Der Akkreditierungsrat ist am 12./13.03.2026 in Berlin zu seiner 128. Sitzung zusammengekommen, die die erste Sitzung in der Amtsperiode 2026 bis 2029 gewesen ist.
Auf der Sitzung haben regulär die Wahlen zum Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz stattgefunden. Sowohl Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt als Vorsitzender als auch Prof. Dr. Ulrich Bartosch als stellvertretender Vorsitzender sind in ihren Ämtern bestätigt worden.
„Ich danke den Mitgliedern des Gremiums für das erneute Vertrauen. Die kommenden vier Jahre bieten uns die Chance, gemeinsam mit den neu hinzugekommenen Kolleginnen und Kollegen frische Impulse zu setzen und als Akkreditierungsrat erneut mit offenem Blick die strategische Qualitätsentwicklung der Hochschulen verantwortungsvoll zu begleiten“, sagt Prof. Bargstädt (einen Lebenslauf von Prof. Bargstädt finden Sie unter https://www.akkreditierungsrat.de/de/prof-dr-ing-hans-joachim-bargstaedt).
Auch Prof. Bartosch dankt den Mitgliedern für seine Wiederwahl. „Dank einer guten Kombination aus erfahrenen Mitgliedern sowie neuen Gesichtern, die weitere Perspektiven und Hintergründe in unsere Arbeit einbringen, blicke ich mit Freude auf die kommenden Jahre“, erläutert er (einen Lebenslauf von Prof. Bartosch finden Sie unter https://www.akkreditierungsrat.de/index.php/de/prof-dr-ulrich-bartosch).
Der Akkreditierungsrat hat auf der Sitzung das Alternative Verfahren an der Technischen Universität Nürnberg akkreditiert, einer Hochschule, die noch in ihrer Gründungsphase ist. Das Alternative Verfahren verbindet den parallelen Aufbau des Qualitätsmanagementsystems mit einer kumulativen und iterativen Systembegutachtung, in die interne und externe Expertise einfließt. Ergänzt wird das Konzept durch den programmbezogenen Ansatz des rollierenden Audits, das eine umfassende Betrachtung aller Studiengänge ermöglicht und zugleich darauf fokussiert, das besondere didaktische Profil und die interdisziplinäre Ausrichtung der Studienprogramme in den Blick zu nehmen.
Dem Akkreditierungsrat lagen weitere 202 Anträge vor, elf davon betrafen Systemakkreditierungen. Der Akkreditierungsrat hat sechs Hochschulen aufgrund der Erst- oder Reakkreditierung ihres internen Qualitätssicherungssystems die Befugnis erteilt, ihre Studiengänge für acht Jahre eigenständig zu akkreditieren. Bei vier Anträgen auf Systemakkreditierung hat er der Hochschule eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Auflagenerfüllung bestätigt; ein Antrag wurde negativ beschieden.
Die 191 Anträge in der Programmakkreditierung umfassten 519 Studiengänge. Zwei Anträge wurden verschoben, ein Studiengang wurde negativ beschieden. Allen weiteren bescheinigt der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard.
Darüber hinaus hat der Akkreditierungsrat eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Regelungen zur Evaluation von Alternativen Verfahren eingesetzt.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Sara Kammler, Leiterin Gremienbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit
Adenauerallee 73, 53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0, Fax: (0228) 338306-79
kammler@akkreditierungsrat.de
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch

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