Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie nach Einordnungen von Rechtswissenschaftlern suchen zur heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde zum Arbeitsschutzkontrollgesetz, könnten die folgenden Zitate von Dr. Ernesto Klengel für Sie interessant sein. Der wissenschaftliche Direktor des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung sagt:
„Die Verfassungsbeschwerden von Unternehmen der Fleischverarbeitung gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz hatten keinen Erfolg. Der Gesetzgeber hat aufgrund der gesundheitsgefährdenden Zustände für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Fleischwirtschaft den Einsatz von Arbeitskräften auf der Grundlage von Werkverträgen verboten und die Leiharbeit strikt eingeschränkt. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatten diese Regelungen Bestand, wie das BVerfG im heute veröffentlichten Beschluss mitteilte (Beschluss vom 27.1.2026 – 1 BvR 2637/21).
Die klaren Worte des Gerichts sind sehr zu begrüßen. Das Bundesverfassungsgericht formulierte ausdrücklich, dass es keinen Anspruch darauf gebe, von seinen Arbeitskräften zu profitieren, ohne die Verantwortung als Arbeitgeber einzunehmen. Das Gericht bewertete den Eingriff in die Berufsfreiheit, der mit dem Verbot der Werkvertragsbeschäftigten einhergeht, als geringer als das Ziel, das der Gesetzgeber damit verfolgt. Schon die Förderung des Gesundheitsschutzes der Arbeitskräfte genügt für die Rechtfertigung. Auf die weiteren mit dem Gesetz verfolgten Ziele (die Verbesserung der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten oder die Effektivierung von Kontrollen) brauchte das BVerfG daher gar nicht mehr einzugehen.
Mit dem Beschluss, der einstimmig ergangen ist, lässt das Gericht dem Gesetzgeber, aber auch den Verbänden breiten Raum für Regelungen, um weiterzugehen und auch in anderen Branchen die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Denn der Einsatz von Werkverträgen und Unteraufträgen führt auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt zu massiven Problemen, so etwa in der Paketzustellung. Dies zeigen die Befunde der im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Studie der Rechtswissenschaftler Anneliese Kärcher und Manfred Walser, die in der Entscheidung des BVerfG zitiert worden sind.“
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Mehr zum angesprochenen Rechtsgutachten von Anneliese Kärcher und Prof. Dr. Manfred Walser finden Sie hier: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-scharfes-schwert-gegen-prekar...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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