Berlin, 28. April 2026 · Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unterstützt eine effiziente Gesundheitsversorgung und das Ausschöpfen von Kürzungspotenzial zur Beitragsstabilisierung der gesetzlich Versicherten. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind alle an der Gestaltung des Gesundheitswesen Beteiligten angehalten, Ausgaben zu kürzen. Dies muss mit Augenmaß geschehen. Die AWMF sieht beim aktuellen Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Korrekturbedarf.
Die AWMF fordert den Gesetzgeber auf, die Kürzung des Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss entsprechend des Vorschlags der Finanzkommission Gesundheit (auf 150 Mio. Euro pro Jahr) anzupassen. Die vorgesehene regelhafte Evaluation der Ergebnisse wird jedoch unterstützt. Die geplante Kürzung von 200 Mio. auf 100 Mio. Euro pro Jahr würde gerade die Entwicklung und Evaluation von wissenschaftlichen Konzepten zur Weiterentwicklung bezahlbarer Qualität im Gesundheitswesen abwürgen, die für ein zukunftsfähiges System essenziell sind. Die AWMF lehnt diesen Kürzungsumfang daher entschieden ab.
Nach Einschätzung der AWMF erhöht eine Ausweitung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes die Bürokratie im System zusätzlich, was keine relevanten Einsparungseffekte erzielen würde. Hier bedarf es stattdessen längerfristiger struktureller Maßnahmen im Rahmen der Krankenhausreform.
Die AWMF erkennt die Hinweise auf einen positiven Versorgungseffekt von Zweitmeinungsverfahren und das damit verbundene Einsparpotenzial an. Ein obligates Zweitmeinungsverfahren empfiehlt die AWMF jedoch nur mit Evaluation nach der ersten Einführung – wie von der Finanzkommission vorgeschlagen.
Weitere Empfehlungen der Finanzkommission sollen umgesetzt werden, insbesondere das Streichen der Erstattung homöopathischer Leistungen sowie Präventions-Empfehlungen zur Erhöhung der Steuern auf Tabak und Alkohol, sowie die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. In Bezug auf die im Gesetzentwurf geplante Überprüfung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (§ 25 Absatz 4 SGB V) verweisen wir auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.
Die AWMF fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Empfehlung zur Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV aufgrund der Verpflichtung des Bundes zur Finanzierung des Bürgergelds aus Steuermitteln umzusetzen – dies sieht die AWMF als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an.
Weitere Informationen
Stellungnahme der AWMF zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF
Dr. Monika Nothacker, stellv. Leiterin des AWMF-IMWi
https://www.awmf.org/aktuelles/awmf-aktuell/stellungnahme-der-awmf-zum-entwurf-e...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch

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