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01.06.2026 13:31

Arbeitszeitdebatte - Wissenschaftlicher Rechercheservice

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die Bundesregierung will Arbeitszeiten deregulieren, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Für Juni ist ein Gesetzentwurf dazu angekündigt. Was wären die Folgen, wenn die bisherigen Regeln zum Arbeitsschutz abgeschafft würden? Im Folgenden erschließen wir Ihnen übersichtlich aktuelle Forschungsergebnisse zur Debatte über längere Arbeitszeiten.

    Melden Sie sich gerne, wenn Sie Fragen haben oder O-Töne suchen.

    Viele Grüße aus der Hans-Böckler-Stiftung
    Rainer Jung

    -Die Bunderegierung führt mehrere Ziele für ihre Initiative an: wirtschaftliche Impulse setzen, Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten an Flexibilität – und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels. Können diese Ziele erreicht werden?-

    Das ist höchst zweifelhaft, analysieren Forschende der Hans-Böckler-Stiftung in mehreren Untersuchungen. Denn erstens kann eine weitgehende Lockerung der täglichen Erwerbs-Arbeitszeit, die Höchstarbeitszeiten von mehr als zwölf Stunden im Erwerbsjob möglich macht, bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt, statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. So ergibt eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Frauen rechneten bei der Befragung noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Weniger als 10 Prozent aller Befragten sahen mögliche positive Wirkungen, so die Studie. https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-abschaffung-der-taeglichen-hoechs...

    „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben, und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, lautet das Resümee von Dr. Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer Institut (HSI) für Arbeits- und Sozialrecht der Stiftung. Zusammen mit ihrem Kollegen Dr. Laurens Brandt analysiert sie Auswirkungen des Regierungsvorschlags. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-arbeitstage-von-ueber-12-stun...

    -Wie flexibel sind Arbeitszeiten heute?-

    Schon die geltende Rechtslage ermöglicht Arbeitgebenden eine erhebliche Flexibilität. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar eine Konstante im Arbeitszeitgesetz, doch ohne weitere Voraussetzung ist eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Dabei gilt der Samstag als Werktag, wirkt bei einer Fünf-Tage-Woche also als Ausgleichstag. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu. Diese müssen aber transparent geregelt sein, durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis.

    Besonders im Zusammenspiel von geltendem Gesetz und Tarifverträgen gibt es längst eine hohe Flexibilität, zeigt eine weitere Untersuchung des WSI. „Die Kombination von gesetzlichem Rahmen und passgenauen tariflichen Lösungen ist eine Stärke, weil sie die Interessen von Arbeitgebenden und Beschäftigten fair vermittelt. Unternehmen müssen das Potenzial aber auch nutzen, anstatt sich Tarifverträgen zu entziehen, wie das zunehmend passiert ist“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-arbeitszeit-viel-flexibilitat-dur...

    Die oben angesprochene WSI-Befragung ergibt auch: Immerhin 12 Prozent der Beschäftigten arbeiten wenigstens an einzelnen Tagen in der Woche länger als zehn Stunden. Und knapp 38 Prozent nehmen zumindest ab und zu abends nach 19 Uhr ihre Erwerbsarbeit nochmal auf, nachdem sie sie tagsüber aus privaten Gründen unterbrochen haben, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen. „Die vorliegenden Ergebnisse zeigen: Eine Abschaffung der gesetzlichen täglichen Arbeitszeitgrenze ist weder erforderlich noch sinnvoll“, lautet daher das Fazit der Studienautorinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Eileen Peters. https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-abschaffung-der-taeglichen-hoechs...

    Was mit der von der Regierung angekündigten Deregulierung möglich würde, wären extrem lange Erwerbs-Arbeitstage. Faktisch wäre nach Abzug der Mindestruhezeit von elf Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden und 15 Minuten zulässig. Etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten oder Verkehrsbetrieben kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, sodass hier sogar Arbeitstage von mehr als 13 Stunden ermöglicht würden. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-arbeitstage-von-ueber-12-stun...

    -Wollen nicht auch Beschäftigte mehr Flexibilität?-

    Klar ist, dass weiter deregulierte Arbeitstage nicht im Interesse von Beschäftigten liegen. Das belegen empirische Untersuchungen. So:
    - Möchten nach Daten des DGB-Index´ Gute Arbeit 98 Prozent der Beschäftigten weniger als zehn Stunden pro Tag arbeiten. 72 Prozent der Beschäftigten wünschen sich tägliche Erwerbsarbeitszeiten von maximal acht Stunden – in der Realität arbeiten aber 43 Prozent bereits sehr häufig oder oft länger als acht Stunden pro Tag. Die Mehrheit dieser Gruppe (59 Prozent) würde ihren Arbeitstag gerne auf höchstens acht Stunden begrenzen. https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/breite-mehrheit-de...

    - Wollen 95 Prozent der Beschäftigten ihren Arbeitstag laut DGB-Index spätestens um 18 Uhr beenden. Das deckt sich mit Ergebnissen einer Studie des WSI von 2023. Danach wünschen sich knapp 97 Prozent der Arbeitnehmer*innen, möglichst um spätestens 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit aufzuhören, weil sie Arbeit am Abend als schädlich für die Vereinbarkeit einstufen. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-knapp-97-prozent-der-beschaft...

    - Mögen „fragmentierte“ Arbeitstage, das heißt die Wiederaufnahme der Erwerbsarbeit am Abend nach einer längeren Unterbrechung, manchmal eine Notlösung sein. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht, zeigt eine andere WSI-Studie. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-fragmentierte-arbeitstage-job...

    - Verschlechtern unplanbare Arbeitszeiten die Vereinbarkeit für die Beschäftigten und vor allem für Frauen, die aufgrund ihrer Sorgeverantwortung auf Planbarkeit angewiesen sind (https://www.researchgate.net/publication/328999842_Does_Flexibility_Help_Employe...). Hinzu kommt, dass lange Arbeitszeiten und Arbeit am Abend nicht nur die eigene Work-Life-Balance beeinträchtigen, sondern auch diejenige des/der Partner*in. https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-immer-auf-draht-4363.htm

    -Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf die sich die Bundesregierung bezieht, setzt eine wöchentliche Obergrenze von 48 Arbeitsstunden. Wenn Beschäftigte zwölf Stunden am Tag arbeiten, müssen andere Arbeitstage deutlich kürzer sein, um diese Grenze nicht zu überschreiten, oder?-

    Längerfristig ja. Allerdings können nach Artikel 16 der Richtlinie Ausgleichszeiträume festgelegt werden, was Deutschland mit Paragraph 3 Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes getan hat. Danach müssen die 48 Stunden nur innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (die Richtlinie besagt eigentlich vier Monate) im Durchschnitt erreicht werden. Kurz- bis mittelfristig sind also erheblich längere Wochenarbeitszeiten möglich, rechnet HSI-Forscher Brandt vor. Im Extremfall wären kurzfristig Arbeitswochen von 73,5 Stunden möglich (6 Tage x 12,25 Stunden). Denn die Richtlinie und das Arbeitszeitgesetz schreiben nur einen wöchentlichen Ruhetag vor, es kann also an sechs Tagen gearbeitet werden. Wird die Tageslänge von 24 Stunden nur durch die Ruhezeit von elf Stunden und die gesetzliche Pause von 45 Minuten begrenzt, verbleiben rechnerisch 12 Stunden und 15 Minuten (in Branchen mit der Möglichkeit einer verkürzten Ruhezeit sogar 13 Stunden und 15 Minuten). Multipliziert man dies mit sechs, ergeben sich 73,5 Stunden (bzw. 79,5 Stunden). Dabei ist die arbeitsmedizinische Forschung eindeutig darin, dass sehr lange Arbeitszeiten deutliche Risiken durch Erkrankungen und Unfälle verursachen.

    -Welche gesundheitlichen Risiken sind wissenschaftlich gesichert?-

    Langfristig kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physische und psychische Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Herz-Kreislauf-Problemen. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitszeit-und-gesundheitli...

    Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über zehn Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von zwölf Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu acht Stunden um das Zweifache erhöht.

    Zudem können laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bei sehr langen Arbeitszeiten Indikatoren für einen Leistungsabfall bei den Beschäftigten gemessen werden, wie z. B. die Ermüdung oder eine Leistungsminderung bei mentalen Aufgaben. Darunter kann die Produktivität leiden.

    -Aber wird nicht in Deutschland im internationalen Vergleich wenig gearbeitet? Damit argumentieren Befürworter*innen einer Deregulierung und zitieren häufig Daten der OECD zur Jahresarbeitszeit.-

    Wichtig ist erstmal: Die OECD weist auf ihrer Website selbst darauf hin, dass die Daten zur Jahresarbeitszeit nicht geeignet sind, um Länder in einem konkreten Jahr miteinander zu vergleichen. Grund sind international unterschiedliche Quellen und Berechnungsmethoden: “The data are intended for comparisons of trends over time; they are unsuitable for comparisons of the level of average annual hours of work for a given year, because of differences in sources and methods of calculation.”

    Ebenso wichtig: Um sich ein vollständiges Bild über das geleistete Arbeitsvolumen in Deutschland zu machen, muss neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit betrachtet werden. Die Zahl der Erwerbstätigen ist nach der aktuellen Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seit 2015 um 6,6 Prozent von etwa 43 Millionen auf fast 46 Millionen Menschen im Jahr 2025 gestiegen.

    Die gestiegene Erwerbstätigenzahl ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt vom HSI. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen. 2024 lag sie bei 74 Prozent, so das Statistische Bundesamt. Das ist deutlich mehr als der EU-Durchschnitt von 66 Prozent. Allerdings arbeitet fast jede zweite erwerbstätige Frau in der Bundesrepublik in Teilzeit, und das nicht immer freiwillig.

    Rechnerisch senkt die hohe Teilzeitquote in Deutschland die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer laut Destatis im europäischen Vergleich unterdurchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von durchschnittlich 34,8 Stunden pro Woche wesentlich beiträgt. Schaut man auf die Arbeitszeit der in Vollzeit Arbeitenden in Deutschland, ist die hingegen praktisch genau so hoch wie im EU-Mittel: Erwerbstätige in Vollzeit arbeiteten 2024 hierzulande durchschnittlich 40,2 Stunden, EU-weit 40,3 Stunden. Auch bei Teilzeiterwerbstätigen war der Abstand minimal: Sie kamen 2024 im EU-Durchschnitt auf 22,0 Stunden. In Deutschland arbeiteten sie 21,8 Stunden pro Woche im Erwerbsjob.

    Weitere mögliche Gründe für die relativ niedrige durchschnittliche Arbeitszeit in Deutschland sind aktuell durch Arbeitgebende abgesenkte Arbeitszeiten und Streichung von Vollzeitstellen in der schwachen Konjunktur. Dagegen helfen u.a. Infrastrukturinvestitionen, nicht aufgeweichte Arbeitszeitgesetze. Gleichzeitig werden weiterhin jedes Jahr hunderte Millionen Überstunden geleistet, zu einem erheblichen Teil unbezahlt.

    -Immer wieder wird die Schweiz als Beispiel für längere Arbeitszeiten genannt. Was zeigt der Vergleich?-

    Der Blick in die Schweiz ist interessant. In der Eidgenossenschaft ist die Stundenzahl bei Vollzeitbeschäftigung hoch und gleichzeitig der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. 2024 waren 58,4 Prozent der Frauen in der Schweiz in Teilzeit erwerbstätig und 21,1 Prozent der Männer. Damit liegt der Teilzeitanteil von Frauen noch über dem in Deutschland (49 Prozent). Auch Männer (12 Prozent) arbeiten in Deutschland seltener mit reduzierter Stundenzahl, ergibt eine Analyse des WSI. Das zeige: „Eine hohe Vollzeitnorm führt zu einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-arbeitszeiten-warum-die-schwe...

    -Was bedeutet die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Beschäftigte, insbesondere für Frauen?-

    Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Erwerbstätige Frauen leisten im Durchschnitt pro Woche acht Stunden mehr unbezahlte (Sorge-)Arbeit als Männer. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, hat Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeit- und Genderexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in einer aktuellen Untersuchung ermittelt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern – ganz im Gegenteil, da so Arbeitstage verlängert und Arbeitszeiten unplanbarer werden können. https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-erwerbstaetige-frauen-leisten-meh...

    -Wenn lange Arbeitstage so viele Nachteile haben: Ist es eine Idee, einen oder mehrere Feiertage zu streichen, damit die Wirtschaft wieder stärker wächst?-

    Nein. Denn in der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen, ergibt eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-feiertage-und-wirtschaftswach...

    „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“

    -Was würde denn Arbeitnehmer*innen wirklich helfen, Job und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen – und wäre damit sinnvoll, um das Potenzial an Erwerbsarbeit besser auszuschöpfen, vor allem bei Frauen?-

    Die Forschenden von HSI und WSI nennen als zentralen Punkt mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen sie an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor“, schreiben Sutterer-Kipping und Brandt. Statt den Irrweg einer weiteren Arbeitszeitderegulierung einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. So müsse die Entscheidung für Teilzeitarbeit freiwillig sein und die Verringerung der Arbeitszeit eine eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf gewährleisten. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. Doch bisher gebe es noch zu viele Einschränkungen.

    Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit. Nötig sind nicht nur zusätzliche Plätze bei der Betreuung, sondern auch mehr Verlässlichkeit. Denn laut einer WSI-Untersuchung waren 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. „Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise eine Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“ https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-schliessungen-oder-verkuerzte...

    Ebenso wichtig ist eine faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Auswertungen der Entwicklung der Erwerbsarbeitszeit von Müttern und Vätern nach der Pandemie zeigt darüber hinaus, dass eine gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit eine bedeutende Voraussetzung dafür ist, dass Mütter ihr Erwerbsarbeitsstundenvolumen wieder erhöht haben.

    -Was sollte der Gesetzgeber sinnvoll im Arbeitszeitrecht regeln, anstatt den Schutz der Beschäftigten abzubauen?-

    Die Koalition beruft sich darauf, dass die Arbeitszeit-Richtlinie der EU nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsieht. Während die Mitgliedstaaten aber ohne Frage bessere Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer*innen schaffen können, verstößt das deutsche Recht an zahlreichen Stellen gegen die Mindestvorschriften der Richtlinie, was nicht zulässig ist.

    Bereits heute werden in Deutschland jährlich hunderte Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Durch die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit dürfte die Zahl der Überstunden weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund ist besonders hervorzuheben, dass der Gesetzgeber nach wie vor keine transparente Regelung zur Arbeitszeiterfassung geschaffen hat. Bereits im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht entnimmt diese Pflicht einer allgemeinen Vorschrift im Arbeitsschutzgesetz, sodass sie geltendes Recht ist.

    Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeiten jedoch nach wie vor nicht und eine unmittelbare Sanktionierung ist derzeit nicht möglich. Zudem ist ungeklärt, welche Anforderungen an eine manipulationssichere Erfassung zu stellen sind. Der Gesetzgeber sollte diese Punkte dringend regeln.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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