Vortrag von Stanley Paulson am 18. 10. 2004 über einflußreichsten Rechtstheoretiker
PM 135/2004
Eingeladen von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät hält am 18. Oktober 2004 um 18.00 Uhr in Hörsaal 8 (Rubenowstraße 1) Prof. Dr. Dr. Stanley Paulson einen Vortrag: "Zwei radikale Objektivierungsprogramme in der Rechtslehre Hans Kelsens".
Stanley Paulson ist weltweit einer der bedeutendsten Gelehrten der Rechtsphilosophie (English: "Jurisprudence"). In den USA ist er der beste Kenner der deutsch-europäischen Rechtstheorie und -philosophie (besonders des Neukantianismus) und erdweit einer der besten Kenner der Philosophie Hans Kelsens. Er ist doppelpromovierter Philosoph und (Harvard-)Jurist. Er lehrt als William Gardner Hammond Professor of Law an der Washington University in St. Louis. Mit Deutschland und Europa ist er seit vielen Jahren durch Forschungsaufenthalte verbunden, auch als Träger des Alexander v. Humboldt-Preises.
Hans Kelsen (1881-1973), Österreicher, Öffentlich- und Völkerrechtler und einflußreichster Rechtstheoretiker deutscher Sprache (in Wien wird er nach wie vor fast wie ein Heiliger verehrt, und seine Theorie der Grundnorm wird weiterhin weltweit diskutiert) entwarf und vertrat die sog. "Reine Rechtslehre": ihm oder ihr zufolge könne die Rechtswissenschaft, als Wissenschaft, keine wahren Aussagen treffen, was "richtig" ist. Mit Anspruch auf Wahrheit könne sie lediglich beschreiben, welchen Inhalt die Rechtsnormen, insbesondere die Gesetze haben. Ist dieser Inhalt nicht eindeutig (der Greifswalder Öffentlichrechtler und Rechtsphilosoph Prof. Dr. Joachim Lege, der die Einladung vermittelte, würde überspitzt sagen: "in allen juristisch interessanten Fällen"), kann die Rechtswissenschaft nur den Spielraum von Bedeutungen aufzeigen, innerhalb dessen der Richter entscheiden muß. Diese Entscheidung geschieht aber dann letztlich als politischer "Wollensakt", nicht als Akt der Rechtserkenntnis. Kurz: die Reine Rechtslehre ist DIE Theorie de Rechtspositivimus, und doch ist ihr Ziel, so Paulson, die Begründung der Eigenständigkeit der Rechtswissenschaft - in einer Zeit, da die Naturwissenschaften mehr und mehr zum Ideal von Wissenschaft wurden. Hans Kelsen suchte dieses Ziel zweigleisig, philosophisch und rechtswissenschaftlich.
Philosophisch begründete er (laut Paulson) die Objektivität des rechtlichen Materials dreifach: im Kampf gegen den Naturalismus, in der als Alternative zum Naturalismus zu verstehenden "Zwei-Welten Lehre" und der hieraus folgenden Möglichkeit der Normativität. Dreiteilig war auch die rechtswissenschaftliche Objektivierung des rechtlichen Materials: er kämpfte gegen den Dualismus des subjektiven und objektiven Rechts, fragte nach der "idealen Sprachform des Rechtssatzes" und schließlich nach der Grundnorm, die formal (nicht ethisch) gebietet, daß Recht gelten soll. Zusammen beantworten die beiden Objektivierungsprogramme vollständig, wie man die Eigengesetzlichkeit der Rechtswissenschaft gegenüber dem Naturalismus behaupten kann. Trotz aller Unterschiede gebe es auch in der Rechtswissenschaft Objektivität, nicht nur einen Kampf um subjektive Meinungen.
Information:
Prof. Dr. Joachim Lege, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Rechts- und Staatsphilosophie, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät,
Domstraße 20, 17487 Universität Greifswald, Tel.: 03834-86-2150, Fax: 03834-86-2156, e-mail: joachim.lege@uni-greifswald.de
http://www.uni-greifswald.de/~lo2/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Sprache / Literatur
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).