Studie zeigt, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Vernichtung gebrauchstauglicher Güter zu reduzieren und nachhaltige Kreislaufprozesse zu stärken
Was passiert mit einem neuen Smartphone, das ungenutzt zurückgeschickt wird? Oder mit einem funktionstüchtigen Mixer, der im Lager liegen bleibt? Jedes Jahr durchlaufen Millionen Elektronikprodukte komplexe Rückführungsprozesse, die für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar bleiben. Ein Forschungsteam der Universität Bamberg hat nun im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) genau diese Black Box geöffnet, um die Datenlage künftig zu verbessern. „Überspitzt ausgedrückt ist ein Kernproblem, dass wir im Hinblick auf die Entsorgung von Warenüberhängen und Retouren lediglich wissen, dass wir zu wenig wissen. Die Datenlage ist schlichtweg inakzeptabel“, erklärt Dr. Björn Asdecker, Hauptautor der Studie.
Ziel der aktuellen Untersuchung war es, wissenschaftlich fundierte Vorschläge zur Weiterentwicklung und Konkretisierung der sogenannten Obhutspflicht zu erarbeiten und damit die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Regelungen zu präzisieren. Die Obhutspflicht beschreibt die Verantwortung von Unternehmen für einen sorgsamen Umgang mit Warenüberhängen und Retouren. Dr. Björn Asdecker und Dr. Vanessa Felch vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktion und Logistik, analysierten gemeinsam mit dem Öko-Institut, warum gebrauchstaugliche Güter vernichtet werden. Darauf aufbauend leiteten sie Maßnahmen ab, die solche Praktiken reduzieren und eine Wiederverwendung erleichtern sollen. „Wir haben während dieser Untersuchung viel Schweigen und Intransparenz erlebt. Wenn sich Teilnehmende dann geöffnet haben, wurden Dinge berichtet, die aus Nachhaltigkeitssicht nicht akzeptabel sind“, ergänzt Dr. Vanessa Felch. Der Abschlussbericht ist seit Kurzem auf den Seiten des Umweltbundesamts veröffentlicht:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fallstudie-elektrogerate-zur-umsetz...
Praxisnahe Empfehlungen für die Politik
„Unsere Forschung zeigt deutlich, dass nachhaltige Reverse Logistics nur dann gelingen kann, wenn Unternehmen verpflichtend nachvollziehbare Daten liefern und die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind“, erläutert Björn Asdecker. Entscheidungen über Wiederverwendung oder Entsorgung würden selten aus ökologischen Gründen getroffen, sondern seien überwiegend ökonomisch motiviert. „Unsere Empfehlungen setzen genau dort an, um nachhaltige Lösungen wirtschaftlich und organisatorisch attraktiver zu machen. Die Entsorgung darf sich nicht lohnen“, ergänzt Vanessa Felch.
Zu den zentralen Empfehlungen, die sich aus der Studie ergeben, zählen:
- Klare Verantwortung und Haftung in der Lieferkette: Die Analyse zeigt schwer durchschaubare, internationale Wiedervermarktungs- und Entsorgungsnetze. Um zu verhindern, dass Verantwortung an Dritte ausgelagert wird, müssen insbesondere Vertreiber und Handelsplattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Eine klar definierte Haftung schafft verlässliche Anreize für einen verantwortungsvollen Umgang mit Warenüberhängen und Retouren.
- Stärkung der Marktaufsicht: Für die wirksame Durchsetzung der Obhutspflicht sollte eine klar mandatierte Überwachungsbehörde verantwortlich sein. Eine gezielte Paketsteuer oder Retourenabgabe kann deren Ausstattung sichern und zugleich ökonomische Anreize schaffen, die stetig steigenden Retourenmengen zu reduzieren (siehe Mitteilung der Forschungsgruppe Retourenmanagement zur Zahl der Retourpaketen 2025). „Wir sehen die Einführung einer Paketsteuer beziehungsweise Retourenabgabe generell als größten Hebel, um die vorhandenen Anreizstrukturen zu verändern“, so Asdecker. Die Durchsetzung der Obhutspflicht sei dabei auch eine Gerechtigkeitsfrage, denn ein funktionierender Vollzug sei die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen, die ihre Prozesse vorschriftsmäßig umsetzen, nicht benachteiligt würden.
- Erhöhung der Transparenz: Die Studie liefert starke Hinweise darauf, dass Unternehmen nicht bereit sind, freiwillig Angaben zu den Reverse-Logistics-Prozessen zu machen. Derartige Daten sind aber erforderlich, um eine wirksame Marktaufsicht zu gewährleisten. Die Studie empfiehlt daher eine rechtlich verankerte Datenerhebung, die sowohl qualitative Angaben zu Prozessen als auch quantitative Daten zu Rückläufen, Wiederverwendung, Weitervermarktung und Entsorgung umfasst. Dies schafft nicht nur die Grundlage für die Marktaufsicht, sondern etabliert ein generelles Verantwortungsbewusstsein in der Black Box der Rückwärtslogistik.
- Einbindung unabhängiger Dritter: Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie wissenschaftliche Einrichtungen sollten antragsbezogen bei berechtigtem Interesse selektiven Zugang zu berichtspflichtigen Unternehmensdaten erhalten. Dieser Zugang sollte über die Marktaufsicht unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit und Datenschutz erfolgen. Dadurch ließen sich Fehlverhalten frühzeitig aufdecken und Kontrollen wirksamer gestalten.
- Förderung nachhaltiger Alternativen zur Entsorgung: Die Studie zeigt, dass die Entsorgung gebrauchstauglicher Produkte häufig die wirtschaftlich attraktivste Option darstellt. Dabei spielen Wiedervermarktungsbarrieren eine zentrale Rolle. Um diese zu reduzieren, sollte der Gesetzgeber ein besonderes Augenmerk auf die Reparaturfreundlichkeit des Produktdesigns, die Sicherstellung der Ersatzteilverfügbarkeit und die fehlende Attraktivität von Sachspenden legen.
„Die Studie liefert praxisnahe Empfehlungen, die Politik, Marktaufsicht und Unternehmen gleichermaßen unterstützen“, sagt Vanessa Felch. „Das kann die Grundlage dafür sein, den Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und die Vernichtung gebrauchstauglicher Produkte deutlich zu reduzieren.“
Langjährige Forschung zu Rückführungsprozessen
Die Ergebnisse der Studie basieren auf der etablierten Forschung zum Retourenmanagement an der Universität Bamberg. Die Forschungsgruppe Retourenmanagement wurde 2013 vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktion und Logistik, ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, praxisrelevante Fragestellungen des Retourenmanagements unabhängig von industriellen Interessen zu untersuchen und belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren. Die bisherige Arbeit der Forschungsgruppe hat maßgeblich dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit auf bislang für Verbraucher und Verbraucherinnen unsichtbare Prozesse zu lenken. Die daraus entstandenen öffentlichen Debatten haben unter anderem dazu geführt, dass die Obhutspflicht inzwischen im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert ist.
Dr. Björn Asdecker
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktion und Logistik
bjoern.asdecker@uni-bamberg.de
Vanessa Felch (l.) und Björn Asdecker (r.) analysierten gemeinsam mit dem Öko-Institut für eine Stud ...
Copyright: Björn Asdecker/Universität Bamberg
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, jedermann
Umwelt / Ökologie, Verkehr / Transport, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch

Vanessa Felch (l.) und Björn Asdecker (r.) analysierten gemeinsam mit dem Öko-Institut für eine Stud ...
Copyright: Björn Asdecker/Universität Bamberg
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).