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07.07.2026 13:49

DGOU macht auf das Risiko von Querschnittlähmungen nach Kopfsprüngen aufmerksam

Susanne Herda, Swetlana Meier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

    Die Badesaison ist in vollem Gange. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) erinnert deshalb daran, wie wichtig ein vorsichtiger Umgang mit Kopfsprüngen in unbekannte Gewässer ist. Vor allem in den Sommermonaten kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen der Halswirbelsäule und des Rückenmarks nach Kopfsprüngen in flache oder unbekannte Gewässer. Die Folgen reichen bis zu einer dauerhaften Querschnittlähmung. Auf ihrer Aktionsseite „Tiefenwissen“ stellt die DGOU Schaubilder und einen Film zur Verfügung, die über die Risiken aufklären.

    „Wer die Wassertiefe oder den Untergrund nicht kennt, sollte grundsätzlich nicht ins Wasser springen. Besonders Kopfsprünge können zu schweren Verletzungen der Halswirbelsäule und des Rückenmarks führen“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Frank Hildebrand.

    Besonders riskant sind Kopfsprünge in flache oder trübe Gewässer. Eine bundesweite Statistik gibt es zwar nicht. Die DGOU schätzt jedoch, dass sich jedes Jahr etwa 80 solcher Unfälle ereignen, die dann mit einer Querschnittlähmung enden. Betroffen sind häufig junge Männer.

    „Bereits ein Aufprall auf den Gewässergrund oder ein verborgenes Hindernis kann zu irreparablen Schäden an der Halswirbelsäule führen. Die Folgen reichen von dauerhaften Lähmungen bis hin zum Tod“, sagt Prof. Dr. Matthias Königshausen, DGOU-Mitglied und Leitender Oberarzt in der Unfallchirurgie und Orthopädie, Universitäts- und Poliklinik am BG Klinikum Bergmannsheil Bochum.

    „Das ist ein Schicksalsschlag, der zu einer absoluten Veränderung der gesamten Lebensumstände führt, körperlich, psychisch und sozial. Der Betroffene befindet sich häufig von einer Sekunde auf die andere in nahezu vollständiger Abhängigkeit und ist lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen“, sagt Dr. Doris Maier, Leiterin der DGOU-Sektion Paraplegiologie (DMGP- Deutschsprachige Medizinische Gesellschaft für Paraplegiologie) und Ärztliche Direktorin der BG Unfallklinik Murnau.

    Die Fachgesellschaft empfiehlt, vor dem Sprung stets die Wassertiefe zu prüfen, auf Kopfsprünge in trübes Wasser grundsätzlich zu verzichten und nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ins Wasser zu gehen.

    Im Überblick die Tipps zur Vermeidung von Badeunfällen:

    • Kein Sprung in ein ungeprüftes Gewässer!
    • Kein Sprung in trübes Wasser!
    • Kein Sprung in eine unzureichende Wassertiefe!
    • Kein Sprung in ein Gewässer mit Hindernissen am Gewässerboden!
    • Jeder in einer Gruppe trägt Verantwortung für die anderen.
    • Und: Kein Alkohol und keine Drogen vor dem Sprung!

    Die zentrale Botschaft der DGOU lautet: Erst prüfen, dann springen – und im Zweifel auf den Kopfsprung verzichten. Denn wenige Sekunden Leichtsinn können ein Leben dauerhaft verändern.

    Hintergrund:
    Wie groß das Problem von Querschnittlähmungen nach Kopfsprüngen ist, zeigt unter anderem eine Datenanalyse von Betroffenen am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum. Laut Studie wurden dort in den vergangenen 18 Jahren 60 Menschen behandelt, die nach einem Kopfsprung eine Rückenmarkverletzung erlitten hatten. Der Anteil an männlichen Patienten lag bei 98,7 Prozent. Das heißt, von 60 Patientinnen und Patienten waren 59 männlich. Sie wurden mit schweren Stauchungs- und Verrenkungsbrüchen der Halswirbelsäule eingeliefert, die eine traumatische Schädigung des Rückenmarks zur Folge hatten. Mehr als die Hälfte der Patienten sah sich sogar mit einer vollständigen Rückenmarkschädigung konfrontiert. Das bedeutet ein Leben im Rollstuhl, Arme und Beine können nicht mehr bewegt werden. Bei keinem der Betroffenen kam es zu einer vollständigen neurologischen Genesung, das führte zu einem Leben mit deutlichen Einschränkungen und einer bleibenden Behinderung. Das Alter lag zum Unfallzeitpunkt im Mittel bei 28 Jahren. Auffällig ist, dass in knapp 42 Prozent der Fälle Alkohol im Zusammenhang mit dem Unfallereignis dokumentiert wurde. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht.

    Referenzen:
    Spinal Cord Injury With Tetraplegia in Young Persons After Diving Into Shallow Water: What Has Changed in the Past 10 to 15 Years?
    pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32909818/

    Kostenfreie Verwendung und DOWNLOAD Tiefenwissen-Material unter:
    https://dgou.de/patienten/aktion-tiefenwissen

    Kontakt für Rückfragen:
    Susanne Herda, Swetlana Meier
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
    Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -16/-06
    E-Mail: presse@dgou.de
    www.dgou.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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