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29.07.2026 08:30

Öffentliche Vergabe als Türöffner für Innovationen

Pascal Ausäderer Presse und Redaktion
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

    Öffentliche Beschaffung kann ein wichtiger Hebel sein, um innovative junge Unternehmen in Deutschland zu stärken. Mit rund 18 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts zählt sie zu den volumenstärksten Instrumenten staatlicher Nachfragepolitik. Eine aktuelle ZEW-Studie zeigt: Von 4.260 untersuchten jungen Unternehmen haben sich seit ihrer Gründung 16,3 Prozent mindestens einmal auf eine öffentliche Ausschreibung beworben, 10,4 Prozent erhielten mindestens einen Zuschlag.

    Entscheidend ist dabei die Art der Vergabe: Während rein preisbasierte Ausschreibungen keinen positiven Zusammenhang mit Innovationsmerkmalen junger Unternehmen zeigen, sind kriterienbasierte Vergaben, beispielsweise mit zusätzlichen Innovations-, Umwelt- oder Qualitätskriterien, häufiger mit Bewerbungen innovativer Unternehmen und Zuschlägen für diese verbunden.

    „Öffentliche Beschaffung ist mehr als ein Einkaufsvorgang. Richtig ausgestaltet kann sie jungen Unternehmen frühe Nachfrage verschaffen und zugleich ein glaubwürdiges Qualitätssignal gegenüber Kunden und Kapitalgebern senden“, sagt Dr. Bastian Krieger, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe „Co-Creation“ im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“.

    Dr. Lena Füner, ebenfalls Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“, ergänzt: „Unsere Ergebnisse zeigen aber auch, dass sich innovative Lösungen im Vergabeverfahren nicht automatisch behaupten. Sie müssen in den Zuschlagskriterien sichtbar und nachweisbar werden. Wer innovative junge Unternehmen gezielt erreichen will, sollte den Anteil kriterienbasierter Ausschreibungen erhöhen und zugleich die administrativen Hürden für kleinere Unternehmen senken.“

    Preisbasierte Vergaben ohne Innovationswirkung

    Preisbasierte Vergaben folgen vor allem der Logik der Kostenführerschaft. Den Zuschlag erhält das günstigste Angebot für eine klar definierte Leistung. Für junge Unternehmen mit innovativen Produkten oder Dienstleistungen ist das häufig wenig attraktiv, weil zusätzliche Qualität oder Neuheit im Verfahren kaum honoriert wird. Anders bei kriterienbasierten Vergaben. Hier fließen neben dem Preis weitere Aspekte wie Qualität, Umweltwirkung oder Innovationsgrad ein. Die Studie zeigt, dass gerade diese Verfahren häufiger mit der Teilnahme und dem Erfolg innovationsorientierter junger Unternehmen verbunden sind. Besonders deutlich wird dies in der Hochtechnologie. Dort haben 76 Prozent der jungen Unternehmen, die öffentliche Aufträge gewonnen haben, mindestens einen kriterienbasierten Zuschlag erhalten.

    Innovation muss im Angebot erkennbar sein

    Interne Forschungsaktivitäten können junge Unternehmen zwar zur Bewerbung motivieren, für den Zuschlag zählen aber vor allem Innovationsmerkmale, die für Vergabestellen im Angebot sichtbar sind – etwa bereits eingeführte Marktneuheiten oder nachweisbare Qualifikationen. Daraus ergibt sich ein klarer Ansatzpunkt für die Vergabepraxis. Wer innovative junge Unternehmen besser erreichen will, sollte Kriterien und Nachweisformate so gestalten, dass unterschiedliche Innovationsformen wie Produkt- oder Prozessinnovationen erkennbar werden.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Bastian Krieger
    Leiter der ZEW-Nachwuchsforschungsgruppe „Co-Creation“
    Tel: +49 (0)621 1235-376
    E-Mail: bastian.krieger@zew.de


    Originalpublikation:

    https://www.zew.de/fileadmin/FTP/policybrief/de/pb12-26.pdf


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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