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06.08.2026 16:57

SVR zu Ceuta: Hintergründe sorgfältig aufklären – EU muss solidarisch handeln und die neuen Kriseninstrumente nutzen

Heike Köhn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)

    Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht in dem Massenansturm wie zuletzt in Ceuta eine Ausnahmesituation, die zu diesem Zeitpunkt niemand vorhergesehen hat und die sich nicht wiederholen sollte. Am 30. Juli waren rund 60.000 Menschen aus Marokko in der spanischen Exklave Ceuta angekommen, überwiegend schwimmend. Laut Angaben spanischer Behörden sind dabei mehr als 70 Personen gestorben. Ein Großteil der Menschen ist inzwischen nach Marokko zurückgekehrt. Was bedeutet das Geschehen für die europäische Migrationspolitik und worauf muss geachtet werden? Der SVR gibt eine kurze Einordnung.

    „Die Ankunft von Tausenden Menschen in Ceuta war eine Ausnahmesituation, die niemand vorhergesehen hat. Einseitige Schuldzuweisungen helfen hier nicht weiter. Es braucht nun eine sorgfältige Aufarbeitung der Hintergründe der Ereignisse. Es ist auch zu prüfen, ob die vorgesehenen neuen Kriseninstrumente umgesetzt und genutzt wurden“, sagt Prof. Winfried Kluth, der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration. „Neben der Frage, was die Auslöser für den Massenansturm waren und wie die vielen Toten hätten verhindert werden können, ist auch zu klären, wie die EU in einer ähnlichen Situation künftig agieren sollte. „Trotz der unerwartet hohen Zahl an ankommenden Menschen haben die Behörden vor Ort die Situation vergleichsweise schnell in den Griff bekommen. Für die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme sollten sich aber solche Szenen nicht zu oft wiederholen.“ Das erst im Juni in Kraft getretene reformierte GEAS – das Gemeinsame Europäische Asylsystem – halte ja durchaus Instrumente für Krisenlagen bereit. „Neben den Kriseninstrumenten in der regulären Verfahrensordnung gibt es jetzt auch eine neue Krisenverordnung, die zusätzliche Instrumente vorsieht. Dafür ist aber eine Aktivierung der Krisenverordnung erforderlich“, so Kluth. „Man muss aber auch überprüfen, ob im Rahmen der ebenfalls neu vorgesehenen Planungsmechanismen die Aufnahmekapazitäten an den neuralgischen Punkten der EU-Außengrenzen wie den Exklaven anzupassen sind.“ Dass inzwischen die meisten Personen, die nicht über den offiziellen Grenzübergang angekommen sind, die Exklave Ceuta bereits wieder verlassen haben, bedeute nicht, dass nicht mit einem neuen Ansturm gerechnet werden müsse.

    „Es ist sehr wahrscheinlich, dass Bilder wie solche aus Ceuta auch in Zukunft politisch instrumentalisiert werden. Es gibt Mitgliedstaaten und auch gesellschaftliche Gruppen, die ein Interesse daran haben, ein Bedrohungsszenario aufrechtzuerhalten und Ängste zu schüren, um die Abwehrhaltung gegenüber Migrantinnen und Migranten weiter anzuheizen“, gibt Prof. Kluth zu Bedenken. „Dabei gerät aus dem Blick, dass die Zahlen von Asylsuchenden in Europa zuletzt stark gesunken sind. Es braucht daher ein stärker differenziertes und lösungsorientiertes Handeln. Die Wahrnehmung, sich in der Bewältigung von irregulärer Zuwanderung und Flucht nicht auf europäische Partner verlassen zu können, kann einen Teufelskreis auslösen, der den Trend zu Rechtsbrüchen und nationalen Alleingängen weiter befeuert. Das zeigt, wie leicht es auch künftig zu politisch gewollten Provokationen kommen kann. Darauf müssen Behörden und Politik besser vorbereitet sein und die selbst gesetzten Regeln und Mechanismen noch besser umsetzen und falls nötig weiterentwickeln.“

    Rechtliche Einordnung:

    Schutzsuchende durchlaufen nach einem Grenzübertritt gemäß den GEAS-Regeln erstmal ein Screening, in dem die Identität festgestellt und Sicherheits-, Gesundheits- und Vulnerabilitätsmerkmale geprüft werden, bevor dann nach Stellung eines Asylantrags ein Asylverfahren folgt. „All dies hat in Ceuta nicht stattgefunden, vor allem weil offenbar keine Anträge auf internationalen Schutz gestellt wurden und die größte Zahl der Migranten freiwillig zurück nach Marokko zurückgekehrt ist. In der Vergangenheit wurden nach einer gewaltsamen Überwindung der Grenzzäune aber viele Migranten ohne eine Einzelfallprüfung zurückgeführt. „Das war umstritten, weil gemäß des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK Kollektivausweisungen, also pauschale Abschiebungen ohne individuelle Prüfung möglicher Schutzgründe, verboten sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hatte das Vorgehen der spanischen Grenzpolizei durch Urteil vom 13. Februar 2020 aber gebilligt. Demzufolge dürfen Personen, die ohne reguläre Grenzübergänge zu nutzen und in einer großen Gruppe die Grenze stürmen, sofort zurückgeschoben werden“, erklärt Kluth. Die neue Variante des Zugangs über das Meer sei zwar nicht damit identisch, verfolge aber die gleiche Logik. Gleichwohl müsse das weiter diskutiert und geklärt werden. Es stehen zudem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den hybriden Bedrohungen an der Grenze zu Belarus aus, die für die weitere rechtliche Debatte wichtig sein werden.

    Alternative Steuerungsperspektiven:

    Um Menschen in Zukunft davon abzuhalten, den gefährlichen Weg über das Mittelmeer nach Europa zu nehmen und ihre Leben zu riskieren, können erweiterte legale Zuwanderungswege ein zentraler Bestandteil für eine geregelte Migrationspolitik sein, zumal Europa auf Zuwanderung schon aufgrund der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Bedarf an Arbeitskräften angewiesen ist. In den bilateralen Migrationsabkommen der EU mit verschiedenen afrikanischen Staaten gibt es dafür auch schon Ansätze. Der SVR empfiehlt daher, legale Zuwanderungswege zu stärken und Integration aktiv zu gestalten. Hier könnte vorrangig die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung bzw. die Arbeitsmarktintegration von bereits zugewanderten Personen – auch solchen mit Fluchthintergrund – ansetzen. Deutschland ist hinsichtlich der rechtlichen Öffnung seines Arbeitsmarkts für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland bereits weit vorangeschritten. Bestehende Vorhaben wie der Talent Pool können weiter vorangetrieben werden und Mitgliedstaaten sollten – mit Unterstützung der EU und in Partnerschaft mit Herkunftsländern – Migrationswege zum Zweck der Erwerbstätigkeit sowie der Aus- und Weiterbildung qualitativ und quantitativ weiter ausbauen.

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    Über den Sachverständigenrat
    Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.

    Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de


    Originalpublikation:

    https://www.svr-migration.de/presse/svr-zu-ceuta/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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