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03.09.2026 09:00

Höheres Azubi-Gehalt und etliches mehr: WSI-Studie zeigt, was Tarifverträge bei der Ausbildung regeln

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Auswertung von 20 Branchen

    Höheres Azubi-Gehalt und etliches mehr: WSI-Studie zeigt, was Tarifverträge bei der Ausbildung regeln

    Tarifverträge regeln wichtige Aspekte der dualen Ausbildung und leisten damit wesentliche Beiträge zu besseren Bedingungen für Azubis und auch zur Attraktivität von Ausbildungsbetrieben. Sehr deutlich zeigt sich das bei der monatlichen Azubivergütung. Auf Basis von 20 ausgewählten großen Tarifbranchen liegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr im Schnitt bei 1.165 Euro – und damit um durchschnittlich 441 Euro über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro, die eine Untergrenze in Betrieben ohne Tarifbindung zieht.

    Aber es gibt noch diverse weitere Themen mit tarifvertraglichen Regelungen: Lernmittelzuschüsse, Freistellungen vor Prüfungen, Mobilitätsbeihilfen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld für Auszubildende oder die Übernahme nach erfolgreichem Ende der Ausbildung. Das ergibt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung.* WSI-Forscherin Dr. Magdalena Polloczek und Linus Mach haben dafür tarifliche Regelungen in 20 großen Ausbildungsbranchen untersucht, die das WSI-Tarifarchiv regelmäßig auswertet. Ein Teil der Vereinbarungen betrifft viele Branchen und ist konkret und bindend formuliert. Bei anderen Themen, etwa der Übernahme nach der Ausbildung, werden in Tarifverträgen Absichtserklärungen festgehalten. Unter dem Strich kommen die tariflich festgelegten Regelungen nicht nur den jungen Auszubildenden zugute, resümiert Bildungsexpertin Polloczek: „Sie tragen zu einer Stabilisierung und Qualität der betrieblichen Ausbildung bei.“

    Ausbildungsvergütung: Im ersten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende nach Tarifvertrag eine monatliche Ausbildungsvergütung, die im Durchschnitt der 20 untersuchten Branchen bei 1.165 Euro liegt. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die für nicht-tarifgebundene Betriebe eine Untergrenze zieht, liegt bei 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Aussagefähige Daten zu durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in Betrieben ohne Tarifvertrag liegen in Deutschland nicht vor. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung auf 1.255 Euro im Monat, im dritten auf 1.353 Euro und in Ausbildungsgängen, in denen es ein viertes Ausbildungsjahr gibt, auf 1.454 Euro. Die Mindestausbildungsvergütung bleibt mit 854, 977 und 1.014 Euro jeweils weit darunter.

    Im Branchenvergleich gibt es bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen eine erhebliche Spannbreite, wobei nur noch in drei untersuchten Branchen im ersten Ausbildungsjahr weniger als 1.000 Euro monatlich gezahlt werden. Dagegen weisen neun Branchen regional oder bundesweit monatliche tarifliche Vergütungen von 1.200 Euro und mehr auf. Am höchsten sind sie aktuell bei Pflegeberufen im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes bei Bund und Gemeinden mit bundeseinheitlich 1.491 Euro und bei den Ländern (ohne Hessen) mit 1.441 Euro (siehe auch Tabelle 2 im Anhang der Studie; Link unten).

    Von Sonderzahlung bis Lernmittelzuschuss: Mit weiteren finanziellen Leistungen für Auszubildende, etwa Jahres-Sonderzahlungen oder Urlaubsgeld, haben Betriebe eine Möglichkeit, sich als Ausbildungsbetrieb von anderen Betrieben abzuheben und ihre Attraktivität zu steigern. Ohne Tarifvertrag handelt es sich um freiwillige Leistungen des Betriebs, in tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben sind sie hingegen verbindlich vereinbart – und sehr verbreitet.

    In allen untersuchten Branchen mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Floristik in Ostdeutschland sind in den Tarifverträgen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder beides für Auszubildende festgeschrieben. Die Höhen variieren wiederum erheblich. Nimmt man beide Sonderzahlungen zusammen, werden unter anderem in der Süßwarenindustrie, dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe, der Chemischen Industrie, der Druckindustrie oder der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie bundesweit oder zumindest regional Sonderzahlungen von mehr als 120 Prozent einer vollen Monatsvergütung geleistet. In der Textilindustrie, der Metall- und Elektroindustrie, im privaten Bankgewerbe und im Backhandwerk sind es 100 Prozent oder mehr (siehe Abbildung 3 in der Studie der Studie).

    Im Vergleich weniger verbreitet und im Umfang meist niedriger, aber ebenfalls ein tarifliches Extra, sind nach der WSI-Auswertung Lernmittelzuschüsse. Sie sind in zehn untersuchten Branchen vereinbart, etwa für Lehrbücher, Arbeitskleidung oder Werkzeuge.

    Finanzielle Unterstützung beim Wohnen oder Fahrtkostenzuschüsse sind in fünf Branchen und bei der DB AG Teil tariflicher Regelungen. Schließlich gibt es im Öffentlichen Dienst sowie im Friseurhandwerk noch spezielle Prämien bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

    Prüfungsfreistellungen: Laut Berufsbildungsgesetz müssen Betriebe Auszubildende für die Teilnahme an Prüfungen freistellen, für Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden, sowie auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. In sieben untersuchten Tarifbranchen gibt es einige darüber hinausgehende Freistellungstage. Diese „erlauben Auszubildenden eine bessere Vorbereitungssituation“, schreibt WSI-Expertin Polloczek.

    Übernahme nach der Ausbildung: In zwölf der untersuchten Branchen widmen sich tarifliche Vereinbarungen auch den Übernahmeperspektiven der Auszubildenden nach der Ausbildung. Es sind „Soll-Regelungen“, darin empfehlen die Tarifvertragsparteien, oder sie formulieren es als Ziel, dass die Auszubildenden nach ihrem erfolgreichen Abschluss im Ausbildungsbetrieb übernommen werden, teils befristet, teils unbefristet und in einzelnen Branchen auch mit Blick auf das Prüfungsergebnis. Gekoppelt ist die Empfehlung oft mit einem Verweis auf die aus Unternehmenssicht wichtige Fachkräftesicherung. Allerdings: „Aus derartigen Vereinbarungen lässt sich kein individueller rechtlicher Anspruch der Auszubildenen ableiten“, schreibt Polloczek. In einzelnen Branchen gibt es auch detailliertere Anforderungen zu einer vorausschauenden Planung mit den Auszubildenden über ihre Perspektiven oder einen Auftrag, bei einer externen Vermittlung zu unterstützen, wenn Jobs im Unternehmen fehlen.

    Vereinbarkeit: Bislang keine große Rolle spielt bei tariflichen Regelungen für die Ausbildung schließlich das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Angesichts des über die letzten Jahrzehnte deutlich gestiegenen Lebensalters bei Familiengründung ist das nicht überraschend. Wenn, wie oft prognostiziert, künftig Berufsbilder und Beschäftigungsbiografien instabiler werden, könnte das Thema aber schnell relevant werden, analysiert Polloczek: „In diese Richtung weiterzudenken, ist im Sinne einer zukunftsgerichteten (und auch nachholenden) Qualifizierung (älterer) Beschäftigter in Form einer dualen Ausbildung sicherlich lohnenswert.“


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Magdalena Polloczek
    WSI-Expertin für Aus- und Weiterbildung
    Tel.: 0211-7778-333
    E-Mail: Magdalena-Polloczek@boeckler.de

    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


    Originalpublikation:

    *Magdalena Polloczek, Linus Mach: Wie gestalten Tarifverträge die betriebliche Ausbildung? Übersicht und Verbreitung anhand ausgewählter Tarifbranchen. Analysen zur Tarifpolitik, Nr. 118, September 2026. Download: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009482


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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