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29.10.2004 13:54

Niedersachsen korrigiert Fehler der Bundesregierung

Thomas Philipp Reiter Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

    Juniorprofessur bleibt neben Habilitation
    anerkannter Qualifikationsweg

    HANNOVER. Anlässlich einer Debatte im Niedersächsischen Landtag zur Juniorprofessur am heutigen Freitag (29.10.) betonte Wissenschaftsminister Lutz Stratmann, dass Niedersachsen die Juniorprofessur neben der Habilitation und anderen Qualifikationswegen erhalten werde.

    "Seit der frühzeitigen Einführung der Juniorprofessur in Niedersachsen hat sich gezeigt, dass sich die Juniorprofessur in einigen Bereichen bewährt hat, auch wenn sie nicht für alle Fächergruppen gleichermaßen geeignet ist", so Stratmann. So wird die Juniorprofessur an den niedersächsischen Hochschulen vor allem in Mathematik, Informatik, Natur- und Lebenswissenschaften gut angenommen, in den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften jedoch kaum genutzt. "Dies zeigt, dass der von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn eingeschlagene und vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Weg der Juniorprofessur in Alleinstellung von Anfang an falsch war und die Entwicklung der Hochschulen behindert hat", sagte der Minister. "Der Versuch des Bundes, die Juniorprofessur den Ländern alternativlos aufzuzwingen, konnte keinen Bestand haben. Die Bundesregierung hat sich mit den Regelungen über das Grundgesetz hinweggesetzt und im Ergebnis zum wiederholten Male der Hochschulentwicklung geschadet."

    Die Niedersächsische Landesregierung wird den Fehler des Bundes korrigieren und den Hochschulen die Gestaltungsfreiheit zurückgeben und das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) durch eine entsprechende Novelle ändern. "Mit dieser Änderung eröffnen wir den Hochschulen die Möglichkeit, für die unterschiedlichen Fächergruppen den jeweils geeignetsten Weg zur Professur vorzusehen", betonte Stratmann. Möglichst noch in diesem Jahr müsse im Interesse der Nachwuchswissenschaftler die vom Bund verursachte Rechtsunsicherheit beendet werden.

    Im derzeit gültigen NHG ist die Juniorprofessur mit eigenständiger Aufgabenbeschreibung mit eigenen Landesregelungen für die Berufung und Bestellung verankert. Die Habilitation ist in dem Gesetz vom 24. Juni 2002, also aus der letzten Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags, nicht mehr vorgesehen. An den niedersächsischen Universitäten sind 121 Juniorprofessorinnen und
    -professoren ernannt (Stand 07.06.2004):

    Hochschule /Zahl der Juniorprofessuren

    Uni Göttingen (o. Med.) (29)

    Uni Göttingen (Medizin) (7)

    Uni Oldenburg (14)

    Uni Osnabrück (10)

    TU Braunschweig (5)

    TU Clausthal (6)

    Uni Hannover (20)

    Hochschule Vechta (0)

    Medizinische Hochschule
    Hannover (14)

    Tierärztliche
    Hochschule Hannover (5)

    HBK Braunschweig (2)

    HMT Hannover (0)

    Uni Hildesheim (3)

    Uni Lüneburg (6)

    Gesamt (121)


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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