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27.01.1999 00:00

HRK: Tierschutz im Wissenschaftsbereich ausreichend gesichert - Aufnahme ins Grundgesetz abgelehnt

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Gegen die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz hat sich der 86. Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 26. Januar in Bonn ausgesprochen. Das HRK-Gremium befürchtet, daß eine solche, derzeit im Deutschen Bundestag diskutierte Grundgesetzänderung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen Lehre und Forschung deutlich beeinträchtigen würde. Vor allem sei angesichts etlicher schon bekanntgewordener Vorfälle zu befürchten, daß diejenigen ermutigt würden, die mit Tierversuchen beschäftigte Wissenschaftler diffamieren und bedrohen.
    Das in Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre werde bereits jetzt durch das Tierschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften im Sinne einer ethischen Verantwortung für alle Kreatur begrenzt. Nach der Verankerung eines Staatszieles "Tierschutz" seien Klagen von Tierschutzorganisationen zu erwarten, die in der Praxis zu Frage- und Forschungsverboten führen könnten. Binnen kurzer Zeit werde die im Interesse menschlicher Gesundheit notwendige, auch mit Tierversuchen verbundene, medizinische und biologische Forschung in Deutschland zum Erliegen kommen und ins Ausland verlagert.
    Der HRK-Senat appellierte an Bundestag und Bundesrat, von einer Aufnahme eines Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz abzusehen und stattdessen auf eine effektive Umsetzung des Tierschutzgesetzes in allen Bereichen zu dringen und entsprechende Regelungen in der EU zu fördern.

    Wortlaut der Entschließung:

    Zum Tierschutz als Staatsziel
    Dem Schutz von Tieren wissen sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen verpflichtet. Die Hochschulen handeln entsprechend den Vorschriften des deutschen Tierschutzgesetzes, das zu den strengsten der Welt gehört. Durch Einhaltung des Tierschutzgesetzes wird ein wirksamer Tierschutz gewährleistet. In den Hochschulen wurden und werden 'alternative Verfahren' für Forschung und Lehre entwickelt, um Untersuchungen an lebenden Tieren auf das notwendigste zu reduzieren. Auch betreiben Hochschulen Forschung und Lehre zur Förderung des Tierschutzes.
    Die derzeit im Deutschen Bundestag diskutierte Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz würde in Hochschulen und Forschungseinrichtungen Lehre und Forschung in nicht hinzunehmender Weise beeinträchtigen und könnte diejenigen ermutigen, die verantwortungsvolle Wissenschaftler in unerträglicher Weise diffamieren und bedrohen.
    Tierschutzverbände haben bereits Verbandsklagen gegen Tierversuche angekündigt, um damit ein Staatsziel "Tierschutz" gegen das in Art. 5 Abs. 3 GG geschützte Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre durchzusetzen. Dieses wird bereits jetzt durch das Tierschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften im Sinne einer ethischen Verantwortung für alle Kreatur begrenzt. Die nach einer Verankerung eines notwendigerweise pauschalen Staatszieles "Tierschutz" zu erwartenden Klagen von Tierschutzorganisationen würden in der Praxis zu Frage- und Forschungsverboten führen. Sie würden binnen kurzer Zeit die im Interesse menschlicher Gesundheit notwendige, auch mit Tierversuchen verbundene, medizinische und biologische Forschung in Deutschland zum Erliegen bringen und ins Ausland verlagern. Die Wettbewerbsfähigkeit von großen Teilen der biomedizinischen Forschung und der Unternehmen dieser Branchen wäre dann nicht mehr gegeben.
    Die HRK appelliert deshalb an Bundestag und Bundesrat, von einer Aufnahme eines Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz abzusehen und stattdessen auf eine effektive Umsetzung des Tierschutzgesetzes in allen Bereichen zu dringen und entsprechende Regelungen in der EU zu fördern.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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