Integrierter Umweltschutz
Wie vermeidet man die Verlagerung von Umweltschäden? Brauchen die Behörden mehr Flexibilität?
Arbeitstagung im Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld
Freitag, den 5. Februar 1999
Bei der Umsetzung von Umweltschutzvorschriften stehen die zuständigen Behörden nicht selten vor dem Problem, daß die Vermeidung einer bestimmten Schadstoffemission Umweltbelastungen an anderer Stelle erzeugt. So kann Luftverschmutzung zwar durch geeignete Filtertechniken vermieden werden; als Filterrückstand können sich dafür aber z.B. Säuren bilden, die bei der Entsorgung das Wasser belasten. Um derartige 'Verlagerungsschäden" zu vermeiden, muß eine integrierte Betrachtungsweise zugrundegelegt werden, die die Auswirkungen auf die drei Umweltmedien Luft, Wasser und Boden gleichzeitig in den Blick nimmt.
Der Gedanke des integrierten Umweltschutzes ist maßgeblich von Großbritannien vorangetrieben worden, das erstmals 1990 ein entsprechendes Umweltschutzgesetz erlassen hat. Auch die Europäische Union hat 1996 eine "Richtlinie zur Integrierten Vermeidung der Umweltverschmutzung" (IVU-Richtlinie) verabschiedet, die von den Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren umgesetzt werden muß. In Deutschland liegt inzwischen der von einer pluralistisch besetzten Kommission erstellte Entwurf für ein Umweltgesetzbuch (UGB-Kommissionsentwurf) und ein darauf aufbauender Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der das von der IVU-Richtlinie geforderte integrierte Umweltschutzkonzept umsetzen soll.
Auf der Arbeitstagung wird vor allem die umstrittene Frage diskutiert werden, ob das Konzept integrierten Umweltschutzes es erfordert, den Umweltschutzbehörden einen größeren Entscheidungsspielraum einzuräumen, damit im Einzelfall die schwer vergleichbaren Risiken für verschiedene Umweltmedien gegeneinander abgewogen werden können; Kritiker befürchten vor allem, daß größere Entscheidungsspielräume der Behörden unannehmbare Folgen für die Rechtssicherheit und den Vollzug des Umweltrechts haben könnten. Vor diesem Hintergrund sollen auf der Tagung alternative Umsetzungsmöglichkleiten diskutiert und die Erfahrungen ausgewertet werden, die man in Großbritannien mit dem integrierten Umweltschutz gemacht hat.
Die Tagung findet im Rahmen der einjährigen Forschungsgruppe "Rationale Umweltpolitik Rationales Umweltrecht" unter der Leitung von Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff statt. Es nehmen Umweltjuristen, Umweltökonomen, Behörden- und Industrievertreter teil.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Tagungsbüro des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (Frau Hoffmann, Tel.0521/106-2768, Email: Marina.Hoffmann@post.uni-bielefeld.de).
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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