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08.11.2004 10:24

Präsident der Fachhochschule Fulda verärgert über Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes

Ralf Thaetner Wissenschaftskommunikation
Hochschule Fulda

    Anlässlich der Anhörung im Hessischen Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung am 8. November bedauerte der Präsident der Fachhochschule Fulda, Prof. Dr. Roland Schopf, dass auch im überarbeiteten Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes die wesentlichen Kritikpunkte des Senats der Fachhochschule Fulda nicht berücksichtigt wurden.
    In seiner Resolution kritisiert der Senat besonders den geplanten Abbau demokratischer Strukturen an den Hochschulen zugunsten einer immer mächtigeren Stellung des Präsidiums, die Befristung von Arbeitsverträgen neu berufener Professorinnen und Professoren sowie das Vorhaben, bei geringer Wahlbeteiligung der Studierenden (unter 25 Prozent) den Beitrag zur Studentenschaft auf 25 vom Hundert zu kürzen. Dadurch werde für viele Studierende erst der Anreiz geschaffen, nicht zur Wahl zu gehen.

    Die Resolution des Senats der Fachhochschule Fulda im Wortlaut:

    Resolution

    Stellungnahme des Senats der Fachhochschule Fulda zum Entwurf zur Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes:

    Der Senat reagiert mit Verärgerung und Unmut auf die Art und Weise, wie die Hochschulen mit dem neuen Entwurf des HHG konfrontiert werden. Es wäre aus seiner Sicht wünschenswert gewesen, wenn die hessischen Hochschulen frühzeitig in die Überlegungen zur Novellierung des HHG eingebunden worden wären. Die kurze Frist zur Kommentierung des Entwurfs und die zeitliche Planung zur Verabschiedung des Gesetzes erlauben keine ausführliche Diskussion innerhalb der Gremien der Hochschule und erschweren konstruktive Änderungsvorschläge. Die Vermutung liegt nahe, dass dies so beabsichtigt ist.
    Im Einzelnen:

    1. Es wird festgestellt, dass der Gesetzentwurf einen weiteren Abbau der Mitspracherechte der vier Hochschulgruppen und damit das Ende der bisherigen Gremienhochschule bedeutet.

    2. Der Senat sollte als zentrales Entscheidungsgremium der Hochschule in seinen Kompetenzen gestärkt und nicht eingeschränkt werden. Die Eigenverantwortlichkeit der Hochschule für wichtige Steuerungsprozesse manifestiert sich nur, wenn in einem Kollegialorgan über die grundlegenden Fragen der weiteren Entwicklung der Fachhochschule Fulda beraten und entschieden wird, weil nur auf diese Art und Weise eine breite Basis hergestellt werden kann.

    Die Verschiebung bisheriger Kompetenzen des Senats bzw. der Fachbereichsräte auf das Präsidium bzw. die Dekanate ist nicht logisch. Z. B. soll einerseits die Entwicklungsplanung vom Präsidium entschieden werden, andererseits sollen Forschungsschwerpunkte vom Senat festgelegt werden. Die Ausstattung der wichtigen Gremien Senat und Fachbereichsrat mit Pseudokompetenzen erschwert die Umsetzung demokratischer Grundsätze; die "Allmacht" des Präsidiums bzw. der Dekanate wie in einem Wirtschaftsunternehmen wird weder gewünscht noch ist sie in vollem Umfang umsetzbar. Die Zielrichtung des vorliegenden Entwurfs geht an den Gegebenheiten einer Hochschule im Kern vorbei.

    3. Der Senat wendet sich dagegen, dass die Wahlversammlung abgeschafft werden und der Senat für die Wahl der Präsidenten und Vizepräsidenten zuständig sein soll. Die geringe Zahl der Senatsmitglieder gewährleistet nicht die breite Basis in der Hochschule, auf der Präsidenten und Vizepräsidenten gewählt werden und ihr Amt ausüben sollten und wollen. Im Übrigen wäre eine Abwahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten mit zwölf Stimmen (Zweidrittelmehrheit des Senats) möglich. Diese Machtstellung des Senats einerseits, die Beschneidung von Zuständigkeiten in wissenschaftlichen Angelegenheiten andererseits ist nicht nachvollziehbar und deshalb abzulehnen.

    4. Das Präsidium sollte über die Leistungsbezüge nur unter Beteiligung des Fachbereichs entscheiden.

    5. Die vorgesehene Befristung von Arbeitsverträgen neuberufener Professorinnen und Professoren erscheint nicht sinnvoll, da diese Regelung die Suche nach geeigneten und sehr gut qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten deutlich erschwert. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber haben i.d.R. eine Führungsposition in der Industrie, die entsprechend gut bezahlt wird. Auf Grund der geringen W 2 - Besoldung klafft bereits eine große Lücke zwischen der Bezahlung in der Industrie und der Bezahlung für eine Professur. Es wird deshalb befürchtet, dass es in den meisten Fachgebieten sehr schwierig sein wird, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden.

    6. Die Regelungen, dass der Präsident die Dekane vorschlägt, wird abgelehnt. Die Regelung greift in die Fachbereichsautonomie ein, das Verfahren erscheint nicht opportun.

    7. Die Mindestwahlbeteiligung von 25 % bei den Wahlen der Studentenschaft ist strikt abzulehnen. Durch die Kürzung des Beitrags zur Studentenschaft auf 25 vom Hundert bei geringer Wahlbeteiligung wird für viele Studierende erst der Anreiz geschaffen, nicht zur Wahl zu gehen. Demgegenüber wird durch die beabsichtigte Regelung die Finanzierung vieler sozialer Projekte der Studentenschaften gefährdet, durch die Minderheiten, z.B. Studierende mit Kindern unterstützt werden.

    8. Die Änderungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes, wonach für die wissenschaftlichen Mitglieder die Mitbestimmung und Mitwirkung des Personalrats in Personalangelegenheiten in Zukunft entfallen soll, ist nicht nachvollziehbar. Einerseits bilden die wissenschaftlichen Mitglieder eine weitere Gruppe neben den Beamten, Angestellten und Arbeitern, andererseits soll aber die Mitbestimmung und Mitwirkung des Personalrats für gerade diese Gruppe entfallen.

    Diese Ungleichbehandlung ist weder notwendig noch verständlich. Die in der Begründung des Gesetzentwurfs behaupteten unterschiedlichen Interessenlagen der Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder rechtfertigt nicht die Abschaffung von Beteilungsrechten der Personalvertretung für eine ganze Beschäftigtengruppe und damit die Gefährdung des sozialen Friedens innerhalb der Hochschule.

    Der Senat verwahrt sich gegen die mit der Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes verbundene Entdemokratisierung der Hochschule und gegen den Leitgedanken des vorliegenden Entwurfs, der die Exekutivgewalt des Präsidiums ganz einseitig stärkt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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