Als Information und Hilfestellung für Hochschulen in Akkreditierungsverfahren hat die FIBAA-Akkreditierungskommission mehrere Beschlüsse zur Europäische Anerkennungsrichtlinie von 1988 und ihre Anwendbarkeit auf Bachelor-Programme gefasst.
EU-Richtlinien und Praktika
Die Europäische Anerkennungsrichtlinie von 1988 und ihre Anwendbarkeit auf Bachelor-Programme sieht eine Regelstudienzeit von mindestens 3 Jahren vor. Die Festlegung dieser Untergrenze ist u. a. in der Einbeziehung dieser Abschlüsse in die EU-Hochschuldiplomrichtlinie begründet, die sich generell auf Hochschulabschlüsse bezieht - unabhängig von den jeweiligen Abschlussbezeichnungen und von der Anwendung von Leistungspunktsystemen. Die Regelstudienzeit von Bachelorstudiengängen darf daher 6 Semester nicht unterschreiten und der Studiengang muss so angelegt sein, dass unter Zugrundelegung "normaler Maßstäbe" - also entsprechend den KMK-Rahmenvorgaben für die Modularisierung und die Einführung von Leistungspunktsystemen vom 15.09.2000 etwa 1800 Arbeitsstunden pro Studienjahr 6 Semester für das Erreichen des Studienzieles erforderlich sind.
Mit dieser Vorgabe dürfte auch vereinbar sein, wenn einzelne Studierende aufgrund individueller Befähigung das Ziel bereits früher erreichen oder die Hochschule einen sechssemestrigen Studiengang, der auch als solcher ausdrücklich ausgewiesen ist, so organisiert, dass er vorzeitig abgeschlossen werden kann. In letzterem Fall sind aber an den Nachweis der Studierbarkeit in der Akkreditierung besondere Anforderungen zu stellen. Angesichts der nach KMK-Beschlusslage geltenden Arbeitsbelastung von 30 Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt dürfte es schwierig sein, die Möglichkeit, deutlich mehr als 30 Punkte pro Semester zu erwerben, plausibel zu machen.
Praktisches Studiensemester
Ein praktisches Studiensemester ist ein
· in das Studium integrierter,
· von der Hochschule geregelter,
· inhaltlich bestimmter,
· betreuter und
· mit Lehrveranstaltungen begleiteter
Ausbildungsabschnitt, der in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis in einem Umfang von mindestens 20 Wochen abgeleistet wird. Unter diesen Voraussetzungen ist das praktische Studiensemester ECTS-fähig.
Themengebundenes Projektstudium im letzten Semester
Vorstehendes gilt entsprechend, wenn das letzte Semester als themengebundenes Projektstudium angelegt ist, in dem die Abschlussarbeit in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis angefertigt wird. Auch dann müssen die fünf Kriterien (integriert, geregelt, inhaltlich bestimmt, von der Hochschule betreut, durch Lehrveranstaltungen begleitet) erfüllt sein.
Betriebspraktika
Betriebspraktika, die in der Regel mit einer Dauer zwischen 4 und 12 Wochen im Studiengang angelegt sind, sollen ebenfalls erkennen lassen, dass sie ein von der Hochschule geleiteter, in das Curriculum als Theorie-Praxis-Verbund integrierter Ausbildungsabschnitt sind.
Die Fundstelle für die "Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen" (Amtsblatt Nr. L o19), findet sich im Internet unter "www.europa.eu.int/servlet/portal/rendservlet?search".
Mit freundlichen Grüssen
Detlev Kran
Leiter der Geschäftsstelle
-------- FIBAA - Qualitätssicherung beim Bachelor und Master ----------
FIBAA-Geschäftsstelle
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Deutschland
Tel: 0700-342-222666
Tel: 0049(0)228-280356-0
Fax: 0049(0)228-280356-9
E-Mail: kran@fibaa.de
Internet: WWW.FIBAA.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Wirtschaft
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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