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12.11.2004 14:24

Universitätsklinika in Halle und Magdeburg sollen selbstständig werden

Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle
Wissenschaftsrat

    Der Wissenschaftsrat hat sich auf seinen November-Sitzungen dafür ausgesprochen, die Universitätsklinika des Landes Sachsen-Anhalt in selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts zu überführen. Anlass für die Stellungnahme war der Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes, den das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt ihm vorgelegt hatte. Die rechtliche Verselbstständigung von Universitätskliniken ist das Kernstück der in den neunziger Jahren begonnenen Reform der Universitätsmedizin. Ziel der rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung von den Universitäten ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Handlungsfähigkeit der Universitätsklinika gegenüber der jeweiligen Universität und dem Trägerland zu stärken. Als Krankenversorgungsbetriebe mit Tausenden von Mitarbeitern und Umsätzen in dreistelliger Millionenhöhe werden die Universitätsklinika zudem in die Lage versetzt, sich neu im Gesundheitssystem auszurichten.

    Mit einem solchen Statuswechsel verliert die Hochschulmedizin ihre Förderfähigkeit nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG). Es gehört zu den Aufgaben des Wissenschaftsrates, in diesen Fällen Empfehlungen über die Wiederaufnahme der Universitätskliniken in das Hochschulverzeichnis des HBFG und damit über ihre weitere millionenträchtige Förderfähigkeit im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau abzugeben. "Sofern das Land Sachsen-Anhalt die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Änderungen am Gesetz vornimmt", so erläutert der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Karl Max Einhäupl, das Verfahren, "wird dieser sicherlich der weiteren Finanzierung der beiden Universitätsklinika in Halle und Magdeburg durch das Hochschulbauförderungsgesetz auch nach ihrer rechtlichen Trennung von den Universitäten im Januar 2005 zustimmen." In der Frage der Zuordnung des ärztlich-wissenschaftlichen Personals besteht die Gefahr, dass langfristig auch die Leistungsträger der Medizinischen Fakultäten künftig nur noch auf Stellen der Klinika geführt werden, so dass den Belangen von Forschung und Lehre nicht mehr angemessen Rechnung getragen werden kann. Vielmehr sollten im Land Sachsen-Anhalt in der Regel nur diejenigen Ärzte, die ausschließlich Aufgaben in der Krankenversorgung wahrnehmen, den Universitätsklinika zugeordnet werden.

    In den meisten Punkten entspricht der vorliegende Gesetzentwurf den strukturellen und organisatorischen Empfehlungen des Wissenschaftsrates für rechtlich verselbstständigte Universitätsklinika. Diese zielen vor allem darauf ab, dass die wirtschaftlichen Interessen der Krankenversorgung nicht zu Lasten vorn Forschung und Lehre gehen. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Möglichkeiten zur Beteiligung der Universitätsklinika an Unternehmen, die Option zur hauptamtlichen Beschäftigung des Ärztlichen Direktors sowie die vorgeschlagene Etablierung von Fakultätsleitungen mit weit reichenden Kompetenzen. Ausdrücklich gewürdigt wird die gesetzliche Festschreibung einer Trennungsrechnung, mit deren Hilfe die Budgets für Forschung und Lehre einerseits und für Krankenversorgung andererseits getrennt werden sollen.

    Hinweis: Die "Empfehlungen zur Wiederaufnahme der rechtlich verselbstständigten Universitätsklinika des Landes Sachsen-Anhalt in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes" (Drs. 6324/04) wird im Netz als Volltext veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per Email (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.


    Weitere Informationen:

    http://www.wissenschaftsrat.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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