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17.11.2004 12:11

Stärkung der Patientenautonomie: "Reformvorschläge mit unvertretbaren Risiken"

Marietta Fuhrmann-Koch Öffentlichkeitsarbeit
Georg-August-Universität Göttingen

    Die derzeit diskutierte Reform zur Stärkung der Patientenautonomie am Lebensende beinhaltet "unvertretbare Risiken für die betroffenen Patienten", die sich nur durch formelle und verfahrenstechnische Vorkehrungen abmildern lassen. Eine tatsächlich "aufgeklärte" Patientenverfügung bedarf insbesondere der fachkundigen medizinischen und rechtlichen Beratung; die Entscheidung über den Abbruch einer Behandlung darf nicht durch einen "Konsens" zwischen Arzt und Betreuer der öffentlichen Rechtskontrolle entzogen werden. Das erklärt der Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gunnar Duttge, der jetzt eine Studie zu den aktuellen Reformvorschlägen vorgelegt hat. Diese sei als ein "Alternativkonzept" zu dem vor zwei Wochen vorgestellten Referentenentwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts" zu verstehen, so der Strafrechts-Experte, der an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität lehrt und forscht.

    Pressemitteilung
    Göttingen, 17. November 2004 / Nr. 345/2004

    Stärkung der Patientenautonomie: "Reformvorschläge mit unvertretbaren Risiken"
    Göttinger Rechtswissenschaftler legt Studie vor - Öffentliche Rechtskontrolle bei Behandlungsabbruch

    (pug) Die derzeit diskutierte Reform zur Stärkung der Patientenautonomie am Lebensende beinhaltet "unvertretbare Risiken für die betroffenen Patienten", die sich nur durch formelle und verfahrenstechnische Vorkehrungen abmildern lassen. Eine tatsächlich "aufgeklärte" Patientenverfügung bedarf insbesondere der fachkundigen medizinischen und rechtlichen Beratung; die Entscheidung über den Abbruch einer Behandlung darf nicht durch einen "Konsens" zwischen Arzt und Betreuer der öffentlichen Rechtskontrolle entzogen werden. Das erklärt der Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gunnar Duttge, der jetzt eine Studie zu den aktuellen Reformvorschlägen vorgelegt hat. Diese sei als ein "Alternativkonzept" zu dem vor zwei Wochen vorgestellten Referentenentwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts" zu verstehen, so der Strafrechts-Experte, der an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität lehrt und forscht.

    In seiner Studie analysiert Prof. Duttge den Abschlussbericht einer von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingesetzten Arbeitsgruppe, die Empfehlungen für den Referentenentwurf ausgesprochen hat. Der Entwurf sieht unter anderem die Einschaltung eines Betreuers oder Bevollmächtigten vor, der für die Beachtung und Durchsetzung der Patientenverfügung sorgen soll. Im Fall einer medizinisch und rechtlich "abgesicherten" und gleichzeitig strikt bindenden Verfügung sei dies nicht nur entbehrlich, sondern sogar schädlich, so Prof. Duttge. "Das Recht sollte sich nicht dazu benutzen lassen, der allzu menschlichen, jedoch naiven Illusion Vorschub zu leisten, dass nur die erfreulichen Seiten des Lebens zu interessieren brauchen, während sich die Verantwortung an schlechten Tagen einfach auf andere delegieren lässt", betont der Göttinger Rechtswissenschaftler.

    Prof. Duttge hat seit Oktober dieses Jahres den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen inne. Zuvor lehrte und forschte er an der Universität München.

    Kontaktadresse:
    Prof. Dr. Gunnar Duttge
    Georg-August-Universität Göttingen
    Juristische Fakultät
    Goßlerstraße 19, 37073 Göttingen
    Telefon (0551) 39-7435, Fax (0551) 39-9240
    e-mail: gduttge@uni-goettingen.de
    Internet: http://www.jura.uni-goettingen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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