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10.02.1999 15:14

Neuordnung des EU-Finanzsystems

Ina Hormuth Öffentlichkeitsarbeit
HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung Hamburg

    Neuordnung des EU-Finanzsystems

    Eine Neuordnung des Finanzsystems der Gemeinschaft ist notwendig, um die geplante Erweiterung der EU finanziell abzusichern, schreibt Dr. Klaus Kwasniewski vom HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung-Hamburg in der neuesten Ausgabe der Institutszeitschrift INTERECONOMICS.

    So habe die Kommission mit ihrem Vorschlag der Option einer Kappungsgrenze für Nettobeitragszahlungen der Mitgliedsländer eine Forderung der vormaligen deutschen Bundesregierung aufgegriffen, die die Höhe der Nettobeiträge auf 0,3 % des Bruttosozialproduktes des jeweiligen Mitgliedstaates begrenzt wissen wollte. Auf Deutschland seien im Jahre 1997 57 % der Nettobeitragsleistungen der Gemeinschaft entfallen; auf Frankreich und Italien demgegenüber nur 5 bzw. 0,8 %. Dänemark, dessen Pro-Kopf-Einkommen größer als das von Deutschland sei, sei in 1997 sogar Nettoempfänger gewesen. Eine mechanische Kappung, die in der EU zwar leichter durchzusetzen sein möge, weiche jedoch der Frage nach einer grundlegenden Reform der Finanzierung der Gemeinschaft aus, schreibt der HWWA-Experte weiter. Diese sei aber notwendig, um die Expansionstendenz des Gemeinschaftshaushalts abzubremsen und die unverhältnismäßige Umvereilung von Ressourcen zwischen den Mitgliedsstaaten abzubauen.

    Der Wissenschaftliche Beirat beim deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verträte daher in einem kürzlich vorgelegten Gutachten zu Recht die Auffassung, daß es nur dann zu einer substantiellen Entlastung der Nettozahler kommen könne, wenn auch Reformen bei der Ausgabenpolitik der Gemeinschaft vorgenommen würden. Das heutige Ausgabenvolumen sei nicht zuletzt deshalb so hoch und vielfach ineffizient strukturiert, weil mit Hilfe von Einzelentscheidungen in der Vergangenheit Krisen des Integrationsprozesses beigelegt worden seien. Auch begünstigten bei der gegenwärtigen Stimmengewichtung im Ministerrat Mehrheitsentscheidungen über die Struktur der Ausgaben Fehlallokationen.

    Beizupflichten sei der Auffassung, so Kwasniewski, die Ausgabenpolitik der Gemeinschaft sollte stärker vom Prinzip bestimmt werden, nur solche Maßnahmen durchzuführen, die, wie beispielsweise die Garantie der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes, den Charakter eines öffentlichen Gutes hätten. Wenn dagegen Maßnahmen der Agrar- und Strukturpolitik einzelnen Mitgliedsstaaten Vorteile verschafften, sollten diese künftig stärker in Form einer Selbstbeteiligung zur Mitfinanzierung entsprechend dem Äquivalenzprinzip herangezogen werden. Dadurch werde dem Fehlanreiz entgegengewirkt, teure Projekte mit geringem Nutzwert zu beantragen. Auch könnten bisher von der Gemeinschaft wahrgenommene Ausgaben dem, Subsidiaritätsprinzip folgend wieder in die nationale Zuständigkeit zurückgeführt werden. Hierzu müsse der Gesamtkatalog der Maßnahmen in der Agrarpolitik und in der Struktur- bzw. Regionalpolitik auf den Prüfstand. Insgesamt könnten so Einsparungen bei den Ausgaben der Gemeinschaft erzielt werden, die zur Deckung der besonderen Kosten der Osterweiterung ausreichen würden. Nach Ansicht des Beirats könnte so das gegenwärtige Finanzvolumen der Gemeinschaft von 1,07 % des gemeinsamen Bruttosozialprodukts gehalten werden; eine Ausschöpfung der 1,27 Prozentgrenze wäre nicht erforderlich.

    Hamburg, 09.02.99 Telefon 040 428 34 354


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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