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23.11.2004 09:09

Villa-Hügel-Gespräch 2004

Michael Sonnabend Kommunikation
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

    Prof. Dr. iur. Manfred Erhardt, Generalsekretär des Stifterverbandes, fasst
    die Ergebnisse des Villa-Hügel-Gesprächs 2004 zum Thema
    "Kompetitiver Föderalismus in Bildung und Wissenschaft" zusammen.

    11 Thesen

    1. Wer Gleichheit will, muss die Marktkräfte begrenzen. Wer Markt will, muss in Grenzen auch Ungleichheit zulassen.
    Das Ausmaß der Begrenzung des ein oder des anderen Topos (d.h. der Gleichheit oder des Marktes) entscheidet auch über das System der Steuerung der Wissenschaft und ihrer Einrichtungen. Mehr Gleichheit setzt mehr Regulierung, mehr Markt setzt mehr Autonomie voraus.

    2. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Geteilte Verantwortung ist halbe Verantwortung.
    Vergemeinschaftete Verantwortung ist keine Verantwortung, weil den Akteuren nicht mehr zurechenbar.
    Wo es zwei Könige gibt, gibt es keinen König. Von Wissenschaftsförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern erwarten die Wissenschaftsorganisationen somit die höchstmögliche Unabhängigkeit von staatlicher Ingerenz.

    3. Autonomie und Wettbewerb können Kräfte freisetzen, welche Qualität und Leistung generieren. Für die Hochschulen ist das inzwischen unbestritten. Ob dieser Wirkungsmechanismus aber auch im Verhältnis der Länder untereinander oder gar im Verhältnis von Bund und Ländern gilt bzw. gelten soll, wird unterschiedlich gesehen. Und doch definieren der Bund und vor allem die Länder durch ihre Gesetzgebung das Ausmaß an Regulierung oder Deregulierung und damit den Umfang der Hochschulautonomie. Wie nämlich der Vergleich der Hochschulgesetze durch den Stifterverband gezeigt hat, bestehen in dieser Hinsicht erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern und somit auch unter den Hochschulen. Warum also nicht auch ein Gestaltungsföderalismus der Länder um die besten Modelle und Lösungen? "Regelungswettbewerb" der Länder hat Herr Kempen diese Art von System- oder Gestaltungswettbewerb genannt.

    4. Autonomie und Wettbewerb, so ist heute deutlich geworden, schließen Kooperationen nicht nur nicht aus, sondern fördern Kooperationen. Wer im Exzellenzwettbewerb mithalten will, braucht Partner. Das gilt für Hochschulen untereinander, für Partnerschaften zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen und für diese beiden im Blick auf die Zusammenarbeit mit Betrieben der Wirtschaft.

    5. Autonomie und Wettbewerb sind auch kein Gegensatz zur Kooperation der Länder untereinander. Herr Scharpf hat deutlich gemacht, dass es nicht um die Frage des "Ob" einer Kooperation, sondern um die Frage des Wie, nämlich der Form des Miteinanders der Gebietskörperschaften, geht. Dabei hat er für die "offene Methode der Koordination" geworben, anstelle von Zentralisierung, von Politikverflechtung oder vertraglicher Selbstkoordination.

    6. Für das Gemeinwesen im Allgemeinen und für Bildung und Wissenschaft im Besonderen, ist für die Frage, welche Form des Föderalismus die beste ist, entscheidend, welche Form das höchste Maß an Autonomie, an Qualität, an Leistung, aber auch an Ressourcen, sprich an Infrastruktur und an Geld, zu generieren in der Lage ist.

    7. Wie der Businessplan oder die Vision für die deutsche (oder besser die europäische) Hochschule aussehen könnte, hat Herr Ursprung ausgeführt. Der Vorschlag von Frau Bulmahn, die Spitzenförderung beim Bund anzusiedeln, wie dies ja teilweise in der Schweiz der Fall ist, ist allerdings weder bei den Ländern noch bei den hier anwesenden Vertretern der Wissenschaft auf Gegenliebe gestoßen.

    8. Föderalismus ist eine Form staatlicher Machtverteilung. Wo es um Macht geht, geht es auch um Interessen. Wo es um Interessen geht, geht es auch um Einfluss und um Geld. Deshalb sind je nach Interessenlage die Ziele und Wünsche der Beteiligten und der Betroffenen durchaus unterschiedlich. Ein jeder fragt sich zunächst: Wie sieht meine Zielhierarchie aus (Autonomie, Einfluss, Geld usw.) und welche Konstellation des Bund-Länder Verhältnisses optimiert die Verwirklichung meiner individuellen bzw. institutionellen Ziele.

    9. Kein Wunder, dass wir letztlich keine Übereinstimmung in den Fragen der Zuordnung der Kompetenzen zu Bund und/oder Ländern haben finden können. Das gilt für den Hochschulbau, die Bildungsplanung und das Hochschulrahmengesetz. Immerhin scheint Übereinstimmung zu bestehen, dass, wenn die Rahmenkompetenz beim Bund bleibt, diese auf die Regelung des Hochschulzugangs, der Hochschulabschlüsse, des Personalstatus und der Qualitätssicherung beschränkt werden soll, wobei freilich Herr Frankenberg das Hochschullehrerstatus- und Besoldungsrecht bei den Ländern sehen möchte und die Qualitätssicherung dem Hochschulsystem selbst überlassen will.

    Beim Hochschulbau scheint eine Verlagerung auf die Länder wahrscheinlich. Offensichtlich wird die Kofinanzierung des Bundes in den sogenannten reichen Ländern als Bremse, in den armen Ländern aber als Motor der Bau- und Gerätefinanzierung begriffen. Nivellierung oder Stimulierung hängen freilich vom künftigen Umfang der Bundesmittel für den Hochschulbau ab.

    10. Einig ist man sich, dass das gegenwärtige System der Mischfinanzierung und Mischverwaltung die Überlastung und Unterfinanzierung, die geringe internationale Sichtbarkeit und die geringe internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen nicht verhindert hat. Gleichwohl gibt es emphatische Stimmen aus dem Bereich der Wissenschaftsorganisationen, am Bestehenden im Grundsatz festzuhalten. Besonders hinsichtlich der Forschungsfinanzierung zeichnete sich eine sehr deutliche Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern und den Beteiligten ab, an Artikel 91b GG festzuhalten und auch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung nicht in Frage zu stellen.

    11. Die Versäulung der Wissenschaft durch Bildung von Forschungsverbünden, Clustern, Netzwerken aufzubrechen, ist man sich einig. Die Versäulung ist freilich ein deutsches Modell, und so fragt sich, warum nicht einmal das Gesamtsystem der Organisation und Finanzierung der Forschung in Deutschland durch eine Evaluation mit internationaler Beteiligung auf den Prüfstand gestellt wird.

    Sinn und Zweck des Villa-Hügel-Gespräches war es nicht, politische Kompromisse zu schließen. Dies ist Aufgabe der Föderalismuskommission. Unsere Zielsetzung war viel bescheidener: Wir wollten den Diskurs führen, wir wollten Argumente austauschen, wir wollten Interessenlagen sichtbar machen und auf diese Weise einen Diskussionsstand erzielen, auf dessen Basis dann politische Kompromisse leichter möglich werden. Insofern können wir mit dem Ablauf und dem Ertrag dieser Diskussion höchst zufrieden sein.


    Weitere Informationen:

    http://www.stifterverband.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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