Größere Gerechtigkeit bei Teilzeitselbständigkeit
Ingenieurinnen-Netzwerk der FH hat Erfolg mit seiner Petition beim Deutschen Bundestag
Von der Öffentlichkeit unbemerkt beschloß der Bundestag am 03.12.1998, eine Petition des Ingenieurinnen-Netzwerkes der FH Oldenburg zu den Mindestbeiträgen in den gesetzlichen Krankenversicherungen an das Bundesministerium für Gesundheit und die Fraktionen im Bundestag weiterzureichen. Doch was sich dahinter verbirgt kann große Folgen haben für eine gerechtere Berücksichtigung der Lebens- und Arbeitsformen von Frauen.
Mindesteinstufung für Teilzeit-Selbständige ist nicht gerechtfertigt
Das Thema Teilzeitselbständigkeit beschäftigt das Netzwerk schon seit seiner Gründung vor vier Jahren, da es vor allem auch die Frauen betrifft, die gleichzeitig berufstätig und Mütter sein wollen. Die nebenberufliche Selbständigkeit ist für viele Frauen eine Möglichkeit, verschiedene Interessen bei größtmöglicher Flexibilität unter einen Hut zu bringen. Doch in den gesetzliche Bestimmungen - so mußte das Netzwerk feststellen - bleibt diese Lebens- und Arbeitsform bisher vollkommen unberücksichtigt. Der Gesetzgeber hat für freiwillige Mitglieder, die als hauptberuflich selbständig definiert werden, die Erhebung von Mindestbeiträgen festgeschrieben.
Doch diese Mindesteinstufung auch auf selbständig Tätige anzuwenden, die in Teilzeit arbeiten, empfanden die Netzwerkfrauen als ungerecht. Statt dessen sollten die monatlichen Mindestbeiträge zur Krankenversicherung in Abhängigkeit vom tatsächlichen Einkommen festgelegt werden.
Mindestbeiträge in Abhängigkeit vom tatsächlichen Einkommen festlegen
Mit dieser Forderung wandte sich INFO im Februar 1997 an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. Zunächst wurde die Petition abgelehnt, mit Bezug auf eine dreiseitige Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit. Hier wurde vor allem hervorgehoben, daß niedrigere Beiträge nicht kostendeckend seien und der Gesetzgeber davon ausgehe, daß Selbständige grundsätzlich nicht des Schutzes der Solidargemeinschaft bedürfen, der Verbleib in der gesetzlichen Versicherung ja freiwillig sei.
INFO legte Widerspruch ein - großer Erfolg des Netzwerks
Am 22. 8.1997 legte das Netzwerk Widerspruch ein und ergänzte diesen eine Woche später mit einer ausführlichen Begründung. Mit Erfolg: im April 1998 bekam INFO die Nachricht, daß der Petitonsausschuß sich nun mit dem Anliegen beschäftigen werde.
Am 14.1.1999 schließlich informierte der Petitionsausschuß das Netzwerk, über den Ausgang des Verfahrens, das die Netzwerkfrauen als großen Erfolg werten. Der Petitionsausschuß schließt sich der Auffassung des Netzwerkes an "daß die derzeitige Regelung zum Mindestbeitrag einer Änderung bedarf."
"Denn nach der jetzigen Bestimmung wird einer Personengruppe" - so heißt es weiter - "die nur ein sehr geringes Einkommen erhält, ein Betrag abverlangt, der einen Großteil der ihnen zur Verfügung stehenden Summe ausmacht. Dies ist auch deshalb schwer vermittelbar, weil für die Betroffenen oft wegen Kindererziehung oder Pflegeleistungen eine Ausweitung ihrer selbständigen Tätigkeit nicht möglich ist. Indes entlasten gerade die Frauen, die aufgrund der o.g. Tätigkeit auf eine Ausweitung ihrer selbständigen Tätigkeit verzichten, die Solidargemeinschaft."
Petition wird der Bundesregierung und den Fraktionen übergeben
Die Petition des Netzwerkes wird nun, auf Beschluß des Deutschen Bundestag in seiner 11. Sitzung am 3.12.1998 der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material übergeben, um, laut Petitionsausschuß, zu erreichen, "daß die Bundesregierung sie in die Vorbereitung von Gesetzesentwürfen einbezieht". Außerdem folgte der Bundestag auch der anderen Empfehlung des Ausschusses, die Petition den Fraktionen zu geben, "weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint."
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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