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24.11.2004 09:05

Qualität in der Krebsbehandlung sichern

Dr. med. Eva M. Kalbheim Pressestelle
Deutsche Krebshilfe e. V.

    Tumorregister München vernetzt Patienten-Daten

    München (nh) - Die Deutsche Krebshilfe fördert am Tumorregister München die schnellere Nutzung der dort verfügbaren Patienten-Daten per Internet. Ihr Ziel: Die Versorgungsqualität von Krebs-Patienten zu verbessern. Eine vergleichbare Vernetzung und Präsentation von Informationen, wie sie jetzt am Münchener Tumorregister eingerichtet wird, gibt es in Deutschland bisher noch nicht. "Das Projekt übernimmt daher eine wichtige Vorreiterfunktion für die Krebsregister in Deutschland," konstatiert Gerd Nettekoven, Geschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Die Organisation fördert das Projekt mit rund 200.000 Euro.

    Das Münchener Tumorregister ist eine Einrichtung des Tumorzentrums München der Ludwig-Maximilians-Universität und der Technischen Universität, angesiedelt am Klinikum Großhadern. Hier werden die Daten von Krebs-Patienten aus einem Einzugsgebiet von rund vier Millionen Einwohnern erfasst - das ist fast ganz Oberbayern. Alle Krankenhäuser der Region und viele niedergelassene Ärzte arbeiten zusammen, indem sie die Befunde und Krankheitsverläufe ihrer Patienten im Tumorregister dokumentieren.

    Das Ziel des Tumorregisters: Die Daten der einzelnen Krankenhaus-Abteilungen, die Krebs-Patienten operieren, bestrahlen, mit Medikamenten behandeln oder deren Gewebe untersuchen, in Statistiken aufzubereiten und die Ergebnisse miteinander zu vergleichen. Anhand von Leitlinien, in denen festgelegt ist, wie Krebs-Patienten behandelt werden sollen, werden die Daten vom Tumorregister auch beurteilt: Jede Krankenhausabteilung und jeder niedergelassene Arzt erhalten seine ausgewerteten Ergebnisse und können diese Daten mit anderen Abteilungen oder Kollegen vergleichen und besprechen. "Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur Qualitätssicherung in der Krebsbehandlung", sagt Dr. Gabriele Schubert-Fritschle, Projektleiterin am Tumorregister München.

    Die Auswertungen werden allen kooperierenden Kliniken und Ärzten per Internet zugänglich gemacht. So können sie die anonymisierten Patienten-Daten über einen Passwort-gesicherten Zugang schnell und kontinuierlich abrufen. Darüber hinaus ist geplant, auch individuelle Patienten-Daten dem behandelnden Arzt online zur Verfügung zu stellen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss sich der Arzt für den Zugriff auf konkrete Patienten-Daten über eine Passwort-geschützte Identifikationskarte ausweisen und den Namen, das Geburtsdatum und die zugehörige Identifikationsnummer des Patienten angeben. Darüber hinaus wird jede Anfrage vom Tumorregister protokolliert.

    Vorteil des Internet-Angebots: Im Unterschied zu den bisherigen Patientenakten, die nur wenigen Ärzten zugänglich sind und häufig nur einen Teil des Krankheitsverlaufs beschreiben, können so viel mehr Ärzte und Kliniken auf die gesamte Krankengeschichte zugreifen. Dadurch wird ein intensiverer Informationsaustausch zwischen den kooperierenden Kliniken und Ärzten und dem Tumorregister ermöglicht.

    "Die Versorgungsergebnisse werden für jede Krankenhausabteilung und für die verschiedenen medizinischen Fachgebiete auf diese Weise transparent", erläutert die Projektleiterin. "So können auch Schwachstellen im Bezug auf die Vollzähligkeit der Erfassung und die Datenqualität leichter überprüft sowie die leitliniengerechte Behandlung und mögliche Klinikunterschiede besser beurteilt werden. Durch diese Rückkopplung der Daten werden die Verantwortlichen - falls erforderlich - verpflichtet ihr Handeln zu optimieren."

    Mit diesen Angeboten leistet das Tumorregister München einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Versorgung und zum Nachweis der Versorgungsqualität von Krebs-Patienten.

    Interviewpartner auf Anfrage!

    Infokasten: Krebsregister
    Bevölkerungsbezogene Krebsregister haben die Aufgabe, Art und Häufigkeit von Krebserkrankungen in einer festgelegten Region zu erheben und die resultierenden Statistiken den Ärzten, Gesundheitspolitikern und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nach dem Bundeskrebsregistergesetz sind alle Bundesländer seit 1999 verpflichtet, bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten. Da jedoch die Meldepflicht nicht generell eingeführt wurde und die Ausgestaltung unterschiedlich gehandhabt werden kann, ist die Umsetzung noch nicht in allen Bundesländern adäquat erfolgt. Die Deutsche Krebshilfe ruft alle Bundesländer dazu auf, der Krebsregistrierung eine hohe Priorität einzuräumen.

    Projekt-Nr.: 70-3196


    Weitere Informationen:

    http://www.krebshilfe.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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