Team der Humboldt-Universität gewinnt nationale Runde der Philip C. Jessup Moot Court Competition
Eine aus fünf Studenten bestehende Mannschaft der Humboldt Universität hat am vergangenen Wochenende (5.-8. 2. 1998) in Weimar die nationale Voraus-scheidung der Philip C. Jessup Moot Court Competiton gewonnen. Max von Bis-marck, Kathrin Gehm, Johanna Matz, Bettina Rahn und Julia Witt setzten sich im Finale des über drei Runden ausgetragenen Wettbewerbs gegen das Team der Universität Tübingen durch. Damit konnte die Humboldt-Universität an ihren Erfolg aus dem vergangenen Jahr anknüpfen. 1998 hatte sie sich erstmals an dem Wettbewerb beteiligt und sofort den ersten Platz erreicht.
Insgesamt nahmen zwölf deutsche Universitäten (neben der Humboldt Universität noch die Freie Universität Berlin sowie die Universitäten Göttingen, Heidelberg, Kiel, Jena, Mannheim, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt/Oder, Trier, Potsdam und Tübingen) an dem Wettbewerb teil. Die Teams der Humboldt-Universität und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen werden Deutschland nun in der inter-nationalen Runde des Wettbewerbs, die vom 21. bis 27. März in Washington aus-getragen werden wird, vertreten.
Die Mannschaft der Humboldt-Universität wurde vom Institut für Völker- und Europarecht (Professor Dr. Christian Tomuschat) sowie dem Institut für Anwalts-recht, ohne dessen finanzielles Engagement die Teilnahme nicht möglich gewesen wäre, betreut.
Der Philip C. Jessup Moot Court ist der größte studentische Völkerrechtswettbe-werb der Welt. Er wird in diesem Jahr zum vierzigsten Mal ausgetragen. 1959 fand er erstmals zwischen Völkerrechtsstudenten der Harvard University, der Virginia University und der Columbia University statt. An dem diesjährigen Wettbewerb beteiligen sich weltweit mehr als 350 Universitäten aus über 60 Staaten. Grund-lage des Wettbewerbs ist ein simulierter Prozeß vor dem Internationalen Gerichts-hof in Den Haag. Dazu erarbeiten namhafte Völkerrechtslehrer einen hypotheti-schen Fall über den Rechtsstreit zwischen zwei fiktiven Staaten. Diese Fälle orien-tieren sich üblicherweise an aktuellen völkerrechtlichen Problemen. So wurden in den letzten Jahren beispielsweise internationaler Umweltschutz (1995) sowie Wirt-schaftssanktionen und die Rechte der Kinder (1997) behandelt. Im vergangenen Jahr ging es um die völkerrechtlichen Probleme beim Auseinanderbrechen eines Staates, die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs und die Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem "Außer-Landes-schaffen" staatlicher Gelder stellen, wenn diese später auf Banken in Drittstaaten wieder auftauchen. In die-sem Jahr standen Enteignungsrecht, internationales Urheberrecht sowie Probleme des Internationalen Wirtschaftsrechts im Mittelpunkt.
Dieser Fall wird an alle teilnehmenden Universitäten verschickt. Diese stellen Teams aus vier bis fünf Studenten auf, die die Rolle von Anwälten beider Staaten übernehmen. Sie müssen zunächst Schriftsätze für die von ihnen vertretenen Staa-ten anfertigen. Nach Abschluß der schriftlichen Verfahren treffen die teilneh-menden Teams zu einer simulierten mündlichen Verhandlung aufeinander. Als Richter fungieren dabei traditionell hochrangige völkerrechtliche Praktiker sowie Professoren. In Weimar richteten unter anderem Dr. Michael Byers (University of Oxford), Dr. John H. Barker (University of Cambridge) und Dr. von Lewinski vom Max Planck Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht München. Die Praktiker kamen aus international tätigen Anwaltssozietäten: Dr. A. Appleton (Lalive, Gut und Partner, Genf), Gary Born (Wilmer, Cutler & Pickering, London) und Dr. H. G. Nordhues (Clifford Chance, Frankfurt am Main). Die Teilnehmer müssen in einer begrenzten Redezeit Plä-doyers für die von ihnen vertretene Partei halten. Da die Richter diese Plädoyers häufig durch Zwischenfragen unterbrechen, kommt es hier neben guten Rechts-kenntnissen vor allem auch auf Schlagfertigkeit und Improvisationsfähigkeit an. Verfahrenssprache sowohl für die Schriftsätze als auch für die mündliche Verhand-lung ist Englisch. Die Bewertung erfolgt an Hand der schriftlichen und der mündlichen Leistung.
Die Philip C. Jessup Moot Court Competition bietet eine für deutsche Studenten einzigartige Möglichkeit, die theoretische Ausbildung des Studiums zu durchbre-chen und praktische anwaltliche Arbeit kennenzulernen. Eine wichtige Erfahrung stellt daneben auch das Arbeiten in Teams, sonst an Universitäten und in Staatsprüfungen verpönt, dar: Über den Erfolg entscheidet ausschließlich die Lei-stung des gesamten Teams. Ein weiterer Vorteil liegt schließlich in der Verfah-renssprache. Der Zwang, englischsprachige Schriftsätze zu verfassen und eine mündliche Verhandlung auf englisch zu führen, ermöglicht es, vorhandene Fremd-sprachenkenntnisse fachbezogen einzusetzen und zu erweitern.
Die Mannschaft der Humboldt-Universität hat mit dem Sieg in Weimar die erste Hürde genommen. In den kommenden Wochen wird sie sich intensiv auf die so-genannte Internationale Runde in Washington vorbereiten. Dort werden Teams aus aller Welt um die Jessup Cup World Championship spielen. Gleichzeitig be-ginnt die Suche nach Förderern, ohne deren Unterstützung es schwer werden wird, die Flug- und Aufenthaltskosten in den Vereinigten Staaten aufzubringen.
Für weitere Informationen steht Georg Reichel vom Institut für Völker- und Eu-roparecht (Telefon 2093-3407, Fax 2093-3365, Sekretariat 2093-3335) gern zur Verfügung.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Personalia
Deutsch
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