Das HRK-Plenum hat sich in seiner Sitzung am 22./23. Februar dafür ausgesprochen, ausgewiesene Spitzenbegabungen in Studium und Forschung, auf kulturellem Gebiet sowie im Sport zusätzlich zu fördern. In einem ersten Schritt setzte sich das Plenum dafür ein, studierende Spitzensportlerinnen und -sportler stärker zu fördern. Die Hochschulen sollten die Rahmenbedingungen von Studium und Prüfungen flexibilisieren und soweit möglich verbessern, damit hochleistungssportliche Betätigung und Studium leichter vereinbar werden. Dabei müsse vor allem dem außerordentlich hohen Zeitaufwand für das Erreichen sportlicher Höchstleistungen Rechnung getragen werden.
Dazu empfiehlt das Plenum Kooperationsvereinbarungen zwischen den Hochschulen, den örtlichen Studentenwerken, dem für die jeweilige Sportart zuständigen nationalen Spitzenverband und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh). Diese sollen die Voraussetzungen der Förderung sowie die Leistungen der Hochschule, des Studentwerks, des Sportverbandes und der Athletin bzw. des Athleten festlegen. Ein "Mustervertrag", der mit den Sportverbänden abgestimmt wurde, ist vom Plenum zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Er soll Grundlage für konkrete Vereinbarungen entsprechend den örtlichen Besonderheiten sein. Die Universität Erlangen-Nürnberg hat als erste deutsche Hochschule bereits im Januar mit dem adh einen solchen Kooperationsvertrag abgeschlossen.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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