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06.12.2004 13:36

Zur aktuellen Blockade in der Föderalismus-Kommission

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Im Rahmen der Diskussionen in der so genannten Föderalismus-Kommission scheint die Zuständigkeit für die Hochschulen mittlerweile der "springende Punkt" zu sein. Dabei geht es nach Pressemeldungen darum, ob dem Bund gewisse minimale Zuständigkeiten verbleiben oder ob die Länder in allen Angelegenheiten die ausschließliche Kompetenz erhalten.

    "Einen völligen Verzicht auf die Rahmenkompetenz des Bundes können wir uns angesichts des wachsenden internationalen Wettbewerbs um Bildung und Wissenschaft nicht erlauben", sagte dazu der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter Gaehtgens , heute (Montag) vor Beginn der Sitzung des HRK-Präsidiums in Bonn. "Deutschland darf bildungspolitisch nicht zu einem Flickenteppich werden. Wir bejahen den Föderalismus als politisches Gestaltungsprinzip der Bundesrepublik - und damit auch die Bemühungen um eine Entflechtung zu stark verwobener Entscheidungsprozesse in der Politik. Aber das deutsche Bildungs- und Wissenschaftssystem wird im Prozess der Einigung Europas nur dann wettbewerbsfähig sein können, wenn im Zuge der jetzigen Reformbemühungen die Autonomie der Hochschulen deutlich gestärkt wird. So lange also der Kompetenzenstreit zwischen Bund und Ländern stattfindet, sind wir in Deutschland auf dem falschen Wege."

    Gaehtgens weiter: "Ich appelliere erneut an die verhandelnden Partner in der Kommission, insbesondere an ihre beiden Vorsitzenden, einen Kompromiss zu suchen, der einerseits eine deutliche Stärkung der Autonomie der Hochschulen bewirkt und andererseits die zwingende Notwendigkeit einer bundesweiten Koordination der Rahmenbedingungen sichert, unter denen Forschung und Lehre in den Hochschulen stattfindet. Schon wegen der intensiven Bemühungen um die Einordnung des deutschen Studiensystems in den europäischen Hochschulraum, aber auch im Interesse der Mobilität von Studierenden und Lehrenden innerhalb Deutschlands ist eine solche Koordination unabdingbar. Die Hochschulen - nicht die Bundesländer - stehen im Wettbewerb um Qualität in Lehre und Forschung. Es muss daher darum gehen, für diesen Wettbewerb überregional gültige Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Daher sind bundesweite Regelungen mindestens für den Hochschulzugang, die Art der Abschlüsse, die Qualitätssicherung und für das Dienstrecht unverzichtbar."

    Diese notwendige Koordination im Hochschulwesen könne nur durch die Erhaltung einer Bundeskompetenz gewährleistet werden, sagte der HRK-Präsident. Staatsverträge zwischen den Ländern seien ein viel zu umständliches Instrument. Sie erforderten einen anhaltenden politischen Konsens zwischen 16 Bundesländern, der jederzeit durch ein einzelnes Länderparlament in Frage gestellt werden könne; ebenso wie sein Zustandekommen sei auch die Änderung eines solchen Staatsvertrages viel zu umständlich. Mit einem solchen Instrument würde das deutsche Hochschulsystem unfähig, mit der gebotenen Flexibilität auf die sich unablässig ändernden Rahmenbedingungen reagieren zu können.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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