1. Das Präsidium der Technischen Universität Clausthal begrüßt und
unterstützt die Saarbrückener Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der
TU/TH in Deutschland zur Umsetzung des Bologna-Prozesses an den
Technischen Universitäten. Es unterstreicht die Einschätzung, dass
Wissenschaft und Wirtschaft auch in Zukunft Absolventen mindestens auf
dem bisherigen Diplom-Ingenieur-Niveau (qualitativ und quantitativ) zu
benötigen, um zukunftsfähig zu bleiben. Ein solches Qualitätsniveau lässt
sich nur mit dem Master-Abschluss erreichen. Insofern ist er der universitäre
Regelabschluss.
2. Auf dem Niveau des Bachelor-Abschlusses können sich Qualifikationsprofile
entwickeln, die die Perspektive eines sinnvollen Übergangs in die Arbeitswelt
eröffnen. Der universitäre Bachelor hat jedoch nicht zuletzt die Funktion, den
Übergang in einen weiterführenden Master-Studiengang des gleichen Fachs
zu ermöglichen.
Dieser Übergang muss ausschließlich nach Qualitätskriterien in der
fachlichen Kompetenz der Universitäten erfolgen. Feste Quoten, auf deren
Grundlage die Zahl von Studierenden in Master-Studiengängen von
vornherein nach quantitativen Gesichtspunkten limitiert wird, sind deshalb
strikt abzulehnen.
3. Um Qualitätsstandards zu sichern, gleichzeitig die Mobilität der Studierenden
nicht zu beeinträchtigen, spricht sich das Präsidium der Technischen
Universität Clausthal dafür aus, dass Universitäten, die bisher Diplom-
Ingenieure ausgebildet haben, gegenseitig Studierende mit einem Bachelor sowie
Master-Abschluss bei der Zulassung zu ihren Master-Programmen bzw.
bei der Bewerbung um ein Doktorat gleichberechtigt und nach den gleichen
Regeln behandeln, die für die jeweils eigenen Studierenden gelten.
4. Das Präsidium der Technischen Universität Clausthal trägt die Initiativen des
so genannten. TU9-Consortiums of German Institutes of Technology zur
Qualitätssicherung von Universitätsabschlüssen namentlich in der
Ingenieurausbildung mit.
Es ist bereit, der Sache nach und institutionell einen Beitrag zu leisten, um
ihr bei der Weiterentwicklung des sog. Bologna-Prozesses Geltung zu
verschaffen.
Prof. Dr. E. Brandt
Präsident
Prof. Dr.-Ing. H.-P. Beck
Vizepräsident für Forschung und Hochschulentwicklung
Prof. Dr. Th. Hanschke
Vizepräsident für Studium und Lehre
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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