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21.12.2004 15:53

Juristen plädieren für ein transnationales Privatrecht

Robert Emmerich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Julius-Maximilians-Universität Würzburg

    Die internationale Vereinheitlichung des Rechts geht mit einem Bedeutungsverlust für das nationale Recht einher. Um dieses Thema ging es bei einem Symposium der Juristischen Fakultät der Uni Würzburg. Im Toscanasaal der Residenz diskutierten 80 geladene Gäste aus dem In- und Ausland einen Tag lang gemeinsam mit Studierenden. Anlass war der 70. Geburtstag von Karl Kreuzer, emeritierter Professor für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Uni Würzburg.

    Der Abbau der technischen und rechtlichen Hemmnisse für den Außenhandel, die Senkung der Transportkosten und der rasante Ausbau der Kommunikationstechnologien - all das hat zu einer ständigen Zunahme der grenzüberschreitenden Geschäfte geführt, besonders innerhalb der Europäischen Union (EU). Das Privatrecht, vor allem das Vertragsrecht, das die Basis für solche Transaktionen bildet, ist aber - jedenfalls im Grundsatz - noch immer nationales Recht.

    Seit jeher ermöglicht das Recht grenzüberschreitende Geschäfte dadurch, dass die jeweilige Transaktion einer nationalen Rechtsordnung unterstellt wird. Dabei handelt es sich idealerweise um diejenige, mit der das Geschäft am engsten verbunden ist. So wird ein Kaufvertrag beispielsweise dem Recht am Sitz des Verkäufers zugewiesen. Dieses Verfahren birgt jedoch Schwierigkeiten. Zum einen sind auch diese Regeln des so genannten Kollisionsrechts jeweils national unterschiedlich. Zum anderen ist das schließlich angewendete Recht eigentlich für nationale, nicht aber für grenzüberschreitende Fälle konzipiert.

    Um diesem Missstand abzuhelfen, bemüht man sich seit Jahrzehnten um eine internationale Rechtsvereinheitlichung. Einerseits wird versucht, diejenigen Rechtsregeln zu vereinheitlichen, die in Fällen mit Bezug zu mehreren nationalen Rechtsordnungen über die Anwendbarkeit dieses oder jenes nationalen Privatrechts entscheiden. Andererseits wird das nationale Privatrecht selbst zum Gegenstand der Harmonisierung oder Vereinheitlichung. Beides geschieht weltweit und verstärkt innerhalb der EU.

    Dank der guten Kontakte von Professor Kreuzer sei es ein Leichtes gewesen, die international führenden Repräsentanten der europäischen und weltweiten Rechtsvereinheitlichung für einen Vortrag in Würzburg zu gewinnen, teilt die Fakultät mit. Professor Paul Lagarde, Emeritus der Universität Paris I - Sorbonne, ist einer der Väter des europäischen Internationalen Vertragsrechts. Er sprach über die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts auf europäischer Ebene. Sein nüchternes Fazit: Das nationale Recht wird in diesem Bereich auf lange Sicht wohl gänzlich vom europäischen Einheitsrecht verdrängt. Anstatt hierüber zu lamentieren, solle man sich lieber auf den Inhalt des künftigen europäischen Rechts konzentrieren, damit dessen Qualität nicht hinter der des nationalen Rechts zurückbleibt.

    Eher skeptisch äußerte sich der zweite Redner, Sir Roy Goode, ehemaliger Professor für Handelsrecht an der Universität Oxford und ausgewiesener Experte für Europäisches Vertragsrecht. Für ein einheitliches Europäisches Vertragsrecht, wie es derzeit von der EU-Kommission als mittel- und langfristige Perspektive in Aussicht gestellt wird, kann er sich nicht erwärmen: Die ökonomische Notwendigkeit für ein solches Unterfangen sei bislang nicht erwiesen.

    Und es mischten sich weitere skeptische und kritische Untertöne in Richtung EU in die Vorträge. So etwa bei Professor Herbert Kronke, Generalsekretär von Unidroit, einer internationalen Organisation, die sich der weltweiten Vereinheitlichung des Privat- und Wirtschaftsrechts widmet. Er sprach über die Schwierigkeiten, die sich aus der Parallelität von europäischer und globaler Rechtsvereinheitlichung ergeben. In dem Augenblick, in dem die EU sich eines Themas annehme, beraube sie ihre Mitgliedstaaten der Kompetenz, als eigenständige Einheiten an einem weltweiten Vereinheitlichungsprozess mitzuwirken. Dieses Problem ergibt sich auch im Rahmen der Haager Konferenz für internationales Privatrecht. Deren Arbeit stellte ihr Generalsekretär Hans van Loon (Den Haag) vor.

    Das Symposium "Denationalisierung des Privatrechts?" war von Professor Eva-Maria Kieninger organisiert worden, der Nachfolgerin von Professor Kreuzer. Es verdeutlichte die vielfältigen internationalen Einflüsse, denen das deutsche Recht schon heute unterliegt. Zudem zeigte es die Notwendigkeit, all diese Entwicklungen in einem übergreifenden System "transnationalen Privatrechts" zusammenzufassen - was Professor Kreuzer vorschlägt. Nicht zuletzt wurde durch die hochkarätige Schar der Referenten offensichtlich, welche herausragende Stellung der Jubilar in der Welt des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvereinheitlichung innehat.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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