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12.01.2005 11:37

Hintergrundwissen zur Diskussion um "heimliche" Vaterschafttestungen

Dr. Georg Kääb Geschäftsführung / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Verband Deutscher Biologen und biowissenschaftlicher Fachgesellschaften e.V.

    Anläßlich der verstärkt juristischen Diskussion um "heimliche" Vaterschaftstests veröffentlichen wir als Verband dt. Biologen hier eine Pressemeldung eines privaten Analyselabores, die "pars pro toto" für die vielen seriös arbeitenden Labore stehen soll und die Diskussion mit Hintergrundwissen auf eine solide Basis zu stellen hilft.
    Das Münchner Labor IMGM ist Mitglied der Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland e.V. (VALID http://www.valid-ev.de).

    Presseinformation
    12.01.2005

    Geplantes Verbot heimlicher Vaterschaftstests beruht auf Fehlinformationen

    Das von Ministerin Zypries angestrebte Verbot heimlicher Vaterschaftsanalysen im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes 2006 beruht auf einer Reihe von Fehlinformationen und der Vermischung verschiedener Aspekte. Deshalb möchten seriöse private Labore für Vaterschaftsanalysen Informationen zum Thema liefern, die bei der Diskussion berücksichtigt werden sollten.

    1. Vaterschaftstests sind keine Gentests:
    Bei den Vaterschaftsanalysen auf genetischer Basis werden sog. Mikrosatelliten untersucht. Dabei handelt es sich um Wiederholungseinheiten auf der DNA. Die Anzahl der Wiederholungen ist vererbt und individuell verschieden. Mikrosatelliten sind über die gesamte DNA verteilt und liegen ZWISCHEN den Genen (der Anteil von Genen an der Gesamt- DNA beträgt nur etwa 10%!). Entsprechend enthalten sie keinerlei Informationen über die Person, also auch keine Informationen über Krankheitsprädisposition oder ähnliches. Daher wird das Muster der Mikrosatelliten als "genetischer Fingerabdruck" bezeichnet - ein individuelles Merkmal, das darüber hinaus keine Informationen enthält.

    Bei der "echten" Gendiagnostik werden dagegen krankheitsrelevante Gene auf Veränderungen (Mutationen oder SNPs) untersucht, die Auskunft geben können über Vorhandensein oder Prädisposition einer Krankheit.

    Bei genetischen Vaterschaftsanalysen handelt es sich also NICHT um Gendiagnostik.

    2. Jeder kann über sein genetisches Material entscheiden
    Bei den heimlichen Tests schicken Väter von sich und dem Kind Material zur Untersuchung ein. Material von der Mutter ist in diesem Fall zur Untersuchung nicht nötig. Demzufolge wird auch die DNA der Mutter nicht ohne ihr Wissen verwendet; ihr Recht an ihrer DNA wird nicht verletzt.

    Bei allen seriösen Laboren hat der Kunde das Recht, über seine DNA zu verfügen. Die DNA wird nach einer bestimmten Weile vernichtet. Wünscht der Kunde eine kürzere oder längere Aufbewahrung der DNA, so muss er dies lediglich dem Labor mitteilen. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Einverständniserklärung ausdrücklich hingewiesen. Selbstverständlich darf die DNA zu keinen anderen Untersuchungen herangezogen werden (auch hierzu gibt es bereits gesetzliche Regelungen).

    3. Heimliche Tests sind auch heutzutage nur bei Vätern mit minderjährigen Kindern möglich
    Die Durchführung einer heimlichen Analyse ist nur bei Vätern und ihren minderjährigen Kindern nicht geregelt. Die heimliche Probenentnahme volljähriger Personen zur Durchführung einer Analyse ist eine "Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes" und strafbar. Bei einer Vaterschaftsanalyse mit einem erwachsenen Kind muss also bereits heute das Einverständnis aller an der Analyse beteiligten Personen vorliegen.

    4. Vaterschaften können nicht einfach durch gerichtliche Vaterschaftsanfechtungen geklärt werden
    Eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung kann nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Der Vater muss begründete Zweifel an seiner Vaterschaft nachweisen können. Vom Zeitpunkt des Zweifels bis zur Anstrengung einer Vaterschaftsklage darf zudem nur eine bestimmte Frist verstrichen sein. Die Kosten für die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung sind um ein Vielfaches höher, da sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten neben den zudem höheren Gutachtenkosten anfallen. Dabei unterscheiden sich die für Gericht angefertigten Gutachten in keiner Weise von denen privat durchgeführten Gutachten, auch hier werden die Mikrosatellitensysteme untersucht und die Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet.

    5. Gerichtliche Vaterschaftsgutachten sind eine erhebliche Belastung für die gesamte Familie
    Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wird die gesamte Familie einbezogen. Dies kann sicher nie ohne eine gravierende Belastung und letztlich Zerrüttung der Familie geschehen. Im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat das Landgericht München (Az. 17 HK.O. 344/03) entschieden, dass ein Abstammungstest ohne Einwilligung der Mutter weniger schwerwiegend in die Rechte des Kindes eingreift als ein notwendiges gerichtliches Verfahren.

    Bei den von uns durchgeführten Abstammungsanalysen hat sich gezeigt, dass in mehr als 90% der Fälle die Vaterschaft bestätigt wird. Der Vater erlangt also durch die heimliche Analyse für sich beruhigende Gewissheit, ohne den Familienfrieden zu stören. Durch seine Gewissheit kann der Familienfrieden sogar dauerhaft gefestigt werden. Auch bei bereits getrennten Paaren kann durch die Bestätigung der Vaterschaft ohne Wissen der Mutter und der minderjährigen Kinder der Vater für sich Gewissheit erlangen, ohne die Kinder mit seinen Zweifeln zu belasten. Im Falle eines Vaterschaftsausschlusses kann und darf er allerdings nicht erfahren, wer der tatsächliche Vater ist.

    Müssen Mütter immer einverstanden sein mit der Durchführung einer Vaterschaftsanalyse, so liegt es allein in ihrer Hand, ob die tatsächliche Abstammung bekannt wird oder nicht. Die Rechte der Mütter liegen hier über den anerkennenswerten Rechten des Kindes auf tatsächliche Abstammungen und auch den Rechten des Vaters über die tatsächliche Vaterschaft.

    Angesichts dieser Tatsachen muss die gesetzliche Regelung über die Durchführung privater Vaterschaftsanalysen sorgfältig abgewogen werden.

    6. Seriöses Labore sind keine reinen Vermittler
    Frau Zypries fordert auch eine Bestrafung der Labore, die heimliche Tests durchführen. Alles seriösen Labore klären die Personen hinreichend auf, dass bei der Probenentnahme keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden dürfen. Werden wissentlich falsche Angaben gemacht, liegt es nicht in der Macht des Labors, diese zu überprüfen.

    Die seriösen Anbieter von Vaterschaftsanalysen sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Sie bieten allen Kunden immer eine ausführliche, fundierte persönliche Beratung an. In Fällen, wo dies angezeigt ist, werden diese Labore auch von der Durchführung der Analyse abraten. Auch nach Befunderstellung kann der Kunde auf Wunsch weiter betreut und an entsprechende kompetente Beratungsstellen vermittelt werden.

    Skeptisch betrachtet werden sollte das Auftreten reiner Vermittler, die vor allem im Internet massiv mit Billigangeboten werben. Diese Vermittler haben kein eigenes Labor. Entsprechend kann nicht nachvollzogen werden, wohin die Proben weitergeleitet werden. Die Möglichkeit von Probenverwechslungen wird erhöht. Viele der reinen Vermittler stehen zudem vor und besonders auch nach der Analyse nicht mehr für Beratungen zur Verfügung. In unserem Labor rufen gehäuft Kunden an, die bei einem dieser Vermittler eine Analyse durchführen lassen und Fragen zum Ergebnis haben, beim Vermittler aber keinen Ansprechpartner finden. Hier wäre eine gesetzliche Regelung im Sinne des Verbraucherschutzes wünschenswert.

    Ansprechpartnerinnen:
    Dipl. Biol. Annette Schulz
    Tel 089/89 55 78 40
    schulz@imgm.de
    Lochhamer Straße 65
    82152 Martinsried
    Fax 089/89 55 78 41
    www.imgm.de
    www.abstammungsanalyse.de

    Weitere Informationen von VALID: http://www.valid-ev.de:
    Sonja Thelen, - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
    Wiesenau 39, 60323 Frankfurt am Main, Tel. + Fax: 069 - 97206587, Email: post@Sonja-Thelen.de

    IMGM Laboratories wurde 2001 aus dem Institut für Klinische Chemie des Universitätsklinikums Großhadern der Ludwig Maximilians-Universität München gegründet. Firmensitz ist Martinsried bei München. IMGM ist Dienstleister für die akademische und industrielle Genomforschung. Die Stärke des Labors liegt in der langjährigen Erfahrung in der medizinisch-genetischen Diagnostik. Die Vaterschaftsbegutachtung bei IMGM erfolgt durch erfahrene Experten. Die Abstammungsbegutachtung ist akkreditiert nach DIN EN ISO 17025. Zudem nimmt IMGM regelmäßig mit Erfolg an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, GEDNAP, teil. IMGM ist Gründungsmitglied der Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland e.V. (VALID), deren Ziel es unter anderem ist, auf die Einhaltung der wissenschaftlich und qualitativ hohen Standards bei den Untersuchungen zu achten und diese als Leitlinien vorzugeben.
    Viele der VALID angeschlossenen Labore sind auch Mitglied im Verband deutscher Biologen - vdbiol e.V.

    Für den vdbiol:
    Dr. Georg Kääb
    vdbiol-Zentrale
    Corneliusstr. 12, 80469 München
    E: info@vdbiol.de


    Weitere Informationen:

    http://www.valid-ev.de weitere Informationen
    http://www.vdbiol.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Informationstechnik, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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