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12.03.1999 13:55

BAK-Berechnungen nach Trinkmengenangaben

Peter Pietschmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Ulm

    Für Frauen und Männer: Widmark verfeinert
    Trinkmengenangaben können jetzt exakter bewertet werden

    Wenn ein alkoholisierter Kraftfahrer nicht auf frischer Tat, sondern erst ein paar Stunden später einem Alkoholtest zugeführt werden kann, macht er meist Nachtrunk geltend. Er behauptet, erst nach seiner Teilnahme am Straßenverkehr Alkohol zu sich genommen, also keine Trunkenheitsfahrt begangen zu haben. In diesem Fall werden der blutanalytische Befund mit einer theoretischen Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) nach den Trinkmengenangaben des Betroffenen verglichen und diese Angaben auf Schlüssigkeit geprüft. Auch wenn in anderen Zusammenhängen ein Straftäter - längere Zeit nach der Tat - auf verminderte Schuldfähigkeit wegen hoher Alkoholisierung zur Tatzeit plädiert, wird in der Regel nach seinen Trinkmengenangaben eine BAK errechnet. Bereits 1932 hat Erik M. P. Widmark dafür eine Formel vorgeschlagen, die unverändert Bestand hat. Widmark definierte die Blutalkoholkonzentration als Quotient aus der aufgenommenen Alkoholmenge (gemäß der Trinkmengenangabe) und dem Produkt aus dem Körpergewicht und einem Reduktionsfaktor. Die Formel lautet c0 = A/(r x p). Die Alkoholmenge A wird in Gramm angesetzt, das Körpergewicht p in Kilogramm. c0 ist dann die »fiktive maximale Alkoholkonzentration in Promille bei zeitgleicher Aufnahme der gesamten Alkoholmenge und vollständig abgeschlossener Resorption und Verteilung ohne Abbau«.

    Der Reduktionsfaktor r beträgt für Männer 0,7, für Frauen 0,6. Er reduziert das Körpergewicht und trägt damit dem Sachverhalt Rechnung, daß sich der Alkohol im Organismus unterschiedlich verteilt. Zwar befindet sich dieser nach Resorption nicht nur im Blut, sondern auch in anderen Körperkompartimenten; jedoch bevorzugt er die wäßrigen Anteile. In die Knochen dringt er nicht ein, und auch das Körperfett, sei es im »mittleren Ring« (Mediziner-Jargon) oder wo immer sonst positioniert, bleibt alkoholfrei. Der Verteilungs- oder Reduktionsfaktor läßt sich als das Verhältnis von Alkoholkonzentration im Gesamtkörper zu derjenigen im Blut bzw. von Gesamtkörper- zu Blutwassergehalt verstehen. Bekannt ist nun zwar schon lange, daß die Relation zwischen Gesamtkörper- und Blutwassergehalt von Körpergewicht und Körpergröße abhängt. Gleichwohl war es nicht möglich, dem Reduktionsfaktor r der Widmark-Formel den Charakter einer Variablen zu geben, weil sich das Körperwasser anders als der Blutwassergehalt einer genaueren Bestimmbarkeit entzog.

    Mit Rücksicht auf das starre r blieb die Widmark-Formel mit einem Mangel an Genauigkeit behaftet, den verschiedene Ansätze zur Modifikation nicht oder nur sehr unzureichend zu überwinden vermochten. Jetzt ist es in Ulm gelungen, den Reduktionsfaktor zu individualisieren. Dr. Andreas Alt, forensischer Chemiker, und Dr. med. Stephan Seidl, Mitarbeiter der Abteilung Rechtsmedizin der Universität Ulm, haben dazu eine neue Methode vorgestellt. Für die zuverlässige Bestimmung des Gesamtkörperwassers fanden sie die instrumentelle Voraussetzung in einem gängigen Körperfettanalysegerät, das nach dem Prinzip der bioelektrischen Impedanzmessung arbeitet.

    In einer großangelegten Studie, zunächst unter Teilnahme von 256 Frauen und später, bei identischer Versuchsanordnung, mit 273 Männern, wurden Körperwasser, Blutwasser, Körpergröße und Körpergewicht der Probanden erhoben. Anhand einer multiplen linearen Regressionsanalyse sind dann (mit mathematischer Assistenz durch Prof. Dr. Uwe Jensen, Abteilung Stochastik der Universität Ulm) aus den gewonnenen Daten Formeln für die Berechnung individueller Verteilungsfaktoren rI entwickelt worden. Diese Formel lautet
    für Frauen: rFI = 0,31223 - 0,006446 x KG + 0,004466 x KL
    für Männer: rMI = 0,31608 - 0,004821 x KG + 0,004632 x KL.
    Das Körpergewicht (KG) wird dabei in Kilogramm, die Körpergröße (KL) in Zentimetern angesetzt.

    Um die Wertigkeit der Formeln zu überprüfen, haben Seidl und Alt Trinkversuche mit jeweils 30 Probandinnen und Probanden durchgeführt. Den analytischen Ergebnissen der Bluttests stellten sie zwei Widmark-Berechnungen auf der Grundlage der bei den Trinkversuchen aufgenommenen Alkoholmengen gegenüber: einmal mit starren Reduktionsfaktoren, also 0,6 bzw. 0,7, das andere Mal unter Verwendung der individuellen Verteilungsfaktoren. Diese Gegenüberstellung erwies klar die Überlegenheit der letzteren: die unter ihrer Zugrundelegung nach Widmark berechneten Alkoholkonzentrationen wichen sehr viel weniger von dem analytischen Wert ab als jene, die mittels des Starrwertes zustande gekommen waren.

    Die Autoren haben ihre Ergebnisse inzwischen in der wissenschaftlichen Literatur vorgestellt und in der Fachwelt breite Anerkennung gefunden. So dürfte davon auszugehen sein, daß sich die rI-Formeln nach Alt und Seidl bei der Berechnung von Alkoholkonzentrationen aufgrund von Trinkmengenangaben mit Hilfe der Widmark-Gleichung früher oder später durchsetzen und die gerichtsgutachterliche Praxis bestimmen werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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