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19.01.2005 11:04

Zuwanderungsgesetz bringt Erleichterungen für ausländische Studierende

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    Das seit Anfang dieses Jahres gültige Zuwanderungsgesetz bringt für die rund 174.000 Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erhebliche Erleichterungen. Sie können flexibler einer Nebentätigkeit nachgehen und bis zu einem Jahr nach ihrem Studienabschluss in Deutschland bleiben, um eine Arbeitsstelle zu suchen. Dies teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) in Berlin mit. DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens würdigt die Neuerungen als "positives Signal des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland an ausländische Nachwuchsakademiker." Besonders erfreut zeigt er sich darüber, dass ausländische Studierende jetzt nicht nur in den Hochschulen, sondern auch als Tutoren in den Studentenwerken eine studentische Nebentätigkeit ohne zeitliche Beschränkung ausüben können.

    Studierende aus Nicht-EU-Staaten dürfen nun bundesweit an 90 ganzen oder 180 halben Tagen jobben. Bisher waren es 90 Tage, unabhängig davon, ob an diesen Tagen voll oder nur einige wenige Stunden gearbeitet wurde. Es werden nur die Tage gezählt, an denen auch tatsächlich gearbeitet wird. "Das ist eine notwendige Flexibilisierung des Nebenerwerbs, auf den die meisten dringend angewiesen sind. Denn nur die wenigsten Studierenden aus Nicht-EU-Staaten kommen über ein Austauschprogramm oder mit Stipendien nach Deutschland", erläutert der DSW-Präsident, "die meisten müssen sich mit Jobben ihr Studium finanzieren."

    Neu ist auch, dass ausländische Studierende nach ihrem Abschluss bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland bleiben können. Finden sie einen Job, der ihrem Studienabschluss angemessen ist, erhalten sie eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis. Allerdings behalten sich die Agenturen für Arbeit eine "Vorrangprüfung" vor, um sicher zu stellen, dass deutsche Hochschulabsolventen nicht benachteiligt werden. "Wie das in der Praxis aussehen soll, ist noch völlig unklar", kommentiert Rinkens.

    Dritte Erleichterung: die so genannte studentische Nebentätigkeit. Das sind Nebenjobs mit wissenschaftlichem Charakter, traditionell angesiedelt an einer Hochschule. Der große Vorteil für ausländische Studierende: Solche Jobs sind nicht zeitlich befristet und können zusätzlich zu den 90 ganzen bzw. 180 halben Tagen ausgeübt werden. Wie das Bundesministerium des Innern in ersten Anwendungshinweisen zum Zuwanderungsgesetz festhält, gehört nun auch die Tätigkeit als Tutor in den Studentenwerks-Wohnheimen dazu - eine Neuerung, die das Deutsche Studentenwerk seit langem forderte. "Das ist ein äußerst positives Beispiel dafür, wie das Zuwanderungsgesetz zugunsten ausländischer Studierender ausgelegt werden kann", freut sich Rinkens, "so sollten die Bundesländer und kommunalen Ausländerbehörden generell bei der Umsetzung verfahren."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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