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24.01.2005 13:07

Die Deutsche Sporthochschule Köln wählt

Sabine Maas Presse und Kommunikation
Deutsche Sporthochschule Köln

    Wahlen zu den Organen und Gremien
    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
    Wahlen zum Studierendenparlament

    Ab heute sind an der Deutschen Sporthochschule Köln alle Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, die weiteren Mitarbeiter/innen sowie mehr als 4.800 Studierende (Ersthörer/innen an der DSHS) aufgerufen, ihre Vertreter/innen für Senat und erweiterten Senat sowie die Fachbereichsräte zu wählen. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre - die studentischen Mitglieder werden jedes Jahr neu gewählt. Außerdem finden auch die Wahlen zum Studierendenparlament sowie die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterin statt.

    Der Senat ist zuständig für Erlass und Änderung von Ordnungen der Hochschule sowie für Angelegenheiten, die Forschung, Lehre und Studium betreffen. Außerdem wählt er alle vier Jahre den Rektor und die Prorektoren. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören ihm sechs Vertreter/innen der Gruppe der Professoren/innen an, zwei Vertreter/innen der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, ein Vertreter/in der Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen sowie zwei Vertreter/innen der Gruppe der Studierenden. Der erweiterte Senat ist zuständig für die Beschlussfassung über die Grundordnung und schlägt den Rektor zur Wahl vor. Dem erweiterten Senat gehören neben den Senatsmitgliedern 29 weitere Mitglieder an.

    Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs. Insoweit ist er in allen Forschung, Lehre und Kunst betreffenden Angelegenheiten und für die Ordnungen des Fachbereichs zuständig.

    Zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterin sind - alle zwei Jahre - die weiblichen Mitglieder des Hochschulpersonals zugelassen.
    Das Studierendenparlament, dessen 21 Mitglieder jedes Jahr von allen Ersthörern/innen neu gewählt werden, wählt als oberstes beschlussfassendes Organ der Studierendenschaft den AStA und entscheidet über die Verteilung der Gelder der Studierendenschaft sowie die Beitragsordnung. Kandidieren kann jeder, der Interesse an "aktiver Mitgestaltung" hat und zugleich Ersthörer/in ist.

    Die Gremienwahlen enden am 26. Januar, die StuPa-Wahlen am 28. Januar.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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