idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
26.01.2005 12:32

Frankenberg: Länder siegen auf ganzer Front - Weg frei für sozialverträgliche Studienbeträge

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    "Nach der Aufhebung des bundesweiten Studiengebührenverbotes durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Weg frei, sozialverträgliche Studienbeiträge der Studierenden einzuführen. Baden-Württemberg wird diese Option nutzen, um durch solche Studienbeiträge für eine bessere Finanzierung der Hochschulen zu sorgen. Dies wird den Studierenden durch bessere Studienbedingungen zugute kommen." Mit diesen Worten kommentierte der baden-württembergische Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das damit der Normenkontrollklage der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt stattgegeben hat. "Ich begrüße das Urteil, das unsere Argumente gegen das Studiengebührenverbot des Bundes juristisch voll bestätigt und inhaltlich unterstützt."

    Die Einführung von Studienbeiträgen wird nach Frankenbergs Auffassung "den Wissenschaftsstandort Deutschland zum Positiven verändern". Baden-Württemberg plane die Einführung von Studienbeiträgen in Höhe von ca. 500 Euro - entweder als Durchschnittsbetrag einer Bandbreite oder als Festbetrag - spätestens im Jahr 2007. "Es wäre zu begrüßen, wenn die Länder sich über gewisse Grundsätze zur Einführung von Studienbeiträgen abstimmen würden." Zu diesem Zweck habe er mit den anderen CDU-Wissenschaftsministern ein Eckpunktepapier ausgearbeitet, das es nun zu konkretisieren gelte. (Siehe dazu nähere Informationen unter "Thema Studiengebühren" auf der Website www.mwk.baden-wuerttemberg.de )

    Für die Studierenden sei das Wichtigste beim Thema Studienbeiträge, dass diese "zu besseren Studienbedingungen führen und andererseits dadurch niemand wegen der finanziellen Lage des Elternhauses vom Studium abgehalten werden darf", betonte Frankenberg. Eine soziale Selektion werde verhindert durch nachlaufende Studienbeiträge, die von den Studierenden letztlich erst bezahlt werden müssten, wenn sie nach dem Berufseintritt ein gewisses Einkommen überschreiten. "Die Forderung des Gerichts, dass die Länder in eigener Verantwortung den Hochschulzugang für alle Studienbewerber ermöglichen müssen, ist für uns eine selbstverständliche Maxime für unsere Konzeption von Studienbeiträgen."

    Positiv für die Studierenden sei auch, dass die Studienbeiträge ihnen mit ihren Anforderungen an das Studium eine bessere Position gegenüber den Hochschulen geben, denen diese Mittel zufließen sollen. Insgesamt wertete Frankenberg die Einführung von sozialverträglichen Studienbeiträgen als "Chance für die Hochschulen und die Studierenden für deutlich verbesserte Studienbedingungen".


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).