Einführung von Studiengebühren darf keine soziale Benachteilung nach sich ziehen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute das bundesweite Verbot von Studiengebühren aufgehoben hat, wurde der Weg frei gemacht, per Landesgesetz Studiengebühren an den Hochschulen einzuführen.
Rektor Prof. Dr. Hans Jürgen Wendel mit einer ersten Stellungnahme zu dieser Entscheidung: "Die Einführung von Studiengebühren ist nur zu akzeptieren, wenn die Chancengleichheit zur Aufnahme eines Hochschulstudiums gewahrt bleibt und sich daraus keine soziale Benachteiligung für Studieninteressierte aus einkommensschwachen Familien ergeben und sich keine sozialen Hürden für den Hochschulzugang aufbauen. Außerdem muss im Falle der Einführung der Gebühren sicher gestellt werden, dass das Geld unmittelbar der Entwicklung der Universitäten und Hochschulen zu Gute kommt und nicht anonym im Landeshaushalt verschwindet.
Erst nachdem all diese Dinge geklärt sind, sollte im Gespräch mit den Studierenden und ihren Interessenvertretern gemeinsam nach einer für alle erträglichen Lösung gesucht werden."
Dr. Karl-Heinz Kutz
Pressesprecher
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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