Universitätspräsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel kommentiert das heutige Urteil des Bundesverfassungsgericht, mit dem das Verbot von Studiengebühren aufgehoben wurde:
Zunächst ist zu begrüßen, dass Bewegung in die Problematik der Hochschulfinanzierung kommt. Denn wir können nicht andauernd darüber reden, dass Lehre und Forschung besser werden sollen, wenn wir unsere Studierenden nicht ausreichend betreuen, unsere Labors nicht vernünftig ausstatten und unsere Literaturversorgung nicht auf einem konkurrenzfähigen Niveau halten können, weil wir nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
Damit diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts positive Wirkungen entfaltet, müssen einige Fragen geklärt sein:
1. Ein Darlehens- und Stipendiensystem
Wir können es uns nicht leisten, auch nur auf eine einzige intelligente Studentin oder einen einzelnen intelligenten Studenten zu verzichten, bloß weil sie oder er sich das Studium nicht leisten kann.
2. Eventuelle Studienbeiträge oder Entgelte müssen zusätzliche Mittel sein, die zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden, also qualitätssteigernd und nicht so, dass die staatliche Finanzierung in gleicher Höhe zurückgenommen wird. Studierende müssen also erkennbar und nachweisbar bessere Studienbedingungen beanspruchen können.
3. Es muss gesichert sein, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, dergestalt, dass die Studierenden deshalb an eine andere Universität gehen, weil es dort kein Studiengebühren gibt und nicht deshalb, weil dort das Angebot besser ist. Wir wollen ja durchaus Wettbewerb zwischen den Hochschulen, der sollte aber qualitätssteigernd sein.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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