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28.01.2005 11:00

Robert Koch-Institut erteilt achte Forschungsgenehmigung zu Import und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen

Heidrun Wothe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut

    Am 28. Januar 2005 hat das Robert Koch-Institut die achte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt. Sie ergeht an Professor Dr. med. Jörg Gerlach, AG Experimentelle Chirurgie, Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Charité Campus Virchow-Klinikum in Berlin.

    In dem genehmigten Projekt soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen humane embryonale Stammzellen dreidimensional vermehrt und in reife Leberzellen (Hepatozyten) differenziert werden können. Das Projekt soll damit zugleich zur Entwicklung eines therapeutischen Verfahrens für die extrakorporale Leberersatztherapie beitragen, das später z.B. bei akutem Leberversagen zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Verfügbarkeit eines Spenderorgans angewandt werden könnte. Dies würde die Gewinnung einer ausreichend hohen Zahl gut charakterisierter Leberzellen voraussetzen. Die Differenzierung humaner ES-Zellen im dreidimensionalen System, hier in einem spezifischen Bioreaktor, ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Die Zellen werden dort in einer Umgebung kultiviert und differenziert, die den natürlichen Bedingungen näher kommt als die sonst üblichen zweidimensionalen Kulturbedingungen in Zellkulturschalen.

    Durch die Nutzung eines dreidimensionalen Systems sollen die Bedingungen simuliert werden, unter denen die Leberzelldifferenzierung natürlicherweise abläuft und Erkenntnisse über den physiologischen Ablauf dieser Prozesse bei der Leberentwicklung bzw. der Leberregeneration gewonnen werden, die bislang wenig verstanden sind.

    Die Eigenschaften von Leberzellen, die sich aus humanen embryonalen Stammzellen entwickeln, sollen ferner mit den Eigenschaften von Leberzellen verglichen werden, die aus menschlichem Lebergewebe gewonnen werden; zugleich soll versucht werden, auch aus humanen Nabelschnurblutzellen Leberzellen zu differenzieren und diese ebenfalls mit den zuvor genannten Leberzellen zu vergleichen. Dies soll zu Erkenntnissen darüber führen, welche der Zellen sich am besten für die Gewinnung differenzierter funktionsfähiger Leberzellen eignen.

    Die Arbeitsgruppe von Prof. Gerlach hat bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Kultivierung menschlicher Leberzellen sowie tierischer embryonaler Stammzellen in Bioreaktoren.

    Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts nachlesbar unter

    http://www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STEMCELL.HTM

    Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.

    *****************************************
    Herausgeber:
    Robert Koch-Institut
    Nordufer 20
    D-13353 Berlin
    www.rki.de

    Pressestelle:
    Susanne Glasmacher
    (Pressesprecherin)
    Günther Dettweiler
    (stellv. Pressesprecher)
    Claudia Eitner
    Heidi Wothe

    Kontakt:
    Tel.: 01888.754-2239, -2562 und -2286
    Fax: 01888.754 2265
    E-Mail: presse@rki.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Forschungsprojekte, Organisatorisches
    Deutsch


     

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