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Die Umsetzung der Reformziele des Bologna-Prozesses schreitet mit wachsender Geschwindigkeit voran. Die aktuellen Entwicklungstendenzen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses an deutschen Universitäten und Hochschulen hat das Rektorat zum Anlass genommen, um erneut die Diskussion über die Einrichtung von Bachelor-/Master-Studiengängen an der TU Ilmenau anzuregen und somit zu einer aktiven Gestaltung der Umsetzung des Bologna-Prozesses beizutragen. Im Ergebnis des Diskussionsprozesses wurde am 7. Dezember 2004 vom Senat der Beschluss gefasst, schnellstmöglich die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen an der TU Ilmenau sowie die zeitgleiche Aufhebung der Diplomstudiengänge spätestens zum Wintersemester 2006/2007 vorzunehmen.
Als Gründe für diese Entscheidung gelten:
· Deutschlandweit hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Reformvorhaben vor allem dort erfolgreich ist, wo umfassende und hochschulweite Reformprozesse angestoßen werden.
· Als Vorteile von Seiten der TU Ilmenau gelten:
o Die zweistufige Ausbildung ermöglicht, dass der Bachelor-Abschluss eine definierte Schnittstelle für internationale Mobilität und für den Einstieg in eine interdisziplinäre Profilierung im weiteren Studium bildet. Der Master wird jedoch als Regelabschluss angesehen.
o Die interdisziplinäre Denkweise zwischen Studiengängen wird durch eine noch engere Verbindung zwischen den Studiengängen verbessert.
o Auf Grund der gebündelten Durchführung wird die Effizienz bei der Akkreditierung gesteigert.
Das Vorhaben der TU Ilmenau wird in enger Zusammenarbeit mit dem Thüringer Kultusministerium und der Akkreditierungsagentur realisiert. Das Ministerium hat der Universität die Erteilung der Genehmigung zur Einführung der neuen Studien-gänge vorbehaltlich des erst nach Aufnahme des Studienbetriebs vorliegenden Ergebnisses der Akkreditierung zum Wintersemester 2005/2006 in Aussicht gestellt. Des Weiteren haben erste Gespräche mit der Akkreditierungsagentur ACQUIN stattgefunden, in deren Zusammenhang eine Anwendung der Ergebnisse des dortigen Pilotprojektes "Prozessqualität für Lehre und Studium - Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung" vereinbart wurde.
Der Umstellungsprozess innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters ist äußerst anspruchsvoll. Uns ist bewusst, dass die Gestaltung dieses umfassenden hochschulweiten Reformprozesses Personal- und Sachmittel in erheblichem Umfang erfordert. Vor diesem Hintergrund hat die Universität die Ausschreibung des Förderprogramms der HRK "Bologna-Experten für deutsche Hochschulen" sehr begrüßt. Die durch die HRK eingesetzte Gutachtergruppe hat sich für eine Förderung unserer Universität im Rahmen des Förderprogramms mit folgender Begründung ausgesprochen: Es ist eine klare Strategie der Hochschule bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses zu erkennen. Es existieren eine eindeutige Formulierung der Aufgaben der Bologna-ExpertInnen sowie eine überzeugende Einbindung der Person in die Strukturen der Hochschulen.
Die von Ministerpräsident Koch eingereichte Verfassungsklage gegen das o.g. Förderprogramm stößt bei der Technischen Universität Ilmenau auf Unverständnis. Die wirkungsvolle Unterstützung der Hochschulen durch die HRK bei der Bewältigung der umfangreichen Aufgaben des Bologna-Prozesses wird als notwendig erachtet. Zum einen ist die Reform mit erheblichem personellen und materiellen Aufwand verbunden, für den die Hochschulen kaum eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Zum anderen werden mit der Entsendung von Experten an 20 Hoch-schulen nicht nur die geförderten Hochschulen unterstützt. Vielmehr soll durch den geplanten Aufbau eines Kompetenzzentrums Bologna die strategische Positionierung aller deutschen Hochschulen im Bologna-Prozess national und international verbessert werden. In diesem Zusammenhang soll eine Plattform für den Erfahrungsaustausch etabliert werden, die der Zusammenführung der gesammelten Erfahrungen und Lösungsstrategien dient und allen interessierten Mitgliedshochschulen der HRK zur Verfügung steht.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verwaltungsklage von Ministerpräsident Koch nicht zur Beendigung des Förderprogramms führt, da hierdurch das von Bund und Ländern in einer europaweiten Übereinkunft vereinbarte Ziel der Realisierung des Europäischen Hochschulraumes im Bologna-Abkommen bis zum Jahre 2010 gefährdet ist.
Für weitere Informationen, Anfragen sowie Interviews steht der Rektor der TU Ilmenau, Professor Peter Scharff, zur Verfügung (Telefon: 03677/69-5001).
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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