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08.04.1999 14:49

Identitätsbegutachtung nach Tatortfotos

Peter Pietschmann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universität Ulm

    Alle Merkmale der menschlichen Gestalt
    Identitätsbegutachtung nach Tatortfotos

    Als Beispiel dafür, »wie man unschuldig in die Mühlen der Justiz geraten« könne, apostrophierten die Anwälte den Fall des 31jährigen Polizisten, der unter dem Verdacht, im Mai 1997 die Zweigstelle einer Kreissparkasse überfallen und 9670 Mark erbeutet zu haben, zehn Monate in Untersuchungshaft saß, ehe ihn in der Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht das Gutachten des Ulmer Anthropologen Prof. Dr. Friedrich Rösing entlastete. Ein Vorgesetzter war es gewesen, der den jungen Polizeiobermeister nach Tatortbildern vermeintlich sicher als Täter identifiziert hatte.

    Rösing, Leiter der erbbiologischen Untersuchungsstelle in der Abteilung Humangenetik der Universität Ulm, stellte bei seinen Erhebungen fest, daß das linke Ohr des Polizisten mit mehr als 99prozentiger Wahrscheinlichkeit nicht identisch war mit dem des Täters auf den Tatortfotos und daß sich auch die Augenbrauen-Schwünge unterschieden. Rösings Kommentar: »Unähnlicher ging es nicht.« Vor dem Hintergrund dieses Beinahe-Justizirrtums wies der Anthropologe nachdrücklich auf die Unverzichtbarkeit von Expertengutachten bei streitigen oder uneindeutigen Identitätsaussagen in kriminalistischen Zusammenhängen hin sowie auf die Notwendigkeit, daß sich die Experten auf anthropologisch fundierte Kriterien und Verfahrensregeln für die Identifikation lebender Personen durch Foto- oder Vergleichsgutachten verständigen. Im Auftrag der Gesellschaft für Anthropologie e.V. hat eine eigens gebildete »Arbeitsgruppe für die anthropologische Identifikation lebender Personen auf Grund von Fotos« unter Rösings Leitung nun entsprechende Qualitätskriterien definiert. Diese Standards bedeuten nicht nur Selbstverpflichtung, sondern dienen insbesondere auch der Kontrollmöglichkeit.

    Feinmerkmale

    Die Identifikation gründet auf dem Prinzip der Ähnlichkeit, die in der Regel ganzheitlich und schnell beurteilt wird. Bei der alltäglichen Entscheidung zwischen identisch und nichtidentisch dominiert die Tendenz zur Prägnanz, das heißt zum undifferenzierten Entweder-Oder. Demgegenüber muß das wissenschaftliche Ähnlichkeitsgutachten Ganzheitlichkeit, Schnelligkeit und Prägnanztendenz vermeiden. Zu fordern sind möglichst viele Zwischenstufen der Ähnlichkeitseinschätzung. Ein Vergleich sollte nur zwischen gleichartigen Medien (Foto mit Foto, nicht Foto mit realer Person) erfolgen. Dies kann das Nachstellen von Bildern des Verdächtigen mit der Überwachungskamera erforderlich machen. Die oft nur mäßige Bildqualität von Überwachungskameras, die schräg von oben auf- und infolgedessen unter Umständen verzeichnen, ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen.

    In die Bewertung einzubeziehen sind alle auf den Überwachungsfotos erkennbaren Merkmale der menschlichen Gestalt, insbesondere des Gesichtes und der Ohren. Daneben lassen sich oft auch persönlichkeitstypische Haltungs- und Bewegungsmuster erkennen. Nützlich ist die konzeptionelle Unterscheidung zwischen groß- und kleinräumigen Merkmalen (z.B. Nasenform und Nasenrücken als Detail). Details haben Vorrang. Eine Vielzahl von Feinmerkmalen ist für die anthropologisch-erbbiologische Vaterschaftsprüfung beschrieben. Sie bilden eine wesentliche Grundlage der wissenschaftlichen Identifikation. In jedem Fall muß die Verteilung von Merkmalsausprägungen in der Bevölkerung berücksichtigt werden, da sich hieraus Übereinstimmungswahrscheinlichkeiten ableiten lassen.

    Prädikatsklassen

    Wenn eine Verdächtigen-Vorauswahl nach Täterfoto erfolgt ist, kann im nächsten Schritt prinzipiell nur noch Unähnlichkeit beurteilt werden. In der Praxis wird aber auch Ähnlichkeit beurteilt, die dann allerdings strengeren Kriterien - höherer Grad der Übereinstimmung und der Seltenheit der Merkmalsausprägung - unterliegt. Wichtig ist auch die Ähnlichkeit in unauffälligen Einzelheiten. Jede Identifikation steht unter dem Vorbehalt, daß keine engen Blutsverwandten des Verdächtigen als Täter in Frage kommen. Sollte dies der Fall sein, sind sie in die Begutachtung einzubeziehen.

    Die zu beurteilende Identitätswahrscheinlichkeit hängt von der Zahl der einbeziehbaren Merkmale und deren Häufigkeit in der Bevölkerung ab. Grundsätzlich gilt, daß Übereinstimmung in wenigen seltenen Merkmalen aussagekräftiger ist als in vielen häufigen. Infolgedessen wird keine Mindestzahl notwendiger Merkmale gefordert. Das Gutachten bedient sich in seiner Bewertung der Prädikatsklassen nach Schwarzfischer, die für die Identität von »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« über »höchstwahrscheinlich«, »sehr wahrscheinlich«, »wahrscheinlich« bis »nicht entscheidbar« reichen.

    Ein sachverständiger Identitätsgutachter muß ein Studium der Anthropologie oder der Medizin absolviert haben. Wünschenswert sind Ausbildung und Erfahrung auf dem Gebiet der anthropologisch-erbbiologischen Abstammungsprüfung. Eine spezielle Ausbildung bzw. Einarbeitung in die morphologische Identitätsprüfung auf Grund von Fotos ist unerläßlich.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Informationstechnik, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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