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15.03.2005 14:00

Universität Siegen: 3. Europäischen Konferenz zur Qualitätsentwicklung in der Behindertenhilfe

Kordula Lindner-Jarchow M.A. Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung sollen individuell gestaltet und intelligent finanziert werden. Solche Vorgaben rücken die einzelne Person ins Zentrum und bewirken gleichzeitig eine Abkehr von pauschalierten "Versorgungspaketen" sowie von einem Denken in 'Leistungstypen' oder 'Hilfebedarfsgruppen'. "Personenzentrierte Planung - Personenzentrierte Finanzierung: Neue Wege zu hilfreichen Arrangements für Menschen mit geistiger Behinderung" lautet denn auch das Thema der 3. Europäischen Konferenz zur Qualitätsentwicklung in der Behindertenhilfe, die am 15. und 16. März 2005 an der Universität Siegen stattfindet.

    Die Veranstalter vom "Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste (ZPE)" der Universität Siegen und ihre Kooperationspartner, das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen und "Inclusion Europe", ein Zusammenschluss von nationalen Behindertenorganisationen auf europäischer Ebene können zu der Konferenz Teilnehmer u.a. aus Spanien, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Dänemark, Schweden und Finnland begrüßen. In Vorträgen und Foren wollen sich die ca. 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz über verschiedene europäische Arbeitsansätze austauschen, darüber diskutieren und nach Antworten auf noch offene Fragen suchen.
    Aufgabe der personenzentrierten Hilfeplanung ist es, die individuelle Lebenssituation, die Wünsche und Bedürfnisse eines Menschen mit geistiger Behinderung kennen zu lernen und seinen Hilfebedarf durch systematisches Assessment zu ermitteln. Im Dialog mit dem Menschen mit geistiger Behinderung und ihm nahe stehenden Personen ist eine möglichst genaue Vorstellung eines individuell hilfreichen Arrangements zu entwickeln. Ziel ist es, möglichst genau zu beschreiben, wie der Betreffende möglichst gut und selbstbestimmt leben könnte und welche Hilfen dafür erforderlich sind. Des weiteren ist es erforderlich, die getroffenen Hilfearrangements nach Art und Umfang zu definieren, damit sie den unterschiedlichen gesetzlichen Leistungsansprüchen zugeordnet werden können. Zum personenzentrierten Ansatz gehört auch die personenzentrierte Finanzierung der erforderlichen Hilfen.
    Für die Umsetzung der Hilfearrangements ist die örtliche Behindertenhilfeplanung ein weiterer unverzichtbarer Baustein. Wenn keine entsprechende Angebotsstruktur vorhanden ist, läuft die beste Planung ins Leere, sind auf die Person zugeschnittene Hilfeangebote und Finanzierungswege nicht zu realisieren.
    In ihrem Vortrag "Herausforderungen und politische Antworten im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung in NRW" hob Ministerin Birgit Fischer hervor, dass "geistig behinderte Menschen keine Hilfen brauchen, die sie bevormunden, sondern Hilfe zum selbständigen Leben. Nur so können sie ihr Recht auf uneingeschränkte Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung wahrnehmen. Die Landesregierung unterstützt behinderte Menschen, im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten selbständig zu leben. Dazu gehören intensive Information, Beratung und Unterstützung bei der Planung und Koordination der verschiedenen Hilfsangebote (Case Management) sowie als Finanzierungsinstrument das persönliche Budget für Pflegebedürftige, das im Kreis Unna seit september 2004 in einem Modellprojekt erprobt wird."


    Bilder

    Birgit Fischer, Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen und Tagungsorganisator Dr. Johannes Schädler vom ZPE der Universität Siegen
    Birgit Fischer, Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfal ...

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Pädagogik / Bildung
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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