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Wissenschaft
52. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin (DGAI) / Deutscher Anästhesiecongress (DAC)
16. bis 19. April 2005 in München
Patientenverfügung und Patientenwille - Zwischen medizinischer Ethik und lebensrettenden Maßnahmen
Nürnberg/München - Der Patientenwille ist stets zu respektieren und ein grundlegendes medizinethisches Prinzip. Für Anästhesisten und andere Ärzte kann dies auch bedeuten, bei Komplikationen während einer Operation auf bestimmte lebensrettende Maßnahmen zu verzichten, wenn der Patient dies zuvor verfügt hat. "Entscheidend ist es, bereits vor der Operation gemeinsam mit dem Patienten festzulegen, welche Behandlungsverfahren für ihn in welchen Situationen nicht mehr akzeptabel sind", sagt Dr. phil. Uwe Fahr vom Institut für Geschichte und Ethik in der Medizin der Universität Erlangen im Vorfeld des 52. Deutschen Anästhesiecongresses in München.
Patienten können in ihren Patientenverfügungen festlegen, dass der Arzt im medizinischen Notfall Wiederbelebungsversuche unterlassen soll. Solche Patientenverfügungen bergen Konfliktpotenzial, etwa wenn der Arzt nicht sicher ist, ob der Patient beim Abfassen der Verfügung wirklich an die spezielle Notfallsituation gedacht hat. Der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen kann bei nichteinwilligungsfähigen Patienten dann in Betracht kommen, wenn der Krankheitsverlauf irreversibel zum Tode führt oder der Abbruch dem aufgeklärten Willen des Patienten entspricht. Die Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst und zeitlich aktuell sein. Im Sinne der "informierten Zustimmung" (informed consent) muss der Arzt den Patienten deswegen vor einer Operation ausreichend über die Risiken und möglichen Konfliktsituationen aufklären. "Dem Patienten sollte die Möglichkeit gegeben werden, seine Werte und seine Vorstellungen des guten Lebens und Sterbens darzustellen, damit letztlich Arzt und Patient gemeinsam eine Entscheidung über das Vorgehen treffen können", sagt der Philosoph. Auf dem Kongress wird der Medizin-Ethiker Probleme und Herausforderungen skizzieren, die aus ethischer Sicht mit der Patientenverfügung und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten einhergehen.
TERMINHINWEIS
Vorab-Pressekonferenz
Donnerstag 14. April 2005, 13.00 bis 14.00 Uhr
Haus der Kunst, Prinzregentenstraße 1, 80538 München
Kongress-Pressekonferenz
Montag, 18. April 2005, 14.00 bis 15.00 Uhr
Internationales Congress Center, München
Vortrag
Patienten-Selbstbestimmung - Probleme und Herausforderung
Dr. phil. Uwe Fahr, Klinische Medizinethik, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Erlangen
19. April 2005; 08.30 bis 10.00 Uhr; Raum 02
AKKREDITIERUNG
___Ich werde den DAC 2005 in München persönlich besuchen.
___Bitte informieren Sie mich kontinuierlich über den Deutschen Anästhesiekongress und Themen der DGAI ___per Post/___per E-Mail.
___Ich kann leider nicht kommen. Bitte schicken sie mir das Informationsmaterial für die Presse zu.
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Kontakt für Rückfragen:
DGAI Pressestelle
Silke Jakobi
Postfach 30 11 20
D-70451 Stuttgart
Telefon: 0711 89 31 - 163
Fax: 0711 89 31 - 566
E-Mail: info@medizinkommunikation.org
http://>www.dac2005.de<
http://>www.dgai.de<
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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