idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
03.05.2005 15:10

ZVS startet neues Auswahlverfahren

Dipl.-Volkswirt Bernhard Scheer Pressestelle
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

    Mit einer kompletten Umgestaltung der Auswahlregeln für die harten Numerus-clausus-Fächern startet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund in das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2005/06. In den Studiengängen Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin können die Universitäten nun bei 60 Prozent der Studienplätze durch ein eigenes Auswahlverfahren das besondere Anforderungsprofil ihrer künftigen Studenten deutlich machen.

    ZVS startet neues Auswahlverfahren
    Mehr Auswahlrechte für die Universitäten / Neue Bewerbungstermine

    Mit einer kompletten Umgestaltung der Auswahlregeln für die harten Numerus-clausus-Fächern startet die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund in das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2005/06. In den Studiengängen Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin können die Universitäten nun bei 60 Prozent der Studienplätze durch ein eigenes Auswahlverfahren das besondere Anforderungsprofil ihrer künftigen Studenten deutlich machen.

    Da die Universitäten für ihren Teil des neuen Auswahlverfahrens Zeit brauchen, ändern sich bei der ZVS auch die Bewerbungsfristen: "Alt-Abiturienten", die sich bereits zu einem früheren Semester hätten bewerben können, müssen ihren Antrag bis zum 31. Mai 2005 stellen. Für die "Neu-Abiturienten" dieses Jahres bleibt es hingegen beim alten Bewerbungsschluss 15. Juli. Durch das Vorziehen des Bewerbungsschlusses erhalten die Hochschulen die Möglichkeit im August und September ihr eigenes Auswahlverfahren durchzuführen.

    Die ZVS setzt mit den neuen Auswahlregeln einen von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Kompromiss um. In den ZVS-Fächern werden an jeder Hochschule 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten vergeben, so dass sich für jede Universität ein eigener Numerus clausus ergeben wird. Weitere 20 Prozent der Plätze werden auch weiterhin nach der Wartezeit vergeben und ermöglichen so auch Bewerbern mit durchschnittlichen Zeugnisnoten und entsprechendem Durchhaltewillen ein Studium in ihrem Wunschfach.

    Neu in diesem Umfang ist ein eigenes Auswahlverfahren der Hochschulen. Bei 60 Prozent der Plätze können die Universitäten nach eigenen Auswahlmaßstäben ihre künftigen Studenten ermitteln. Die Abiturnote wird aber auch in diesem Verfahren eine maßgebliche Rolle behalten. Andere Auswahlinstrumente, wie die stärkere Berücksichtigung von Einzelnoten, Studierfähigkeitstests, berufliche Qualifikationen oder Auswahlgespräche können aber die Abiturnote als Auswahlkriterium ergänzen.

    Bereits im alten Auswahlverfahren hatten die Universitäten die Möglichkeit, bei 24 Prozent der Studienplätze eigenen Maßstäbe anzulegen. In rund 80 Prozent der Fälle haben die Fakultäten diese Möglichkeit bisher nicht genutzt und auch die Plätze in der Hochschulquote durch die ZVS nach Note vergeben lassen. Für das neue Auswahlverfahren haben die Universitäten zugesagt, die gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsmöglichkeiten intensiver zu nutzen. Allerdings sehen sich viele Hochschulen wegen der kurzen Vorbereitungszeit - das Hochschulrahmengesetz war erst im August 2004 verabschiedet worden, die entsprechenden Landesgesetzes sind erst zum Teil geändert und die Hochschulen haben ihre notwendigen Vorschriften noch nicht angepasst - zur Zeit noch nicht in der Lage, ein individuelles Auswahlverfahren durchzuführen. Im ersten Durchgang wollen daher 64 Prozent der Fakultäten die Plätze in der Hochschulquote weiterhin nur nach der Abiturnote vergeben.

    Auch in dem neuen Auswahlverfahren wird die ZVS als zentrale Anlaufstelle der Studienplatzvergabe die Bewerbungen der angehenden Studenten entgegen nehmen und auch die Auswahlentscheidungen der Hochschulen koordinieren. So vergibt die ZVS zuerst die Studienplätze in der Abiturbestenquote und nach Wartezeit. Für das Hochschulverfahren können die Studieninteressenten maximal sechs Universitäten nennen. An diese werden sie von der ZVS weiter gemeldet. Wenn die Universitäten ihrerseits eine Rangfolge unter den Kandidaten aufgestellt haben, koordiniert die ZVS die Ergebnisse, indem sie die Zulassungslisten der einzelnen Universitäten miteinander abgleicht und den Bewerbern ihre Zulassungsmöglichkeiten mitteilt. Wer von mehreren Universitäten ein Zulassungsangebot erhält, kann nochmals zwischen diesen Angeboten wählen.

    Mit dem neuen Zulassungsverfahren hat die ZVS ihre Online-Bewerbungsverfahren "AntOn" weiter ausgebaut. Unter http://www.zvs.de werden die Bewerber interaktiv durch das Antragsformular geführt. Hilfetexte sorgen für die nötigen Erläuterungen, eine integrierte Fehleranalyse prüft gleichzeitig die Angaben und sorgt so für einen weitgehend fehlerfreie Antrag, der schließlich direkt in den Zentralrechner der ZVS gespeichert werden kann. Leider kann die ZVS noch nicht auf schriftliche Unterlagen verzichten. Das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular muss noch zusammen mit den anderen Unterlagen (unter anderem eine amtl. beglaubigte Fotokopie des Abiturzeugnisses) nach Dortmund geschickt werden. Mit der elektronischen Speicherung der Antragsdaten wird allerdings bereits die Bewerbungsfrist eingehalten.

    Auch Bewerber, die sich bereits zum letzten Semester (erfolglos) um einen Studienplatz bemüht haben, können als Wiederbewerber den Online-Service der ZVS nutzen. Sie können sich wieder in ihren alten Datensatz einloggen und nach entsprechender Aktualisierung ihre Daten für eine erneute Bewerbung an die ZVS zurücksenden.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Informationstechnik, Medizin, Psychologie
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).