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12.05.1999 11:51

Stuttgarter Uni-Senat zur Neufassung des Universitätsgesetzes: Nachbesserungen erforderlich

Ursula Zitzler Stabsstelle Hochschulkommunikation
Universität Stuttgart

    Der Senat der Universität Stuttgart hat in seiner letzten Sitzung am 5. Mai erneut zur Novellierung des Universitätsgesetzes Stellung bezogen. Wie bereits in dem am 13. Januar dieses Jahres verabschiedeten Positionspapier* wird die mit der Novellierung einhergehende Stärkung der Autonomie und Leistungsfähigkeit der Universitäten mit dem Blick auf mehr Wettbewerb begrüßt. Deutliche Kritik gibt es jedoch nach wie vor an der vorgesehenen sechsjährigen Amtszeit des Rektors, an der Einrichtung hauptamtlicher Dekane, der Ausweitung der Fakultätsgröße, der Kompetenz und Zusammensetzung des Hochschulrates sowie der Abschaffung des Verwaltungsrates. Zudem möchte der Senat deutliche Nachbesserungen für die Möglichkeit des Teilzeitstudiums.

    Erforderliche Änderungen:

    Leitungsstrukturen/Hochschulrat
    Für die Neugestaltung der universitären Leitungsstrukturen fordert die Universität Stuttgart weiterhin ein Optionsmodell, das den Landesuniversitäten unterschiedliche Organisationsstrukturen erlaubt. Bei der vorgeschlagenen Anlehnung an Organisationsmodelle der Wirtschaft dürfe nicht übersehen werden, daß Universitäten nur teilweise mit Unternehmen vergleichbar seien. Die Universität Stuttgart wolle auch künftig alle Statusgruppen an Entscheidungsprozessen beteiligen. Auch wird der Wunsch geäußert, über ein Gruppenwahlrecht allen Gruppen, also neben Professoren auch Studierenden, Mittelbauern und Nichtwissenschaftlern, im Hochschulrat Sitz und Stimme einzuräumen. Die Frauenbeauftragte sollte beratend vertreten sein. Diesem Gremium sollen nach dem bisherigen Entwurf sieben Hochschulmitglieder und sechs Externe angehören. Zweckmäßig sei der Hochschulrat insbesondere dann, wenn er den Rektor bei strategischen Entscheidungen und deren Umsetzung unterstütze. Ein Weisungsrecht des Hochschulrates wird abgelehnt.

    Verwaltungsrat
    Der Verwaltungsrat hat sich an der Universität Stuttgart zur Mittelverteilung sehr bewährt. Dieses Gremium kann gerade in großen Universitäten viel zum inneren Frieden beitragen, da alle Ressourcenentscheidungen von Vertretern aller Mitglieder der Universität getragen werden. Daher will die Universität Stuttgart auch künftig am Verwaltungsrat festhalten.

    Rektor
    Begrüßt wird eine Stärkung der Richtlinienkompetenz des Rektors, eindeutig abgelehnt wird die vorgesehene sechsjährige Amtszeit. Über sechs Jahre hinweg, so die wiederholt geäußerte Befürchtung, könne kein qualifizierter Wissenschaftler in seinem Fachgebiet nur mit "halber Kraft" arbeiten. In der heutigen Zeit des schnellen technischen Wandels bedeute dieses für Ingenieur- und Naturwissenschaftler den Ausschluß von der Bewerbung um das Amt des Rektors: nach sechs Jahren habe man in diesen Disziplinen den Anschluß verloren. Folglich würden sich kaum hervorragende, in Lehre und Forschung erfolgreiche Wissenschaftler für dieses Amt zur Verfügung stellen. "Die Verlängerung der Amtszeit wird sich als entscheidende Schwächung der Universität herausstellen. Gute Wissenschaftsmanager überwinden auch Systemschwächen; der vorliegende Vorschlag schließt die Besten aus", betont der amtierende Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Dr.-Ing. Günter Pritschow, der Ingenieurwissenschaftler ist.

    Dekane/Fakultätsgröße
    Gleiche Effekte wie bei der Verlängerung der Amtszeit des Rektors befürchten die Senatsmitglieder bei der vorgesehenen Hauptamtlichkeit der Dekane mit einer Amtszeit von drei bis zu sechs Jahren. Zudem müßten zusätzliche Stellen für Lehrstuhlvertreter geschaffen werden. Abgelehnt wird auch die Wahl der Dekane auf Vorschlag des Rektors.
    Bei der in der Novelle vorgesehenen Fakultätsgröße von 20 Planstellen für Professoren müßten kleinere, aber sehr leistungsstarke Fakultäten mit anderen zusammengelegt werden; dies wäre effizienter Arbeit kaum zuträglich. In diesem Punkt hat Minister von Trotha bereits Verhandlungsbereitschaft angedeutet.

    * Siehe dazu unsere Pressemitteilung Nr. 4/99 vom 26.1.1999


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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