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Wissenschaft
Köln, 10. Mai 2005 - Der Programmverantwortliche Arzt kann künftig wählen, ob er die Mammographie-Aufnahmen im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms mit analogem oder digitalem Bildempfänger erstellen möchte. Dies haben jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbart.
Welche Anforderungen dabei an die Mammographie-Geräte gestellt werden, das regeln die Änderungen des Anhangs 6 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge.
Die Änderungen wurden in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes vom 6. Mai 2005 veröffentlicht und treten rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft. Sie können auch auf der Homepage der Kooperationsgemeinschaft Mammographie eingesehen werden unter der Internet-Adresse http://www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de/mammographie_screening/richt....
Jan Sebastian Graebe-Adelssen
Geschäftsführer
Kooperationsgemeinschaft Mammographie
in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
Ansprechpartner für die Presse:
Maria Mester
Tel.: 02234/9490-140
E-Mail: mmester@koop-mammo.de
http://www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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