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20.05.1999 16:16

Pressemitteilung 19/1999

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    HRK: Keine Sozialversicherungs-Sanierung zu Lasten der Studierenden!
    Lehrbeauftragte sind keine ScheinselbstSndigen!

    HRK-PrSsident Professor Dr. Klaus Landfried hat die Bundes-regierung aufgefordert, die studentischen (wissenschaft-lichen) HilfskrSfte aus dem sogenannten "630 DM-Gesetz" herauszunehmen. Die BeschSftigung dieser HilfskrSfte an den Hochschulen stelle keinen Missbrauch der geringfYgigen BeschSftigungsverhSltnisse dar.

    Landfried erklSrte: "Die mit der gesetzlichen Neuregelung verbundene regelmS§ige Abgabe von 10 Prozent an die Krankenversicherung und 12 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung fYhrt zu einer schlagartigen Erhshung der Personalkosten um 22 Prozent, die von den Hochschulen nicht aufgefangen werden kann. Die Neuregelung trifft also einzig und allein die Studierenden. FYr den Studienbetrieb bedeutet das reduzierte Tutorien und Bibliothekssffnungszeiten. Damit sind StudienzeitverlSngerungen nicht auszuschlie§en.

    Die Einbeziehung der studentischen HilfskrSfte in die gesetz-liche Krankenversicherung ist unsachgemS§, da Studierende schon Yber die studentische Krankenversicherung (zwangs)versichert sind - und zwar ohne die BegrYndung eines ArbeitsverhSltnisses. Der Gedanke der UnterstYtzung der gesetzlichen Krankenversicherung als "Solidargemeinschaft" greift hier nicht. Die aus BeitrSgen zur Rentenversicherung entstehenden RentenansprYche der Studierenden sind so niedrig bemessen, dass es nicht gerechtfertigt ist, die EinkYnfte der Studierenden zu dem Zeitpunkt zu vermindern, zu dem sie auf diese Mittel angewiesen sind, um ihr Studium zYgig durchzufYhren. Ein frYherer Studienabschluss dagegen fYhrt durch eine entsprechend frYhere qualifizierte Berufs-tStigkeit zu hsheren BeitrSgen zur Rentenversicherung. Auf diese Weise leisten die Hochschulabsolventen einen grs§eren Beitrag zur Konsolidierung der Rentenversicherung, wenn denn heute noch davon ausgegangen werden darf, dass die gesetz-liche Rentenversicherung konsolidierbar ist."

    An dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte kritisierte Landfried, dies fYhre in den Hochschulen zu Verunsicherung und einem unangemessenen hsheren Verwaltungsaufwand. Er hob hervor, dass es besonders verfehlt sei, die Lehrbeauftragten der Hochschulen (insbesondere der Kunst- und Musikhochschulen) der neu eingefYhrten gesetzlichen Vermutung der UnselbstSn-digkeit nach € 7 Abs. 2 SGB IV zu unterwerfen. Au§erdem widerspreche dieses Gesetz der Fsrderung von Hochschulab-solventen als ExistenzgrYnder. Der HRK-PrSsident schloss sich der Forderung des SPD-Abgeodneten Mosdorf an, Existenz-grYnder fYr fYnf Jahre aus der Geltung des Gesetzes heraus-zunehmen. Im Ybrigen forderte Landfried die SpitzenverbSnde der Sozialversicherungs-TrSger auf, mit der HRK einen Katalog der TStigkeiten an den Hochschulen zu vereinbaren, bei denen die gesetzliche Vermutung der UnselbstSndigkeit ohne Einzel-nachweis als widerlegt gilt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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