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Wissenschaft
Jeder Mensch kann sehr schnell durch Unfall oder plötzliche schwere Krankheit in die Situation kommen, nicht mehr für sich selbst entscheiden zu können. Ärzte sind dazu verpflichtet, alle medizinischen Mittel auszuschöpfen, um Leben zu retten und zu verlängern. Eine Lebensverlängerung um jeden Preis ist jedoch für viele Menschen eine grauenhafte Vorstellung. Sie haben deshalb die Möglichkeit, in so genannten Patientenverfügungen ihren Willen nieder zu legen. Der Unterzeichner einer solchen Patientenverfügung weist für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Allerdings fehlen dazu bislang rechtlich bindende Vorgaben des Gesetzgebers; alle Beteiligten agieren derzeit in einer juristischen Grauzone.
Zu den dadurch aufgeworfenen Problemen veranstaltet die Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München gemeinsam mit der Landesnotarkammer Bayern und der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung eine Tagung zum Thema Patientenverfügung. Am
Mittwoch, 8. Juni 2005, 16 Uhr,
Geschwister-Scholl-Platz 1
Hörsaal 204 (1. Stock)
diskutieren und referieren Experten aus ärztlicher und juristischer Perspektive dieses kontroverse Thema. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob der Wille, nicht weiter behandelt zu werden, nur dann zu beachten ist, wenn der Patient bereits im Sterben liegt, oder auch bei unheilbar Kranken, die nicht mehr in der Lage sind, mit ihrer Umwelt zu kommunizieren. Zudem wird darüber diskutiert, ob Patientenverfügungen eine bestimmte Form aufweisen und sie regelmäßig wiederholt werden müssen. Auch stellt sich das Problem, ob trotz einer vorhandenen Patientenverfügung ein formeller Beschluss etwa durch ein Gericht oder ein Konzil des behandelnden Arztes und der Angehörigen notwendig ist.
Auslöser für die Kontroversen um die Patientenverfügung war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. März 2003. Sei ein Patient einwilligungsunfähig und habe sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, hatte der BGH geurteilt, so müssten lebenserhaltende Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor geäußerten Willen entspreche. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries reagierte auf das Urteil und präsentierte einen Gesetzesentwurf zur Patientenverfügung, den sie jedoch im November 2004 nach Protesten der Kirchen, von Ärzten, Verbänden und der Mehrheit der Bioethik-Enquetekommission zurückzog.
Kontakt für Journalisten:
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Professor Dr. Johannes Hager
Prof.-Huber-Platz 2
D-80539 München
Tel.: 089/2180-1420
Fax: 089/2180-13981
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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