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21.06.2005 18:34

Neue Einsichten nach Effektestudie zur Einführung des KiföG MV?

Dipl.-Ing. Kerstin Baldauf Presse- und Informationsstelle
Hochschule Wismar, University of Technology, Business and Design

    Studierende des Studiengangs Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar haben im Rahmen einer Projektarbeit die Landesgesetze aller Bundesländer vergleichend zu dem immer noch umstrittenen Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (KiföG MV) untersucht und sind dabei zu drei hervorzuhebenden Feststellungen gelangt.

    · Alle Bundesländer haben in den letzten Jahren Bildungsprogramme für die Förderung im Elementarbereich entwickelt und zur Anwendung gebracht. Trotz unterschiedlicher Benennung (z.B. Grundsätze der Förderung, Bildungs- und Erziehungsplan oder Orientierungsplan für Bildung und Erziehung) widmen sie sich in ihren zentralen Teilen allesamt den Inhalten der Bildungsarbeit und den zu fördernden Basiskompetenzen, wie Sozial- und Sachkompetenz oder lernmethodischer Kompetenz. Im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern sind in anderen Bundesländern auch Vorschläge zur Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken, von behinderten Kindern und zur Unterstützung von Kindern mit Hochbegabung zu finden. Außerdem enthalten andere Bildungspläne Anforderungen an die pädagogischen Fachkräfte und die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern.
    · Mit den Bundesländern Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Ländern, die Kita-Plätze auf Basis der erforderlichen Kosten durch leistungsgerechte Entgelte finanzieren und Vereinbarungen über die Leistungen zwischen dem öffentlichen Träger und den Einrichtungsträgern vorschreiben. Anders als in anderen Leistungsbereichen stehen hierfür noch keine langjährig erprobten Praxiserfahrungen zur Verfügung.
    · In allen Bundesländern erfolgt die Erhebung der Elternbeiträge in der Regel durch die Einrichtung. Die Höhe wird jedoch überwiegend örtlich oder landesweit einheitlich festgesetzt. So wie im KiföG MV vorgesehen, werden die Elternbeiträge überall nach Einkommen und Kinderzahl sozialverträglich gestaffelt.

    Für die Studierenden und ihre Professorin Dr. Sabine Mönch-Kalina hat sich angesichts der Unterschiede gezeigt, dass noch Diskussionsbedarf besteht. Bevor aber Verbesserungsvorschläge vorschnell in den politischen Ring geworfen werden, bedarf es aus ihrer Sicht zunächst einer Analyse der bisherigen Umsetzungsschritte, auf deren Basis man sich dann entweder beruhigt zurück lehnen oder Anpassungen und Veränderungen vorschlagen kann.

    Diese Analyse ist Gegenstand der für ein Jahr geplanten und als Effektestudie bezeichneten Untersuchung der Wirkungen des neuen KiföG. Besonders geachtet wird dabei darauf, die Interessen und Belange der Kinder und ihrer Eltern sowie der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger ausreichend zu berücksichtigen. Alle, die hierzu beitragen möchten, können sich gerne an die Projektgruppe wenden, denn statt einer vorschnellen Überarbeitung des Gesetzes ist nach Ansicht der Professorin Unterstützung des Forschungsprojektes gefragt.

    Die wissenschaftliche Studie wird durch das Sozialministerium MV gefördert. Zu ihrem Abschluss wird es einen Bericht über die wesentlichen Ergebnisse in den Bereichen Finanzierung einschließlich Elternbeiträge, vorschulische Bildung und Qualitätsentwicklung geben.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Prof. Sabine Mönch-Kalina, Tel.: (03841) 753 151 oder 753 292 bzw. E-Mail: s.moench-kalina@wi.hs-wismar.de oder s.gutzeit@wi.hs-wismar.de.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Pädagogik / Bildung, Wirtschaft
    regional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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