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26.07.2005 15:11

Konzeption für Studiengebühren in Baden-Württemberg steht

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester werden in Baden-Württemberg, nach den Plänen der Landesregierung, noch in diesem Jahr per Gesetz eingeführt und dann ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden im Land gelten. Eine entsprechende Detailkonzeption hat der Ministerrat beschlossen. "Auf dieser Grundlage werden wir unseren Gesetzentwurf in den kommenden Wochen fertig stellen. Damit setzt Baden-Württemberg einen Meilenstein der Hochschulreform in Deutschland. Denn Studiengebühren sind in der Zukunft ein tragender Baustein wettbewerblicher Hochschulen und eines modernen Hochschulsystems. Um die globale Konkurrenz in Sachen Wissenschaft und Forschung bestehen zu können, brauchen wir Studiengebühren. Von ihnen werden nicht zuletzt die Studierenden selbst profitieren, weil durch diese Einnahmen die Qualität der Lehre an unseren Hochschulen steigen wird." Dies erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 26. Juli in Stuttgart.

    "Wir sind das erste Land, das - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar - mit einem Kabinettsbeschluss die Einführung von Studiengebühren konkret angegangen ist. Aber es geht nicht um Schnelligkeit, sondern wir wollen diejenigen sein, die diesen Paradigmenwechsel für unser Hochschulsystem so fundiert und so überzeugend wie möglich vollziehen", sagte Frankenberg.

    Studiengebühren sind nach seinen Worten aus drei Gründen notwendig und sinnvoll:
    o für ein gutes und erfolgreiches Studium, weil, wer Gebühren bezahlt, mit klareren Zielsetzungen, mehr Motivation und Engagement ins Studium gehe und als "zahlender Nachfrager" von den Hochschullehrern entsprechend wichtig genommen werde;
    o für die Finanzierung der Hochschulen, d.h. zur Verbesserung der Studienbedingungen, da die Hochschulen angesichts der begrenzten Haushalte in Zukunft zusätzliche Einnahmen benötigten;
    o unter sozialen Aspekten, da anderenfalls das gebührenfreie Studium einer Minderheit weiterhin hauptsächlich von der nicht-studierenden Bevölkerungsmehrheit finanziert werde.
    "Studiengebühren nach unserem nachlaufenden Modell sind daher hochschul- und finanzpolitisch wie auch sozial absolut vertretbar", betonte der Minister.

    "Niemand wird vom Studium abgehalten"

    Die vom Kabinett beschlossene Konzeption sieht vor, für alle Fächer und Hochschulen sowie die Berufsakademien einheitliche Studiengebühren von 500 Euro pro Semester einzuführen. "Das ist ein sehr moderater Beitrag eines Studierenden dafür, dass er später ein höheres Lebenseinkommen und ein geringeres Arbeitsplatzrisiko als ein Nicht-Akademiker haben wird", betonte der Minister. "Natürlich werden die Studienplätze an den Hochschulen auch weiterhin ganz überwiegend aus Steuermitteln finanziert und damit das gesamtgesellschaftliche Interesse an gut ausgebildeten Akademikern belegt. Denn das Land zahlt für einen Studienplatz in Baden-Württemberg im Durchschnitt mehr als achtmal so viel wie die 1000 € Studiengebühren im Jahr."

    Entscheidend für die soziale Ausgestaltung der Studiengebühren sei, "dass niemand durch sie davon abgehalten werden darf, ein Studium aufzunehmen", so der Minister. Dies werde durch das nachlaufende Modell garantiert: Die Hochschulen werden die Gebühren ihrer Studierenden zwar zu jedem Semesteranfang erhalten. Doch die Studierenden hätten dabei die Möglichkeit, die Gebühren nicht unmittelbar selbst, sondern über ein Darlehen zu bezahlen. Sie werden einen Anspruch auf einen Kredit der L-Bank erhalten.

    Mit der Rückzahlung des Darlehens muss, dem Konzept zufolge, erst zwei Jahre nach Studienende begonnen werden, sofern das Einkommen eine bestimmte Grenze übersteige. Die Rückzahlungspflicht soll zum Beispiel im Fall einer Familie mit einem Alleinverdienenden und zwei Kindern bei einem Nettoeinkommen von 2410 € beginnen. Für Bafög-Empfänger wird die Gesamtverschuldung aus Bafög und Studiengebühren auf 15.000 € begrenzt. Auch die Zins- und Tilgungskonditionen sollen sozial verträglich gestaltet werden. Die Ausfallrisiken für die Rückzahlung der Darlehen wird ein Studienfonds tragen, den die Hochschulen in besonderen Fällen finanzieren. Frankenberg: "Im übrigen sollen Studierende von der Gebührenzahlung dann befreit werden, wenn sie etwa Kinder erziehen, behindert oder chronisch krank sind oder aus kinderreichen Familien stammen."

    Geld zusätzlich für Hochschulen und Berufsakademien

    Das Gebührenaufkommen werde den Hochschulen und Berufsakademien in voller Höhe zur Verfügung stehen, um zweckgebunden für Studium und Lehre verwendet zu werden, unterstrich der Minister. "Bei der Festlegung der konkreten Maßnahmen müssen die Studierenden angemessen beteiligt werden. Mir geht es darum, dass die Hochschulen und Berufsakademien durch diese Gelder die Qualität von Studium um Lehre spürbar verbessern."

    Von entscheidender Bedeutung sei dabei, dass "die Gebühren zusätzliches Geld für die Hochschulen und Berufsakademien bringen und deren staatliche Finanzierung nicht in Verbindung mit den Gebühreneinnahmen gekürzt wird", so Frankenberg. Dies müsse im Zusammenhang der gesamten Hochschulfinanzierung vom Gesetzgeber geregelt werden.

    Der Gesetzentwurf des Wissenschaftsministeriums soll im September vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben werden. Danach wird das parlamentarische Verfahren beginnen, um vor Jahresende abgeschlossen werden zu können.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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