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01.08.2005 10:32

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission veröffentlicht

Susanne Glasmacher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut

    Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, die STIKO, hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2005 veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokkenschutzimpfung, bei den allgemeinen Kontraindikationen (Umstände, die die Impfung verbieten), bei den so genannten falschen Kontraindikationen sowie bei den Erläuterungen zur Impfaufklärung. Größere Masernausbrüche in Hessen und Baden-Württemberg in der ersten Jahreshälfte 2005 zeigen, dass ein ausreichend hoher Impfschutz der Bevölkerung kontinuierliche Anstrengungen erfordert - und gleichzeitig eine große Chance bedeutet. "Impfungen schützen vor Infektionskrankheiten und zählen zu den effektivsten und kostengünstigsten präventiven Maßnahmen der modernen Medizin", betont Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts.

    Die Änderungen beim Pneumokokken-Impfschema wurden durch eine erweiterte Zulassung des Impfstoffs möglich. Die europäische Zulassungsbehörde (EMEA) hat den Konjugat-Impfstoffs (der ein besseres immunologisches Gedächtnis bewirkt) zwischenzeitlich auch für die Altersgruppe von 24 bis 59 Monaten zugelassen. Da ein Viertel aller invasiven, in der Regel schwer verlaufenden, Pneumokokkeninfektionen im Kindesalter genau diese Altersgruppe betreffen, empfiehlt die STIKO zukünftig, ungeimpfte Kinder im Alter von zwei bis vier Jahren, bei denen eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung vorliegt, mit dem Konjugat-Impfstoff zu schützen. Pneumokokken (Streptococcus pneumoniae) verursachen Lungenentzündungen, Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen sowie eitrige Infektionen im Hals-Ohren-Bereich und am Auge. Die Impfung ist für Kinder und auch für Erwachsene bei einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch bestimmte Grundkrankheiten, etwa bei Krankheiten der Atmungsorgane oder Diabetes mellitus, empfohlen. Wiederholungsimpfungen (mit einem "Polysaccharid-Impfstoff") sind alle sechs Jahre empfohlen.

    Im Zusammenhang mit der Empfehlung für eine allgemeine Varizellenimpfung bei Kindern, die seit Juli 2004 gilt, stellt die STIKO nach weiterer, kritischer Würdigung der Übertragungswege und -risiken fest, dass ein ungeschütztes Kind einer empfänglichen Schwangeren geimpft werden sollte (das Unterlassen dieser Impfung mit dem Lebendimpfstoff wegen einer Schwangerschaft im Kreis der engen Kontaktpersonen ist eine "falsche Kontraindikation" im Sinne der Empfehlungen). Die STIKO hält das Risiko für zu groß, dass ein ungeimpftes und damit empfängliches Kind erkrankt und das Virus auf seine Mutter und das ungeborene Kind überträgt. Eine Änderung hat es auch bei den Ausführungen zu den allgemeinen Kontraindikationen gegeben: Unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung sind in Abhängigkeit von der Diagnose keine absolute Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff.

    Die Neufassung des Absatzes zur Impfaufklärung erfolgte mit dem Ziel, die Aufklärungsleistung des Arztes unter den geltenden rechtlichen Vorgaben zu präzisieren und der täglichen klinischen Praxis anzupassen. Auf den Stellenwert der Aufklärung wird besonders hingewiesen. Außerdem wird klar gestellt, dass es zur Einwilligung in eine Impfung keiner Unterschrift bedarf.

    Weitere Informationen: http://www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen

    *****************************************
    Herausgeber:
    Robert Koch-Institut
    Nordufer 20
    D-13353 Berlin
    http://www.rki.de

    Pressestelle:
    Susanne Glasmacher
    (Pressesprecherin)
    Günther Dettweiler
    (stellv. Pressesprecher)
    Claudia Eitner
    Heidi Wothe

    Kontakt:
    Tel.: 01888.754-2239, -2562 und -2286
    Fax: 01888.754 2265
    E-Mail: presse@rki.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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