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Wissenschaft
Auf einer Konferenz in Hagen fiel jetzt der Startschuss für eine umfassende internationale Studie zum europäischen Arbeitsrecht: Das European Labour Law Network (ELN) traf sich an der FernUniversität zu seiner konstituierenden Sitzung. Es geht zurück auf eine Initiative der Professoren Guus Heerma van Voss (Universität Leiden) und Dr. Bernd Waas (FernUniversität in Hagen).
Die beiden Arbeitsrechtler haben sich vorgenommen, gemeinsam mit Rechtswissenschaftlern aus ganz Europa eine erschöpfende Übersicht über arbeitsrechtliche Regelungen zu erarbeiten.
Dem Netzwerk, das sich dieser Aufgabe nun angenommen hat, gehören inzwischen Mitglieder aus 22 europäischen Staaten an; vertreten sind sehr renommierte Experten aus der arbeitsrechtlichen Forschung in Europa ebenso wie junge Wissenschaftler. Im Jahresrhythmus wollen sie die rechtlichen Regelungen zu verschiedenen Themenkomplexen detailliert erfassen und vergleichen. Ziel ist es, gemeinsame Grundsätze des europäischen Arbeitsrechts zu identifizieren. Anhand eines gemeinsamen Fragebogens entstehen zunächst jeweils Länderberichte zu einem Thema, Ziel ist ein Generalbericht, der alle Themen des europäischen Arbeitsrechts behandelt.
Natürlich soll dieses Unternehmen Widerhall finden in der arbeitsrechtlichen Wirklichkeit in Europa. Die Wissenschaftler wollen Beispiele guter Praxis herausstellen; diese können dann für Rechtsreformen zum Referenzrahmen werden. Denn Veränderungen seien hier besonders schwierig, erläutert Waas: "Das Arbeitsrecht berührt immer die Befindlichkeiten der Menschen. Die Reaktionen auf die Politik sind deshalb emotionaler als beispielsweise im Versicherungsrecht."
16 der 22 Mitglieder des Netzwerks kamen nun zum ersten Treffen des Netzwerks nach Hagen, wo die internationale Studie mit einem Blick auf aktuelle Flexibilisierungstendenzen begonnen wurde: Einen Fragebogen mit 300 Fragen zu diesem Thema hatten Waas und van Voss vorbereitet. Sie waren dabei jeweils von der kompliziertesten Rechtsordnung ausgegangen, um alle Regelungen, die in den unterschiedlichen Ländern mit Flexibilisierung in Zusammenhang stehen, zu erfassen. Beispiele sind Fragen zu Arbeitszeitkonten und Formen der Teilzeit, Arbeit auf Abruf oder Änderungskündigungen. Das Netzwerk diskutierte diesen Fragebogen nun in Hagen. Bis Ende Januar beantworten die Mitglieder die Fragen jeweils für ihr Land. Auf dem nächsten Kongress des Netzwerks, der im Mai in Leiden/Holland stattfindet, werden die Ergebnisse dann diskutiert.
Zur konstituierenden Sitzung in Hagen hatte das Netzwerk außerdem Prof. Dr. Thomas Kohler vom Boston Law College eingeladen, der einen Überblick über die Bedeutung von Restatements im amerikanischen Recht gab. Die Methode des Restatement bezeichnet die systematische Untersuchung und Darstellung eines Rechtsfeldes anhand definierter Kriterien. Auf Besonderheiten, die bei einem solchen Vorhaben im europäischen Recht zu beachten sind, ging Waas ein. Augenfällige aktuelle Flexibilisierungstendenzen im Arbeitsrecht zeigte schließlich van Voss auf.
Finanziert hatten dieses erste Treffen des ELN der Märkische Arbeitgeberverband, die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer und die Gesellschaft der Freunde der FernUniversität. Ihr Geld war gut angelegt; insgesamt sei die Konferenz sehr viel versprechend verlaufen, findet Waas: "Das persönliche Kennenlernen der Mitglieder war eine der entscheidenden Klippen. Jetzt ist klar: Die Begeisterung ist da." Mit wachsender Zahl bereits bearbeiteter Themen könnte das Vorhaben zu einem Selbstläufer werden, der sich nicht nur für die Mitglieder des Netzwerks auszahlt - sondern vor allem für die Harmonisierung des Arbeitsrechts in Europa.
Weitere Informationen:
FernUniversität in Hagen
Lehrgebiet Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
Univ.-Prof. Dr. Bernd Waas
Telefon 02331/987-2090
E-Mail LG.Waas@fernuni-hagen.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Politik, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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