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Wissenschaft
Das Gesetz muss sich an seinem Anspruch messen lassen.
Die Landesregierung in NRW muss sich daran messen lassen, ob sie gegenüber den Hochschulen tatsächlich die Regelungsdichte abbaut und dem Prinzip der Übertragung von Verantwortung gerecht wird. Dies betonte Detlef Müller-Böling, der Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), mit Bezug auf das von Minister Pinkwart angekündigte "Hochschulfreiheitsgesetz". Insbesondere sollte die Landesregierung den Hochschulen die Freiheit geben, ihre Rechtsform selbst festzulegen und sie zu Dienstherren für ihr Personal machen.
"Es ist wichtig, dass das dienstrechtliche Verhältnis flexibel gehandhabt werden kann. Professoren müssen keine Beamten sein", sagte Müller-Böling. Das Hochschulfreiheitsgesetz solle weitere wesentliche Kompetenzen und Pflichten in die direkte Verantwortung der Hochschulen legen. Als Beispiele werden vom CHE die Regelung des Hochschulzugangs und die Qualitätssicherung genannt. Die Stellungnahme umfasst insgesamt zehn Punkte, die für die Entwicklung der Hochschulen wesentlich sind. "Die Hochschulen müssen in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich zu handeln. Sie müssen dabei auch unterschiedliche Wege gehen können, zum Beispiel bei Berufungen", unterstrich Müller-Böling.
Die Hochschulen würden nur so den Anforderungen an exzellente Lehre und Forschung und dem zu erwartenden mittelfristigen Anstieg der Studierendenzahlen gerecht werden können. So müsse der Umfang, in dem Professoren lehren müssen, in die Verantwortung der Hochschulen gelegt werden. Es sei darüber hinaus sinnvoll, den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, eigene Stellenkategorien zu schaffen, um Aufgaben flexibler als bisher erfüllen zu können. Die Anzahl der aufzunehmenden Studierenden sollte zwischen Land und Hochschule im Rahmen von Zielvereinbarungen ausgehandelt werden.
http://www.che.de/news.php?id=422
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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