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13.01.2006 10:16

CHE bewertet Eckpunkte für ein neues Hochschulgesetz in Sachsen

Britta Hoffmann-Kobert Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
CHE Centrum für Hochschulentwicklung

    Das Vorhaben des Wissenschaftsministeriums, das Hochschulwesen in Sachsen durch ein erheblich verbessertes Gesetz zu modernisieren, wird vom CHE Centrum für Hochschulentwicklung nachhaltig unterstützt. Mit den Reformempfehlungen sollte sich Sachsen an die Spitze der Bundesländer im Wettbewerb um die modernste Hochschulverfassung setzen. Ein Referentenentwurf ist demnächst geplant.

    Die Stellungnahme des CHE geht ausführlich auf die neue "Governance Struktur" - das Verhältnis von Entscheidungskompetenzen der Organe Hochschulrat, Senat und Rektorat - ein. Empfohlen wird eine deutlich erkennbare, aber mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Arbeitsteilung zwischen diesen drei Organen:

    Der Hochschulrat ist ein Aufsichtsorgan und wirkt an der Strategiebildung mit.
    Hauptgegenstand seiner Betätigung sind die aus der staatlichen Kontrolle delegierten Fragen des strategischen Managements, der Aufsicht über die Wirtschaftsführung und der gesellschaftlichen Verankerung.
    Der Senat ist das zentrale Gremium in allen akademischen Angelegenheiten. In den grundlegenden Fragen von Forschung und Lehre wirkt er an den Grundsatzentscheidungen der Hochschulleitung durch Beratung und Anhörungsrecht mit. Durch die Möglichkeit der Wahl und Abwahl besteht Entscheidungsgewalt.
    Das Rektorat leitet die Hochschule in eigener Zuständigkeit.
    Es ist grundsätzlich für alle Fragen des strategischen und operativen Managements zuständig und nimmt zudem Leitungsaufgaben in den akademischen Angelegenheiten wahr. Es besitzt umfassende Entscheidungskompetenzen.

    Breiten Raum nimmt zudem die Gestaltung der Personalautonomie innerhalb der Hochschule ein. Die Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulleitung, die strategische Ausgestaltung der Berufungsverfahren, die besondere Stellung der Juniorprofessoren und ein Vorschlag zur Einführung eines Lecturer finden sich ebenso wie eine Ablehnung der Wiedereinführung eines akademischen Assistenten.

    Besonders wichtig für die aktuelle Gestaltung der Autonomie von Hochschulen sind die Steuerungsinstrumente und die finanziellen Freiheiten. Dabei sollten staatliche Steuerung und die Hochschulsteuerung in einem Verhältnis von Rahmensetzungen und eigenständiger strategischer und operativer Steuerung ausgestaltet werden. Die Hochschulen brauchen eine umfassende finanzielle Autonomie und die Möglichkeiten der Generierung eigener zusätzlicher Einnahmen. Dazu gehören auch die Studiengebühren.

    Angesichts der Halbwertzeiten von Entwicklungen der Hochschulen wird vom CHE die Einrichtung umfassender Experimentierklauseln und die Erprobung neuer alternativer Rechtsformen wie Stiftungen u.ä. vorgeschlagen.


    Weitere Informationen:

    http://www.che.de/news.php?id=426


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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