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13.01.2006 11:43

Ministerium und Hochschulen verständigen sich auf Ausweitung der leistungsbezogenen Mittelverteilung

André Zimmermann Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Haushalt 2006: Mehr Freiheit und Wettbewerb für NRW-Hochschulen

    Das Innovationsministerium hat mit Jahresbeginn die Haushaltsführung in allen 33 staatlichen NRW-Hochschulen auf Globalhaushalte umgestellt. Außerdem haben sich Ministerium sowie Universitäten und Fachhochschulen darauf verständigt, die leistungsorientierte Mittelverteilung auszuweiten.

    Die Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen des Landes haben mit dem 1. Januar die eigenverantwortliche Bewirtschaftung ihrer Finanzmittel übertragen bekommen. "Das bedeutet, dass wir die Hochschulen vom staatlichen Gängelband des klassischen Haushaltswesens befreit haben", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart: "Der Umfang der Freiheiten, die der Globalhaushalt den NRW-Hochschulen gewährt, ist in Deutschland einzigartig." Insgesamt stellt der Landeshaushalt den NRW-Hochschulen 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

    Die Hochschulen können mit der Einführung der Globalhaushalte ihre finanziellen Ressourcen flexibler und bedarfsgerechter einsetzen. So sind sie beispielsweise nicht mehr wie bisher strikt an die Jährlichkeit der Mittel gebunden, sondern können Rücklagen bilden und für Investitionen in zukünftigen Jahren einplanen. Flexibilität und Entlastung von Bürokratie gewinnen die Hochschulen auch dadurch, dass im Personalbereich für Angestellte und Arbeiter kein starrer Stellenplan mehr vorgegeben wird.

    Die Landesmittel, die leistungsbezogen an die Universitäten und Fachhochschulen verteilt werden, belaufen sich in diesem Jahr auf 425 Millionen Euro. Die Kriterien, nach denen diese Summe verteilt wird, sind u.a. Absolventenzahlen, Studiendauer und eingeworbene Drittmittel. In Absprache mit den Hochschulen hat das Innovationsministerium die maximal mögliche Veränderung in der Mittelzuweisung auf zwei Prozent des jeweiligen Hochschuletats verdoppelt. Die Vorgängerregierung hatte in den beiden Vorjahren die Grenze auf ein Prozent festgelegt. "Uns ist es wichtig, die Leistungsorientierung zu erhöhen und somit den Hochschulen mehr Anreize zu bieten, sich weiter zu verbessern", sagte Pinkwart.


    Pinkwart wies auf die Anstrengungen hin, die die Landesregierung im Landeshaushalt für den Bereich Hochschule und Forschung unternommen hat:

    o Die Landesregierung hat den Qualitätspakt des Landes mit den Hochschulen eingehalten.
    o Die Ko-Finanzierung der Exzellenzinitiative ist gesichert. Dafür werden in den Haushalt 100 Millionen Euro eingestellt.
    o Die haushaltsrechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung eines zusätzlichen Max-Planck-Instituts für "Biologie des Alterns" in Köln ist geschaffen. Dafür werden in den Haushalt 30 Millionen Euro eingestellt.
    o Der Verrechnungsvermerk der Vorgängerregierung zu den Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren ist aufgehoben worden, so dass alle Gelder, die durch das Studienkontenfinanzierungsgesetz in 2006 erzielt werden, vollständig und direkt an den jeweiligen Hochschulen verbleiben. Damit erhalten die Hochschulen 22,5 Millionen Euro zusätzlich.
    o Das Studienbeitragsgesetz ermöglicht den Hochschulen in NRW echte Zusatzeinnahmen von insgesamt rund 320 Millionen Euro pro Jahr.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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